OÖ. Heimatblätter 1985, 39. Jahrgang, Heft 1

gekehrt fehlte das ehemals zum Erzbistum Salzburg gehörende Gebiet der Altpfarre Ostermiething und andere benachbarte Pfarren. Der Elenchus war also alles eher als ein verläßliches Verzeichnis der Pfarreien im Land ob der Enns und daher als Beschreibung des neuen Diözesangebietes völlig ungeeignet. Die notwendigen Korrekturen konnten erst später in mühsamen Verhandlungen erfolgen. Was die bischöfliche Dotation betrifft, so war ursprünglich ein Jahresgehalt (aus zuzahlen in vier Raten) von 12.000 fl. vorgesehen. Später sollte die Umwandlung der ur sprünglichen Gelddotation in eine Realdotation erfolgen, was aber erst Herbersteins Nachfolger Gall zuwege brachte. Das einzurichtende Domkapitel sollte, um Geld zu sparen, nach einem Vor schlag der Regierung vom 30. Mai 1783 aus den Konventualen des Stiftes Kremsmünster rekrutiert werden. Schließlich entschied sich jedoch der Kaiser für sieben Domherrn aus dem Weltpriesterstand, die ab 1783 nominiert wurden, ohne daß für ihre Unterkunft schon gesorgt gewesen wäre. Bezüglich der Domkirche und des Bischofshofs hatte Kaiser Josef II. am 29. Jän ner 1784 verfügt: „Die Linzerpfarrkirche ist zur Domkirche zu bestimmen und das große und nicht nothwendige Haus vom Kremsmünster'schen Stift, so sich in Linz befindet, ist dem Bischofen zu seiner Residenz ... zu widmen". Während Herberstein mit der ihm angewiesenen Residenz einverstanden war, schlug er als Kathedrale die Jesuitenkirche, die hiefür weit besser geeignet war, vor. Die ses Gesuch genehmigte der Kaiser am 4. Dezember 1784. Daß man in der Frage der Domkirche eine Änderung vorgenommen hatte, wurde Rom nicht einmal mitgeteilt. So kommt es, daß in der päpstlichen Errichtungsbulle vom 28. Jänner 1785 noch die Stadt pfarrkirche von Linz als Kathedrale aufscheint. Erst Bischof Gregorius Thomas Ziegler (1827 — 1852) fand es der Mühe wert, sich durch Rom die Jesuitenkirche als Domkirche bestätigen zu lassen (18. Juni 1841). Auf dem knappen Raum, der für unsere Darstellung zur Verfügung steht, konn ten nur einige der Probleme angedeutet werden, die bei der abrupten Bistumsgründung noch offen blieben. Die ersten Jahre der neuen Diözese waren jedenfalls, kirchlich gese hen, alles eher als ruhige Zeiten. Bischof Herberstein versuchte, die anstehenden Fragen mit Umsicht zu lösen und entstandene Konflikte mit der Mutterdiözese Passau und den politischen Instanzen zugunsten des neuen Bistums Linz auszutragen. Die Quellen lassen den ersten Bischof als eine profilierte Persönlichkeit erken nen, die ihre Ziele mit Zähigkeit verfolgte. Für das junge Bistum sehr wichtige Angele genheiten konnten schon unter seiner Regierung positiv erledigt werden. So gelang unter seiner tatkräftigen Mithilfe die juridische Absicherung der Bistumsgründung, die Ab grenzung des Diözesanterritoriums, die Errichtung des Domkapitels, die Bestimmung der Domkirche und der bischöflichen Residenz etc. Dem Bischof war jedoch für sein Wirken in Linz nur ein knapper Zeitraum zuge messen. Er starb am 17. März 1788 (fast genau fünf Jahre nach seiner Ernennung durch Kaiser Joseph II. und knapp drei Jahre nach seiner Inthronisation) an den Folgen eines Aderlasses. Seine kurze Amtsdauer macht es verständlich, daß dem Nachfolger noch viel zu tun übrig blieb. So mußten z.B. die bischöflichen Dotationsgüter erst ausgehandelt, ein Priesterseminar errichtet und eine neue Gottesdienstordnung durchgeführt werden. Bei der Energie, mit der Herberstein in der schwierigen Phase des Neubeginns ans Werk gegangen war, hätte man, wäre er länger Bischof gewesen, voraussichtlich mit einer noch

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