OÖ. Heimatblätter 1986, 40. Jahrgang, Heft 1

rengeschlecht der Pießlinger reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Um 1570 eröff neten der Steyrer Bürgermeister Sebastian Pürstinger und der Messermeister Chri stoph Aichperger auf dem Gaisberg, Buchberg und Schwalbenstein Eisenberg baue. Ihr Hammer- und Zerennwerk, das jährhch tausend Zentner geschlagenes Ei sen lieferte, lag an der Steyrling bei Gstadt. Bereits früher wurde auf der Süd seite des Berges Waldeisen gewonnen. Die Herrschaft Steyr eröffnete am Gaisberg 1609 ein Bleibergwerk. Zum letzten Mal flaimnte die Bergbautätigkeit 1784 auf, als das Leonsteiner Sensenwerk des Josef Gottfried Zeitlinger die Schürfrechte erwarb.^^ In der „Josefinischen Fassion'"*® findet sich aus dieser Zeit folgender Hinweis zum Gaisberg: „Es befinden sich auf diesem Berg zwei Stollen, aus welchen sehr gutes doch weniges Eisen gebrochen wird". Erst 1882 wurde der Betrieb in den bergbehördlichen Merkbüchern gelöscht. Neben einer verbreiteten Sensenerzeu gung existierten in Mölln und Leonstein Holzwarenhersteller, Messerer und Schau felhacker. Am 15. Oktober 1679 verlieh Johann Maximilian Reichsgraf von Lamberg zu Steyr den Maultrommelmachem in und um Molin „so dato ohne Ordnung gelebt" eine Handwerksordnung."® In der Einlei tung dieser Urkunde erfahren wir, daß die Suplikanten, „denen sich anderer Obrig keiten unterwürfige Leute dieser Hand arbeit zugesellt" zwar „bis dato ohne Ord nung und Handwerk gelebet, welches ih nen aber dämmen höchst schäd- und nachteilig, weilen dadurch allerhand Strei tereien und Handwerks-Verderblichkeiten mit der Zeit entspringen wurden". „Diesem Verfall nun vorzubeugen und weillen ihr Handarbeit mittelst göttlichen Segens gleichwohlen bishero von Tag zu Tag zu besseren Verschleiß geratet und sie also in mehreren Aufnahm kommen, als haben sie gehorsamlich gebeten . . ., ihnen solche Ordnung als hierüber von ihnen erbetener Vogt und Landgerichts-Herr gnädig wolten confisciren, authorisieren und einen ordentlichen Artikuls-Brief darüber aufrichten . . ., vogtlich hand haben, manuteniren und schützen". Sie betonen dabei ausdrücklich: „. . . und zwar was die auswendigen seynd", sie sich „mit Vorwissen ihrer Gmnd-Obrigkeiten einhelUg untereinander verglichen" ha ben. Aus diesen Sätzen geht einwandfrei hervor, daß der genossenschafthche Zu sammenschluß keinesfalls von der Herr schaft Steyr gewünscht oder eingeleitet worden ist und auch Untertanen anderer Grundherrschaften miteinschloß. Seitens des Stiftes Garsten wurde in einem Me morial auch ausdrücklich diese Zustim mung erteilt.®® Weiters erfahren wir von V , .j I f : mdja'ßii Mu iiiÄfibrir Steyrer-Zeitung Nr. 15. 1958 Österr. Staatsarchiv. Kriegsarchiv Wien. Kar tensammlung B IX A 211. Sekt. 43 Oberösterr. Landesarchiv. Zunftarchivalien Maultrommelmacher in Mölln. Herrschaft Steyr. Schachtel 1014 (nur in Abschrift erhalten). ^ Oberösterr. Landesarchiv. Stiftsarchiv Garsten Bd. 171: W. Burtschedl: Die Zunftordnung der Maultrommelmacher (In: Reichspost 1. Juni 1935. Nr. 45); Die Maultrommelmacher von Mölln (bebildert) (In: Der getreue Eckart. Wien, XVI. Dez. 1936. S. 198 ff.) (K)

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