Neben diesen Zunftarchivalien exi stieren seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts detaillierte amtliche Anga ben in den „Merkantiltabellen für Ober österreich", die im Wiener Hofkammer archiv sowie dem Oberösterreichischen Landesarchiv liegen und erstmals durch Alfred Hoffmann®^ übersichtlich veröf fentlicht worden sind. (Die letztgenannten Werte hat er aus Keeß, Fabrikswesen Bd. 2, Wien 1819 ergänzt).®® c <u eo c V-N V (L> t/3 • «N (U s t/1 (U ü 'tn' <u 19 29 6 19 29 6 23 12 1 22 12 1 21 11 1 21 11 1 28 13 3 25 13 1 12 14 1 31 22 3 31 22 3 29 20 3 31 17 3 Auffällig daran ist die bereits fest gestellte geringe Anzahl von Lehrlingen und die zeitweise relative hohe Zahl an Gehilfen, die laut Handwerksordnung gar nicht zulässig war. Auch stimmen diese Zahlen mit jenen aus den „Zöch Ambts Rechnungen" nur annähernd überein. Eine Kombination beider Quellen ermög licht dafür einen Überblick der Entwick lung für mehr als ein Jahrhundert. Obgleich die Zahl der Meister zu Ausgang des 17. Jahrhunderts relativ hoch war, fiel sie bis zur Mitte des 18. Jahr hunderts fast auf die Hälfte und erreichte erst gegen Ende des Jahrhunderts und am Beginn des 19. Jahrhunderts wieder einen Höchststand. Nur etwa die Hälfte aller Meister verfügte über einen Gesellen, zeitweise lag das Verhältnis noch ungün stiger. Zu Zeiten der wenigsten Meister verfügten diese jedoch im Verhältnis noch über relativ viele Gesellen. Im Gesamt zeitraum erfolgten immer wieder Klagen über zu viele Meisterrechtsverleihungen, wodurch die Existenz des Handwerks be droht sei. Näheres darüber geht wieder holt im folgenden aus Beschwerden an den Pfleger von Leonstein als Vogtherm her vor. Die Strafgelder sind häufig mit Be gründung ihrer Verhängung verzeichnet: 1691 werden Hannß Dunkhl, Wolff Fürholzer, Peter Wibmer und Hans Khöß1er jeder mit 130 Kreuzer bestraft, da sie „sehr geschleudert und schlechte War ge macht". 1704 büßt Sebastian Salzgruber, „da er die Klöben nit gefeilt" mit 4 Schilling; desgleichen Thomas Steiner, der „sein Dienstmensch zur Handwerksarbeit ge braucht". 1714 wird Andre Wünber gestraft, „weil er ein fremdes Zeichen geschlagen". 1721 traf Hans Dunkl eine Strafe, weil er dem Jahrtag nicht beigewohnt hat und an anderen Orten mit Verkaufung der Maultrommeln herumzog. Thomas Anton Wimber, der sich „nachts verbotener Zei ten bei einem Mensch in der Schlaf kammer ungebührend aufgehalten", büß te dafür mit 1 Schilling 18 Pfenning. Im A. Hoffmann: Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich Bd. 1. Salzburg 1952. S. 372 Keeß St. Edler v.: Darstellung des Fabriks- und Gewerbewesens im österreichischen Kaiserstaate Bd. 2. Wien 1819. S. 652
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