Wildparks in Oberösterreich im Vordergrund standen. Von besonderem Interesse für einen wichti gen Bereich der Heimatpflege, nämlich die Stadt erneuerung, ist das Heft 4. Beiträge kompetenter Fachleute und ein gut ausgewähltes Anschauungs material machen auch dieses Heft zu einem wichti gen Baustein für das keineswegs unumstrittene Thema. Vieles, was der einfache Heimatpfleger in vergangenen Jahren unter dem Lächeln mancher „moderner" Architekten zu bewahren suchte, wird nunmehr im Zeitalter der „Postmoderne" wieder salonfähig, ja geradezu vorbildhaft. Der Beitrag „Fenster - Türen - Breiterker" drückt dies beson ders eindringlich aus. Jedem Heft ist wiederum eine eigene Literatur beilage angeschlossen. Dietmar Assmann Gemot D. Hasiba; Das Nolverordnungsrecht in Österreich (1848 bis 1917). Notwendigkeit und Mißbrauch eines „staatserhaltenden Instrumentes". (= Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie. Bd. XXII.) Hrsg.: Kommission für die Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848 bis 1918 an der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien: Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften 1985. 213 Seiten. S 420,-. ISBN 3-7001-0731-5. Im Kakanien-Kapitel seines monumentalen Romanes „Der Mann ohne Eigenschaften" schreibt Robert Musil über die Verfassung Altösterreichs u.a. folgendes: „Man hatte ein Parlament, welches so gewaltigen Gebrauch von seiner Freiheit mach te, daß man es gewöhnlich geschlossen hielt, aber man hatte auch einen Notstandsparagraphen, mit dessen Hilfe man ohne das Parlament auskam, und jedesmal, wenn alles sich schon über den Absolu tismus freute, ordnete die Krone an, daß nun doch wieder parlamentarisch regiert werden müsse." Dieser Notstandsparagraph war § 14 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 141, der eine außerordentliche Gesetzgebung durch kaiserliche Verordnung ermöglichte; Voraussetzung hiefür war eine „dringende Notwendigkeit" zu einer Zeit, in der der Reichsrat nicht versammelt und auch nicht rechtzeitig einberufbar war. Dieses Staats notrecht wurde aber in der Folge dazu verwendet, um auch ohne das Parlament regieren zu können, das sich insbesondere im Badenischen Sprachen streit durch tumultuarische Obstruktionshand lungen desavouierte. Die zweite Hochblüte erlebte das Notverordnungsrecht zwischen 1914 und 1917, da man während dieser Kriegszeit das Parla ment „geschlossen hielt". 1917 beschloß sodann der wiederzusammengetretene Reichsrat das so genannte „Kriegswirtschaftliche Ermächtigungs gesetz", das eine Regierungsgesetzgebung für An gelegenheiten des wirtschaftlichen Lebens in Kriegszeiten vorsah. Da dieses Gesetz in der Ver fassungsüberleitung 1920 Bestandteil der Rechts ordnung der Republik Österreich geworden war, wurde es von der Regierung Dollfuß dazu verwen det, das parlamentarische Leben im Ständestaat auszuschalten. Die vorliegende Untersuchung be schränkt sich zwar auf das Notverordnungsrecht zwischen 1848 und 1917, doch plant der Verfasser eine Fortsetzung über das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz, zu dem er schon in der Fest schrift für Ernst C. Hellbling (Berlin 1981) publi ziert hat. Wer tiefer in die Ursachen für den Zusam menbruch der Monarchie eindringen will und wer die Hintergründe für die Ausschaltung des Parla ments 1933/34 rechtlich voll zu erfassen trachtet, wird dieses Buch studieren müssen. Josef Demmelbauer Neue Bücher Friederike Zaisberger - Nikolaus Pfeiffer: Salzbur ger Gemeindewappen. (= Schriftenreihe des Salzhurger Landesarchivs. Nr. 3). Salzburg: Alfred Winter 1985.178 Seiten. ISBN 3-85380-084-3. 700 Jahre Stadtpfarre Linz. Festschrift aus Anlaß der Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahre 1986. Red. von Siegfried Haider. (= Kataloge des Stadtmuseums Linz, Nr. 44.) Linz: Landesverlag 1986. 62 Seiten. S 50,-. Erhard Busek - Gerhard Wüflinger: Aufbruch nach Mitteleuropa. Rekonstruktion eines versunkenen Kontinents. Wien: Edition Atelier 1986. 163 Seiten. ISBN 3-7008-0328-1. Karl Schubert: Das Alt-Egerer Krippentheater. Ein Beitrag zur Geschichte des Krippenspiels. (=■ CoUegium Carolinum, Band 46.) München: Oldenbourg-Verlag 1986. 304 Seiten. DM 75,-. ISBN 3-486-52851-3.
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