nei, mit 1.1. 1968 Pfarrexpositur) und Braunau-Haselbach-Höft (1967 noch Kooperatorexpositur) und Traun-Oedt (eben falls 1967 noch Kooperatorexpositur); bei de Sprengel sind seit 1.1. 1975 Ffarrexposituren. Leonding/Hart-St. Johannes (1967 noch Kooperatorexpositur) erhielt mit 1.1.1983 den Rang einer Pfarrexpositur, ebenso Linz-Gründberg-St. Markus (Ende 1967 noch Kaplanei, seit 1.1. 1973 Kooperator expositur). Braunau-Neustadt-St. Franzis kus ist eine Neugründung. Diese Seelsor gestelle, mit 1.1.1971 als Kooperatorexpo situr errichtet, wurde mit 1.1. 1985 in den Rang der Pfarrexpositur erhoben, ebenso Steyr-Resthof, bisher Seelsorgezentrum (ohne offizielle bischöfliche Errichtung). Die Zahl der Kooperatorexposituren ist seit 1.1. 1968 von 21 auf 14 gesunken, sieben der damals bestehenden konnten eben ihren Rang erhöhen. Es handelt sich bei diesen 14 Seelsorgestellen durchwegs um Kooperatorexposituren, die bereits 1967 diesen Rang innehatten, nämlich: Lacken, Eidenberg, Haag-St.Paul, HartReith, Neustift i. M., Steyr-St. Anna, Steyrermühl, Obermühl, Roith, Scharnstein, Stadl-Kicking, Altenhof, Bach, Berg an der Krems. Von den 485 Seelsorgesprengeln, die mit Stichtag vom 1.1. 1985 bestehen, ha ben 115 (1967: 100) außer der Pfarr- bzw. Expositurkirche noch eines oder mehrere Objekte, in denen regelmäßig allgemein zugängliche Gottesdienste stattfinden. Von den insgesamt 171 Gottesdiensträu men (1967: 140) sind dem Rang nach 31 (1967: 40) Kaplaneikirchen. Im Mittelalter wurde ein Dekanat nach dem jeweiligen Sitz des Dechanten be nannt, der Name war also mit Ausnahme von Lorch (seit 1971 „Enns-Lorch" be zeichnet) nicht stabil. Schließlich bürgerte sich aber ein fester Name für die einzelnen Dekanate ein und die Pfarre, nach der das jeweilige Dekanat benannt war, war nun in der Regel auch der Sitz des Dechanten. Seit 1972 werden die Dechanten für je fünf Jahre vom Klerus ihres Dekanats gewählt und vom Ordinarius bestätigt. Der Dechant kann, muß aber nicht im namenge benden Ort seinen Sitz haben; dies ist der zeit vielfach auch nicht der Fall. Die Diözesangrenze deckt sich weitge hend mit der Grenze des Bundeslandes Oberösterreich. Bei Mondsee und Unter ach im Westen, bei Spital am Pyhrn im Sü den, bei Weyer-Land im Südosten, bei Ma ria Neustift, Ennsdorf und St.Nikola a.d. Donau im Osten sowie bei St. Georgen a.W. und Liebenau im Nordosten weicht sie von der Grenze des Bundeslandes ab. Die Diözesanfläche ist um 6874 ha kleiner als die Fläche des Bundeslandes. Seelsorgesprengel — Gemeindegrenzen Die Grenzen der Seelsorgesprengel stimmen mit den Gemeindegrenzen nur zu einem kleinen Teil überein. Dies trifft der zeit für 41 Seelsorgestationen zu (Aichkir chen, Aschach a.d. Donau, Asten, Auer bach, Bad Goisem, Bad Wimsbach-Neydharting, Eberschwang, Eggeisberg, Geboltskirchen, Goldwörth, Gösau, Gurten, JJandenberg, Hargelsberg, Heiligenberg, Kirchberg bei Mattighofen, Kirchdorf am Inn, Kronstorf, Leopoldschlag, Lohns burg, Moosdorf, Mühlheim, Naarn, Neu hofen im Innkreis, Neukirchen bei Lam bach, Nußdorf am Attersee, Obernberg, Oberwang, Ohlsdorf, Pfaffstätt, Riedau, Schwand, Suben, St. Florian bei Linz, St. Georgen bei Obernberg, Steinbach am Attersee, Steyregg, Weibern, Weyregg, Wippenham, Zell a.d. Pram). Außerdem gibt es noch drei politische Gemeinden, die je zwei Seelsorgesprengel umfassen, näm lich die Gemeinden Ebensee (Ebensee, Roith), Attersee (Abtsdorf, Attersee) und die Gemeinde Pasching (Langholzfeld, Pasching).
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