OÖ. Heimatblätter 1986, 40. Jahrgang, Heft 1

von Zeit seines erlangten Maister-Rechts innerhalb sechs Wochen verheuraten.®® Von dem Handwercks Zaichen.^^ Und vors Vierzehende (soll) ein jeder Maister sein gewisses von dem Handwerck erlöstes Zaichen haben und auf die Arbeit schlagen. Einer aber den anderen, bei Straf fünf Pfund Wachs und Abnehmung der War, das Zaichen nit nachschlagen. Und wan ein Zaichen ledig wird, so fallts dem Handwerck haimb, welches aber ein anderer hernach widerum um einen Reichs-Taler lösen kann. Bleiplatte mit Meisterzeichen der Mollner Zunft, um 1788. Von dem Kauf oder Wert der auf bringenden War.^^ Und damit Fünfzehentens unter dem Handwerck kein Schlei derei in Überkaufen der Arbeit und War einreisse, so hat sich die Maisterschaft folgenden Kaufs miteinander einhellig verglichen. Nemblichen der mitteren und kleineren sechsundvierzig nacher Linz und nacher Steyr, und bei Haus fünfzig. Der Stroh-Trumbl vierzig, groß Eiserne vier undzwanzig. Pilsen Trumbl sechsundvier zig. Schlissl-Trumbl dreissig, mit doppel ten Zungen auch dreissig. Steyrmarcher Trumbl dreissig. Die Messingen der klei nem achtzehen, der mitteren vierzehen, der großen zehen und der doppelten zwelf.^^ Wer sich aber fürs Sechzehente unterstehen wird, diesen Kauf in einer oder anderen Sorten zu brechen, der solle dem Handwerck fünf Pfund Wachs verfal len sein. Jedoch stehet Siebenzehentens dem Handwerck bevor sich nach Beschaf fenheit der Zeit und Läufen, jedoch mit Vogt-Obrigkeitlichen Wissen und Consens, eines anderen Kaufs widrum zu ver gleichen. Der so kurz befristete Heiratszwang für junge Meister diente einer möglichst baldigen Haus standsgründung, um Lehrlinge und Gesellen an ständig versorgen zu können. Um den Versand von schleuderhaft angefertig ter Ware zu unterbinden, wurde jedem Meister seitens der Zunft ein Prägezeichen verliehen (meist die beiden Anfangsbuchstaben dieses oder eines verstorbenen Meisters, die häufig auf das Haus reduziert blieben), das er in jedes Stück einschlagen mußte. Ein neu zugelassenes Mei sterzeichen wurde anläßlich der Verleihung in ei ner Bleiplatte verewigt, die — in der Zunftlade aufbewahrte — jederzeit eine leichte Überprüfung gestattete. Alle Angehörigen der Zunft unterlagen einem strengen Preiskartell, wonach jeder nur zu dem für die jeweilige Gattung vorgeschriebenen Wert verkaufen durfte. " Die Gattungsbezeichnungen kommen ün Jahre 1820 nicht mehr vor. Die Zahlen geben vermut lich die Anzahl der Stücke an, die für einen Gul den überlassen werden. Bei „Verkauf im Haus" wird eine größere Menge abgegeben. Trommeln aus Messing waren teurer als jene aus Eisen.

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