dem selbstverständlich auch die Stadt Enns und die Bundesländer Steiermark, Oberund Niederösterreich. Am 17. August 1186 wurde hier zwischen dem Babenberger Herzog Leopold V. und Otakar IV. Her zog zu Steier (Steiermark) ein Erbvertrag geschlossen,^ der als „Georgenberger Handfeste" einen Markstein in der histori schen Entwicklung Österreichs bildet. Be kanntlich traten sechs Jahre später die Be stimmungen in dieser Urkunde in Kraft, als Otakar IV., der schon zur Zeit des Ver tragsabschlusses an einer schweren Krank heit litt und im Alter von 28 Jahren starb ohne leibliche Erben zu hinterlassen.^ Seit dieser Zeit werden Österreich, das ist das heutige Niederösterreich und die Steier mark von einem Herrn regiert. Die Ver einbarung der beiden Herzogtümer bedeu tete damals für die Babenberger einen be deutenden Machtzuwachs. Nach ihrem Aussterben wurden die Habsburger Her ren dieser beiden Herzogtümer. Otakar IV. erhielt die Herzogswürde im Jahre 1180. Er wurde nach seinem Tode 1192 im Kloster Seitz® bestattet, das sein Vater 1164 gegründet hatte. Die Urkunde Die Georgenberger Handfeste ist eine auf Pergament geschriebene Urkunde, 38,5 cm breit und 55 cm hoch. An ihr hän gen die Siegel Herzog Leopolds (links) und Herzog Otakars (rechts), an roten Seiden fäden.'' Der wesentliche Inhalt umfaßt fol gende Punkte; 1. Ständige Personalunion der Steiermark mit Österreich. 2. Appellationsrecht an den Kaiserhof. 3. Recht zu freiem Güterverkauf, zu Kir chenstiftungen bei Eintritt in ein Kloster und zum Bau von Eigenkirchen. 4. Ehe- und Erbrechtsbestimmungen, kein Heimfall von Lehen an den Herzog, weibli che Erbfolge. 5. Zeugenbeweis statt Gottesurteil vor Ge richt. 6. Freiheit von gewissen in Österreich übli chen Steuern. 7. Unveränderte Rechte und Pflichten der Hofämter in der Steiermark und Angleichung an die besseren Rechte der Österrei cher bei Heerfolge ins Ausland. 8. Verbot von Untervögten für Klöster. 9. Bevorzugte Stellung der Geistlichkeit an der Hoftafel.^ Wir sehen also, daß den steirischen Mi nisterialen und Klöstern Sonderrechte ein geräumt und die Unteilbarkeit der Länder Österreich und Steiermark betont wurde. Große Teile dieses Rechtsinhaltes wur den mit zeitbedingten Modifizierungen in die Landesprivilegien des 13. und 14. Jahr hunderts übernommen und vom 15. Jahr hundert bis 1731 in allen weiteren Landes handfesten unverändert wiederholt.® ötakar IV. erhielt die Herzogswürde im Jahre 1180. Er starb im Mai 1192 und wurde im Kartäuserkloster Seitz, Zice bei Gonobitz/Konjice bestattet. Die Grabplat te aus weißem Marmor zeigt den liegenden Toten mit einer sechszackigen Blattkrone auf dem Haupt. Im Gesicht fällt ein Schnurrbart und ein spitz zulaufender Voll bart auf. Vor sich hält der Tote mit beiden Händen das lange Schwert, dessen Knauf die Form eines Kreuzes zeigt. Die Grab platte befindet sich seit dem 19. Jahrhun- ' OÖUB 1 (1856) S. 399 Nr. 272; Hugo Manisch: Die Geschichte Österreichs Bd. 1. Graz 1947. S. 71. ^ Erich Zöllner: Geschichte Österreichs. Wien 1961. S. 72. - Posch u. Sariui: S. 127ff. ^ Das Kartäuserkloster Seitz (Zice) liegt bei Gonobitz (Konjice) Untersteiermark (Jugoslawien). 1000 Jahre ö. Ö.: S. 36. — Posch u. Saria: S. 127ff. — OÖKZ 4/1985. Abbildung der Urkun de. S. 3. ® Wie 4. S. 37. — Karl Spreizhofer: Die Otakare und ihr Land zwischen Donau und Drau. In: ÖÖKZ 4/1985. S. llf. ® Wie 4. S. 38. — Karl Spreizhofer: In: ÖÖKZ 4/ 1985. S. 13.
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