fremden Geldes; wodurch noch die Zölle, die Wegmäute, die Fracht und die Pro visionen kommen, welche die hierländigen Handelshäuser beziehen, als auch in der wichtigen Hinsicht, daß durch dieses Ge werb so viele Familien in einer öden, sonst beinahe unbewohneten Gebirgs Gegend Beschäftigung und Nahrung erhalten. 4. erlaube ich mir in Untertänigkeit zu be merken, daß bekanntermaßen noch viel rohes Eisen und Stahl außer Lande gehen; daß es aber unserem Vaterland zu einem großen Vorteile gereichen würde, wenn mehr Eisen und Stahl im Inland verar beitet, und dann die Fabrikate außer Land gehend gemacht würden, weil dadurch die Ernährung und Bevölkerung befördert werden. 5. (schildert der Bittsteller, daß von 34 Meistern, die Meisterswittwen inbegriffen) mehr als die Hälfte für die Verleihung seien, und führt dafür die Unterschriften von 16 Meistern an. 6. bedarf ich nicht der Errichtung eines Feuers; denn gleichwie viele Maultrommelmachermeister ohne Feuer bestehen; indem sie die Erfordernisse an Stahle und Eisen bei den besonders bestehenden Klöbenschmieden abnehmen, so werde auch ich mich danach benehmen, und bedarf also keines Feuers. 7. bedarf ein Maultrommelmacher einen nur ganz kleinen Unternehmungsfond, da er wöchentlich für seine verfertigte Arbeit die Bezahlung bei den hiesigen Verlegern erhält, dann damit wieder das nötige Materiale anschafft und fortarbeiten kann. Ich bin bereits mit allem nötigen Werkzeug versehen und besitze auch an barem Gelde mehr, als ein Maultrommelmachermeister zur Werkunternehmung nötig hat. . . . Beiliegend zwei verschiedene stili sierte „Zeugnisse", daß die unterfertigten Meister „nicht dagegen" sind, mit zusam men 16 Unterschriften, davon 6 mit einem Kreuz. Das Gesuch ging den Instanzenweg von der Landesregierung zum Kreisamt des Traunviertels, von dort an das Distrikts-Kommissariat Leonstein zur „Ver nehmung" und zur gutachtlichen Bericht erstattung des Maultrommelmacher Handwerks zu Mölln. Die Meister äußerten sich dagegen: 1. bei der mindesten Geschäftsstörung finden sie keinen Absatz, sondern müssen ihre Fertigwaren mehrere Wochen hegen lassen, 2. nicht selten leiden die bestehenden Meister Mangel an Material, 3. bei Krankheit oder Todesfall eines Meisters wäre kein geeigneter Werkführer da, weil der Kriegsdienst fast alle Gesellen abgezogen hat, 4. „jeder in der Wohnung sitzende Ge werbsmann aus neidischen Absichten sein Fabrikat zum Nachteile derer übrigen Mit meister umso leichter für den wohlfeilsten Preis hindann geben könnte; als dieser für jene Lasten nicht zu sorgen hat, welche ein Hausgesessener Meister zu tragen ver pflichtet ist . . .". Die Unterschriften der 16 Meister seien, wo nicht von Verwand ten und Freunden aus Unverstand gege ben worden, und weil der Gradauer erklärt habe, es käme ohnehin kein Ein spruch, sie hätten höchstens Kosten. Das Handwerk verlangte, daß ihm ein Prob stück („eine Maultrommel von Anfang bis zum Ende vollkommen verfertigen") auf erlegt wird. Auch hat er das Schmieden der Klöben vorzuführen. Jedenfalls wurde die Sache zugunsten Gradauers erledigt: am 29. Dezember 1815 verlieh ihm die Landesregierung eine Personal-Gerechtsame, wurde zum Meister gemacht und erhielt das Zeichen „P". Dieser Fall charakterisiert treffend die damaligen Zustände! Im gleichen Jahr
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