chen und sich so, wie zwei Briefe bewei sen,mit den Ansichten des Oberösterrei chers zu identifizieren. Der Gmundner konnte und wollte die se Angriffe nicht auf sich sitzen lassen; da es sich hier um einen sehr prinzipiellen Dis kussionsbeitrag zum Streitpunkt „Instru mentalmusik" handelt, sei Haberts Replik in ihrer Gänze angeführt: Kurze Bemerkungen zur „Offenen Ant wort" des Herrn Paul Krutschek ]. „Eine principteile Verwerfung der Instrumentalmusik seitens des Cäcilienvereines besteht nicht. Der Verein hat statuten gemäß die Instrumentalmusik zu pflegen." So sagten Sie, Hr. Krutschek. Das hat nie mand bestritten und in meinem offenen Schreiben, das ich wegen eines brieflich an gedeuteten Grundes, und weil ich die Nutz losigkeit voraussah, zurückziehen wollte, steht davon nichts. Es steht nur, daß Sie, resp. der C.V. (= Cäcilien-Verein) die In strumentalmusik einschränken wollen, und das sagte ich, ist Sache der Bischöfe, zu be stimmen, in welchem Umfange dieser Gat tung der kirchl. Musik im Jahre Raum gege ben werden soll. Auch steht in meinem Schreiben nichts von dem, was Sie von dem sei. Bischöfe Ernst Maria (Müller) in Linz sagen. 2. Wie kommt es, daß der d. CV bei weit aus den meisten Generalversammlungen gar keinen Beweis gebracht hat, daß er sta tutengemäß die Instrumentalmusik zu pfle gen hat? Sehen Sie, Herr Ahle ist ein sehr aufrichtiger Mann; er beantragte es sollen die Instrumente verkauft werden, welche der Kirche gehören, damit keine Instrumen talmusik mehr gemacht werden könne. Sol che Offenheit ist höher zu schätzen als das Beschönigen und Abläugnen(!) von Thatsachen, die offen vor der Welt liegen. Wenn einmal der d. CV bei jeder General versammlung 10 Nummern echt kirchliche Instrumentalmusik in musterhafter Weise aufführen wird, dann wird er die Welt zwin gen zu glauben, daß er selbst auf seine Statu ten was hält. Vorläufig kann man mit Grund anneh men, daß die Instr. Musik in die Statuten kam, weil Witt aus der Noth eine Tugend machte. Er sah, daß der österreichische Cäc. V. die Instrumentalmusik in die Statu ten aufnahm, und so kam sie nachträglich flugs auch in die Statuten des d. CV. Zuerst sagte Witt, daß der d. CV. nichts für die In str. Musik thun wird, weil sie in Süddeutsch land ohnehin stark vertreten ist. Hätte erden Schachzug gegen den östr. VC. unterlassen, es wäre für ihn besser gewesen und der Ver ein dürfte sich heute nicht den Vorwurf ma chen lassen, daß er die Instr. Musik wohl auf dem Papiere, aber nicht in den Pro grammen der Gen. Versammlungen hat. Die paar Ausnahmen beweisen nichts, weil sie eben nur Ausnahmen sind. 3. Was vorzüglicher ist, Instrumental musik oder Vocalmusik, davon habe ich ebenfalls in meinem Schreiben an Sie nichts gesagt. Ich will also nur erwähnen, daß nach Ihren eigenen Worten Papst Benedict XIV. der Instrumentalmusik mehr Kraft beilegt, d.h. einen größeren Ausdruck. Und das ist selbstverständlich, weil die Instrumentalmu sik mehr Mittel des Ausdrucks hat, als die reine Vocalmusik. Das weiß ja jeder halb wegs gebildete Musiker. Und der Nichtmusiker findet das auch bald heraus. Daneben kann gut bestehen, daß manchen die reine Vocalmusik lieber ist. Das ist eben Ge schmackssache, über die niemand streitet. 4. Den Werth einer Gattung der kirchl. Musik bestimmt man nicht nach einer mise rablen Aufführung auf dem Lande; deßgleichen auch nicht den Werth einer Composition, weil man damit alles und nichts be weist. Ihre Anführung über eine miserable Aufführung einer Instrumentalmesse von mir kann daher also verkehrt werden: In irFilke an Habert; 18.1. und 9.3. 1894.
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