sessenen Meistern nur widerstrebend sehr selten zugelassen. So finden sich unter den von 1780 bis 1809 aufgedungenen 29 Lehrjungen 26 Meistersöhne. Nur bei dreien läßt sich die Verwandtschaft nicht ersehen, so daß sie als Fremde vermutet werden dürfen. Selbst Stiefsöhnen ge genüber war man sehr kritisch. Im Jahre 1797 dingte Engelbert Schwarz seinen Stiefsohn Johann Georg Brandstätter auf. Einige der anwesenden Meister fügten sich zwar der vogteilichen Entscheidung, behielten sich jedoch ausdrücklich vor, wenn höherenorts über ihre Beschwerde eine andere Entscheidung erfolgt, dieser Brandstätter und alle übrigen Fremden, welche keine Meistersöhne sind, als nicht gedungen angesehen werden sollten. Al lerdings dürften die in der Handwerks ordnung vorgesehenen drei Lehrjahre zu dieser Zeit nicht mehr allgemein einge halten worden sein: zum Beispiel wurde Johann Georg Brandstätter 1797 aufge dungen, aber erst 1802 freigesprochen.®^ Franz Krackauer, der im Jahre 1785 von seinem Meister Joseph Rickersdorfer freigesagt worden war, erreichte die Mei sterwürde erst nach neunzehn Jahren ün März 1804. Im Jahre 1782 ließ Simon Söllner seinen Sohn als Lehrjungen ord nungsgemäß aufdingen und im gleichen Jahr auch freisprechen. Die Gebühren waren damals bereits zum Teil niedriger als vor hundert Jahren: Die Aufding gebühr für Lehrlinge betrug 30 Kreuzer, für den Stiefsohn mußte in die Lade 1 Gulden und 30 Kreuzer dem Zechmeister bezahlt werden, damit ihm die Begünsti gung der Meistersöhne zukam; viele zahl ten jedoch überhaupt nichts. Das Ledig zählen kostete 30 Kreuzer. Die Meister zahlten zumeist nur das Auflaggeld von 24 Kreuzern. Als allerdings im Jahr 1780 Mathias Sparnrauft Meister wurde, erlegte er zur Lade 2 Gulden 30 Kreuzer, an Vogt geld 1 Gulden und für die Zehrung 2 Gulden 30 Kreuzer zusätzlich. Ihm wurde das Meisterzeichen „B" vom Handwerk verliehen. Über einen wesentlich längeren Zeit raum geben die „Zöch Ambts Rechnun gen" Auskunft, obgleich sich auch hier Lücken finden. Aus den eingegangenen Auflaggeldem und Wochenpfennigen läßt sich die Zahl der jeweils tätigen Meister und Gesellen errechnen. (Meister bezahl ten — wie bereits erwähnt - jährlich 24, Gesellen 13 Kreuzer). Da der Jahrtag vogtobrigkeitlichen Konsenses bedurfte und die Jahrtagsprotokolle jeweils dem Pfleger von Leonstein vorgelegt werden mußten, wofür dieser ein „Besitzgeld" in Höhe von 3 Gulden kassierte, gewinnt man aus diesen Quellen über die Anzahl der anwesenden Meister und Gesellen zu sätzlich Auskunft. Eine Auswertung bei der Quellen ergibt folgende Statistik (er gänzt bis heute): im Jahre Meister Gesellen (Knechte) 81 Vgl. Fußnote 23 * davon 2 Witwen
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