OÖ. Heimatblätter 1986, 40. Jahrgang, Heft 1

selbe vorher mit den gehörigen Schul zeugnissen auszuweisen vermögen". Dar aufhin legte Johann Georg Brandstötter ein Zeugnis des Schullehrers J. Weigl vor, wonach er durch „vier Jahre und drei Monate den Unterricht der Jugend in Re ligion, Lesen, Schreiben und Rechnen mit hinlänglichem Fortgang" besucht habe. Im gleichen Jahre zeigte sich das „Handwerk" besorgt, daß das Hammer werk Kröpfel in Wendbach an die k. k. Armaturfabrik in Steyr verkauft worden sei. Die Mollner Maultrommelmacher hatten das nötige Eisenzeug (wöchent licher Bedarf 10 bis 14 Centner) bisher von diesem Hammerwerk bezogen und fragten deshalb an, „ob dies auch künftig möglich sei?". Eine Antwort blieb aus. Im Jahre 1799 beschwerte sich das „Handwerk" bei der Vogteiverwaltung, daß der Geselle Gradauer, der kein Haus besitzt und mit seinem Meisterschaftsan suchen deshalb abgelehnt worden sei, trotzdem widerrechtlich als Meister arbei te. Man verlangte herrschaftliches Ein schreiten. Im gleichen Jahr wurden die „Maultrommel Handwerks Artikel" von Molin ebenfalls in Druck gelegt, wofür das Handwerk 2 Gulden 30 Kreuzer aufwen dete. Am 29. April 1799 bat der Maul trommelmacher-Meister Michael Grabner um BewiUigung „eines neuen Feuers zur Errichtung einer Klöbenschmiede". Er berief sich darauf, daß er „ein Kommerzialgewerbe betreibe, das sich nicht auf die Ortsnotdurft beschränke". Auch der „Kohlverzehr wäre nicht größer als bei Bezug von einer Hufschmiede". Zum ersten Mal bewilUgte das Oberamt in Steyr ein solches Gesuch, dem bald weitere folgen sollten. Aus einem Protokoll von 10. November 1799 geht hervor, daß es beim Jahrtag deshalb zu Streit kam, der zum Rücktritt der zwei Zechmeister führ te. Einige forderten sogar eine „Berich tigung der Zunftordnung". 24 Meister ver langten eigene Klöbenschmieden (zwölf von diesen waren des Schreibens unkundig und unterzeichneten nur mit einem Kreuz). 11 Meister irchteten eine Beschwerde an das k. k. Kreisamt (von diesen unter zeichneten neun mit einem Kreuz). Als die Vogtobrigkeit die Widersetzlichkeit meh rerer Meister gegen die amtlichen Be stimmungen zur Aufdingung fremder Lehrjungen rügte, entstand abermals Un ruhe. Drei Jahre lang fand daraufhin kein Jahrtag statt. Dies wurde von vielen be dauert, denn nach dem amtlichen Teil ging es hoch her. Es erschienen Spielleute, die für diese Gelegenheit aus der Lade bezahlt wurden; dem „gestreng Herrn Rentmei ster" aus Steyr (Pfleger von Leonstein), der den Beisitz beim Jahrtag hatte, dann den Zöchleuten und ihren Weibern wurde aus Küche und Keller aufgetragen, wo nach ihr Herz begehrte. (Am 1. Sept. 1929 berichtet man noch von der Abhaltung eines solchen Jahrtages.)®^ Daraufhm richtete 1801 die Amtsverwaltung Mölln an die Vogtei die Frage, ob das Beisitzgeld bei Jahrtagen in Höhe von drei Gulden bei Entfall derselben nachträglich einzuheben sei. Die Antwort lautete ja, weil der Jahrtagsbeisitz ein rektifizierter herrschaftli cher Empfang wäre. Am 28. August 1801 empfahl das Kreisamt dem „Maultrommemacherischen Handwerks Verein" in Mölln (die Anrede „Zunft" wurde ängst lich vermieden!) „vor oder nach der Freispreehung eines fremden Lehrjungen", (was ja einen der Streitpunkte bildete) eine neue Zöchmeister-Wahl durchzu führen. Nach Anfrage des Verwalters beim Oberamt in Steyr entschloß man sich jedoch zur Verschiebung dieser Wahl auf nächstes Jahr. Vgl. Fußnote 90

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