Beim Ansagen zu dieser Wahl am 14. Februar 1802 kam es zu Streitigkeiten mit dem dazu verpflichteten Jüngsten-Meister, der beleidigt worden war. Die Wahl war aufgrund einer Eingabe des Meisters Engelbert Schwarz dringend notwendig geworden. Schwarz wollte seinen Stief sohn freisprechen lassen. Dieser konnte wegen der Streitigkeiten aber beim Hand werk bisher noch nicht aufgedungen wer den, da die Zechmeister fehlten; er wurde jedoch vom Verwalter dazu vorgemerkt. Das Pfleggericht Leonstein verlangte ebenfalls die nachträgliche Aufdingung des Jakob Loibl zu den gewöhnlichen Gebühren. Dieser forderte aber zugleich seine Freisprechung, ohne die dreijährige Lehrzeit erstreckt zu haben. Er begrün dete seine bisher nicht erfolgte Aufdin gung damit, daß das Handwerk 100 Gul den Aufdinggeld von ihm gefordert hätte. Bei der Wahl waren von den 31 Meistern sechs abwesend, was wohl aus Protest ge schah. Im Jahre 1803 bat der Maultrommel macher Matthias Spamrauft die Herr schaft um Errichtung einer eigenen Klöbenschmiede. Laut Tagungsprotokoll wurde sein Ansuchen erst am 29. März 1805 am Jahrtag behandelt. In diesem und in den folgenden Jahren erfolgten laufend Beschwerden über Mißstände bei Herstel lung der Klöben. Sogenannte „Stichwerker" nahmen dabei Überhand, womnter man die Weitergabe von Klöben zur Ver arbeitung an Ungelernte verstand, was ur sprünglich nur bei Meisterwitwen befristet erlaubt war. Die Klöbenschmiede wurden weiters beschuldigt, „angeschmidte Kloi ben" nicht wie bisher in der Schwere von 6 1/2 Pfund an die Meister abzugeben. Be sonders der Hammerschmied Georg Schweiger verlangte für seinen „Stahl" einen zu hohen Preis. Eine Folge dieser Entwicklung war. daß immer mehr Maultrommelmacher um die Errichtung eigener Klöben-Schmieden ansuchten, so 1805 Gottfried Wiener und 1807 Jakob Zingaral. Am 9. Juni 1807 erklärte sich Karl Ritter von Bohr, Eigen tümer der Eisenwerke in Wendbach und Steg bereit, die Maultrommelmacher in Mölln künftig ausschließlich mit seinem Eisen zu versorgen. Allerdings knüpfte er daran die Bedingung, daß alle Meister für die Bezahlung solidarisch haften sollten. Bei gutem Absatz mußten die Eisenträger wöchentlich zwölf, bei mittlerem zehn und bei geringerem sieben Zentner Eisen beim jeweiligen Zechmeister abliefern, der bar zu bezahlen hatte. Der Preis durfte nicht überhalten sein, das heißt, jenem der Innerberger Hauptgewerkschaft entspre chen. Der Vertrag blieb bis 19. April 1811 in Kraft, an welchem Tag Bohr diesen kündigte, weil nicht mehr die solidarische Haftung aller Meister vorlag. Künftig lieferte er nur mehr an den Meister Matthias Spamrauft. Am 15. Juli 1815 richtete der bereits erwähnte Geselle Johann Paul Gradauer aus Losenstein (der 1799 mit seinem Mei sterschaftsgesuch vom Handwerk abge lehnt worden war) an die hohe Landes stelle ein Gesuch um Verleihung einer „ Personalmaultrommelmacher- Gerecht same". Er begründete dies folgender maßen:®^ Hochlöbliche Landesregierung: Die in der Gegend von Mölln und Leonstein im Traunkreis Maultrommel-Fabrikation ge währt dem österreichischen Kaiserstaate einen wichtigen Aktiv-Handel, weil das Kommerz mit Maultrommeln in bedeuten den Quantitäten fast ausschließend in frem de Länder, in das Reich, nach Italien, Polen, Rußland, in die Türkei und durch diese Länder auch in andere außer den ^ Nach K. M. Klier. C-VI-5. Sch. 33/1
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