schuldig und sollen diesfalls die Eltern wegen ihres Unfugs gestraft werden. Weiters bekommt der Schulmeister vom Markt quatemberlich, wenn er sich wohl verhält 3 Gulden. (Wohlverhalten heißt katholisch unterrichten. Anm. d. Verf.) Außerdem hat im Winter jedes Kind 30 Pfennig flolzgeld und jährlich drei mal ein Aufschlagsgeld (?) zu bringen. Für eine Schreibvorlage (Fürgeschrifften), die der Schulmeister zu erstel len hat, sind 12 Pfennig zu zahlen. Für ein geschriebenes IXl 4 Pfennig, für zwei geschnittene Federn (Gänsekiele) 1 Pfen nig, für das Namensbüchl 12 Pfennig, Lichtgeld 12 Pfennig. (In anderen Auf zählungen wird auch noch Tintengeld angerechnet. Tintenherstellung ist gleichfalls Sache des Schulmeisters. Anm. d. Verf.) Ferner will Ihro Gnaden, der Herr Abt, zum Oberfluß und damit sich der Schulmeister desto füglicher verhalten möge, auch desto fleißiger sei, jährlich 6 Metzen Korn und zwei Metzen Weizen vom Hofamt zustellen lassen. (Im Jahre 1620 wurde unter Abt An ton Wolfradt die Löhnung durch den Marktauf 24 Gulden jährlich erhöht. Die Herrschaft gab von da ab außer dem Ge treidedeputat noch 12 Gulden bar'L Ver mutlich ist diese Zubuße auf eine Teue rungswelle zurückzuführen, wie aus Be richten zu erkennen ist. Die genaue Um rechnung auf den gängigen Marktwert ist schwierig. Als sicher ist anzunehmen, daß das Schulmeisterfixum immer zu knapp war. Beim Schulmeister wurde ge spart. Anm. d. Verf.) Und hierauf will Ihro Gnaden jetzi gen und künftigen Schulmeistern ernst lich auferlegen, daß sie diese Ordnung in allen, groß und klein, mit getreuem und emsigem Fleiß leben und (der Ordnung) nachkommen und hiermit nichts aus Nachlässigkeit, Unfleiß, noch vorsätz lich, versäumen, insbesondere die Schul kinder beaufsichtigen. Und er sich soviel als möglich des Weintrinkens enthalten wolle, damit Ihro Gnaden nicht Ursach hat, gegen den Übertreter mit Beurlau bung oder auf einem anderen Weg vor zugehen. (Das läßt darauf schließen, daß unter den Schulmeistern viele gestrande te Existenzen zu finden waren. Es zeigt sich aber auch das geringe Ansehen der Lehrpersonen. Anm. d. Verf.) Es will auch Ihro Gnaden dem Marktrichter hiermit ernstlich anemp fehlen, daß er wöchentlich in der Schule nachsieht und erforscht, wie darin gehal ten und die Ordnung gelebt wird. (Das Schwergewicht des Unterrichts lag im endlosen Beten. Und das nicht immer in reverender Hingebung als religiöse, inni ge Umrahmung, sondern als Bildungsin halt. Anm. d. Verf.) Aber diese reformbedürftige Unter weisung hatte sich auch in den folgenden 150 Jahren nicht geändert. Schulberichte verschiedener Pfarren zeigen uns das. Die zwei ausführlichen Instruktionen aus Atzbach^^ eine aus 1679, die andere aus 1748 - noch vor der Schulreform -, sind in Abschriften erhalten. Die Aussagen liegen auf der allgemeinen Linie. Danach beschränkt sich die Arbeit des SchulmeiA. Rolleder: Heimatkunde Steyr, 1894. Bei Heinrich Ferihumer zitiert; Ordinariatsar chiv Linz, Fase. 31, Atzbach vom 29. 11. 1748 und 1679, in: OD. Heimatblätter 12/1958. Ergänzend dazu: Die Lehrer an der Volksschule in Atzbach, von Franz Neuner, 1912 (er war der Sohn eines Lehrers in Atzbach), in: Rieder Hei matkunde V, S. 129 ff., und Geschichte der Alt pfarre Atzbach, Franz Neuner, Eigenverlag, 1958.
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