Grenzen Europens liegende Weltteile geht, und dadurch alljährlich unserem Vaterlan de beträchtliche Summen fremden schwe ren Metallgeldes einfliessen. Selbst in den unglücklichen Epochen des Krieges, wo das Kommerz von manchen Artikeln in Stockung geriet, und viele inländische Fa brikationen von Eisen und Stahl gehemmt wurden, hat dieses Schicksal fast am wenigsten das Kommerz mit Maultrom melfabrikationen getroffen, und bei der Hoffnung des allgemeinen Friedens sind die glücklichsten Resultate für die Maul trommelfabrikation zu versprechen. Ich habe mich der Maultrommelfabrikation von Jugend auf gewidmet, da mein Vater Maultrommelmacher war. Ich bin im Orte Leonstein gebürtig, bin bereits 39 Jahre alt, habe nun gegen 9 Jahre lang das Maul trommelmacher Gewerbe bei der verwittweten Meisterin Magdalena Kickendorfer in Mölln als Werkführer geführt, und be finde mich dermals seit Weihnachten bei meinem Bruder, einem Maultrommelmachermeister unter dem Löbl. DistrictsCommissariate Leonstein in Arbeit. Da ich, aufgewachsen bei diesem Gewerbe, und als ein schon so viele Jahre bestandener Maultrommelmacher Gewerbsführer alle Kenntnis von diesem Gewerbe und alle Fähigkeiten zum Werkmeister mir ver schafft habe; da die bestehende Maultrommelmachermeister auch bei dem der mals bestehenden Kriegszustande die Be stellungen kaum befriedigen können, und umso mehr bei dem eintretenden allgemei nen Frieden die gegründetste Hoffnung eines noch besseren Fortganges dieses Kommerzialzweiges besteht; so wünsche ich sowohl zu meiner besseren Versorgung, als auch zu Beförderung der inländischen Fabrikation und des Kommerzes, daß mir ein Maultrommelmacher Gewerbe verlie hen werde. Ich stelle daher an eine hochlöbl. k. k. Landes-Regierung die untertänigste Bitte, Hochdieselbe geruhe gnädigst, mir ein Personal- Maultrommelmachers-Gewerbe in dem Distrikts-Commissariate Leonstein zu verleihen; da nur bei dieser hohen Landesstelle die Gerechtsamen der Eisenund Stahlarbeiter, vermöge der hohen Re gierungsverordnung vom 13. Okt. 1808 Nr. 16535 verliehen werden können. Ich unterfange mich in Untertänigkeit zu bemerken, daß meines Erachtens die Ge werbsverleihung keinem gegründeten An stand unterliege, sondern zur Beförderung der höchsten politischen Absichten gerei chen werde; denn 1. ist das Maultrommelmacher-Gewerbe ein Kommerzialgewerbe, und zwar umso ungezweifelter, als dieses durch das hohe Reggs. Dekret dto 3. Jänner I8I0 Nr. II laut dem Kreisämtlichen Zirkular vom 31. Jänner I8I0 Nr. 494 mitgeteilten Ver zeichnisse jener Gewerbe, welche als Poli zeigewerbe anzusehen sind, nicht enthalten, und dadurch verordnet ist, daß alle übrigen Gewerbe, welche in diesem Verzeichnisse nicht enthalten sind, ab Kommerzialge werbe anzusehen sind. 2. geben die in Betracht der Kommerzial gewerbe erflossenen höchsten Verordnun gen, und insbesondere das über das obbemeldete hohe Reggs. Dekret vom 3. Jänner 1810 ergangene Krebamtszirkular vom 31. Jänner 1810 die Maßregeln, daß die vorgeschriebene Industrialfreiheit zur unabänderlichen Basis der Kommerzialleitung angenommen, den gefährlichen Einstreuungen des Monopol und Zunft geistes kein Gehör gegeben und die freie Konkurrenz mit Entfernung aller ängst lichen Nebenabsichten standhaft behauptet werden solle. 3. verdient die Beförderung des Maul trommelmacher Gewerbes eine besondere Aufmerksamkeit sowohl in Ansehung des Kommerzes, des so wichtigen Einflusses
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