Wie Linz Bistum wurde Von Rudolf Zinnhobler Zumindest seit 739, dem Jahr, in dem der hl. Bonifatius das Stammesherzogtum Bayern kirchlich durchorganisierte, gehörte das Gebiet des heutigen Bundeslandes Oberösterreich zum Bistum Passau, das bald Ausmaße annehmen sollte, die es zur aus dehnungsmäßig größten Diözese des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation machten. Es waren nicht nur die organisatorischen und verwaltungstechnischen Proble me, sondern auch die politischen Verhältnisse, die für die österreichischen Anteile der Riesendiözese, die sich bis an die ungarische Grenze erstreckte, Verselbständigungstendenzen aufkommen ließen. Sie kamen aber nie recht zum Tragen. Erst unter der tatkräf tigen Regierung des jungen Monarchen Joseph II. wurde auf Realisierung dieser alten Pläne gedrängt. Der Kaiser nahm aber immerhin Rücksicht auf den greisen Passauer Oberhirten Kardinal Leopold Ernst Graf von Firmian (1763 - 1783). Als dieser jedoch am 13. März 1783 um 3 Uhr früh seine Augen schloß, ging Joseph 11. sofort an die Errich tung der Bistümer Linz und St. Pölten, ohne die Zustimmung durch Rom und Passau ein zuholen oder auch nur entsprechende Kontakte mit diesen kirchlichen Instanzen aufzu nehmen. Schon hatten Eilboten in Passau gewartet, um die Nachricht vom Tod Firmians den interessierten Stellen weiterzuleiten. Sie traf am 15. März in Wien ein. Sofort ernann te der Kaiser den bisherigen Passauer Offizial in Wien, Emest Johann N. Reichsgraf von Herberstein, zum „Bischof von Linz und ganz Oberösterreich". Wenige Stunden später wurden der Diözese Passau alle Jurisdiktionsakte im Lande untersagt. Am Tag darauf wurde Herberstein sein Ernennungsdekret überreicht. Das Schreiben ist überaus charakteristisch für das josephinische System. Es handelt sich um eine formlose, briefliche Mitteilung der kaiserlichen Kanzlei. Sie enthält den bezeichnen den Passus, der Bischof möge „den Bischöflichen Obliegenheiten in dieser neuen Dioeces sich sogleich unterziehen, und daher seine Residenz zu Linz, wozu auch seiner Zeit der behörige Platz wird angewiesen werden, ehestens antretten, und übrigens das diesfalls et wa weiters Nöthige zu Rom selbst zu besorgen werde bedacht seyn wollen". Das heißt im Klartext nichts anderes, als daß Herberstein den Auftrag erhielt, die Leitung des Bistums sofort zu übernehmen, obwohl noch nicht einmal für eine bischöfliche Residenz gesorgt war. Wie unbekümmert man hinsichtlich der Zustimmung des Papstes (kanonische Er richtung) war, beweist die Aufforderung an den neuen Bischof, die ganze Angelegenheit („das diesfalls etwa weiters Nöthige") selbst mit Rom zu regeln. Es ging also alles sehr schnell. Eine formelle staatliche Errichtung des Bistums er folgte damals übrigens gar nicht, sie wurde erst mit Urkunde vom 18. Jänner 1789 (!)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2