OÖ. Heimatblätter 1984, 38. Jahrgang, Heft 4

im Tale nahe des Inngestades erbaut wor den war.'^o Zu den Förderern des Stiftes gehörte das edle Geschlecht von Rohr im Kremstal, das außer ihrer Burg Rohr auch Besitzungen in der Umgebung von Ranshofen hatte und sich oft in der Pfalz zu Ranshofen bei den bayerischen Herzögen aufhielt. Diese Familie gab reiche Schen kungen an das Stift und einige Mitglieder traten in dieses ein.^^ Viele weitere Schen kungen vergrößerten dessen Besitz. Im Jahre 1142 nahm der deutsche König Kon rad III. Ranshofen in seinen besonderen Schutz, bestätigte alle Besitzungen und Privilegien und stellte darüber eine Ur kunde aus.'*2 Von Propst Raffold ist be kannt, daß er in großer Demut lebte. Er wusch alle Samstage seinen Chorherren die Füße, und diese taten das Nämliche an drei Armen, welche sie auch zu Tische nahmen. Am Gründonnerstag verrichtete der Propst diese Übung der Demut an 40 Armen und bewirtete sie, jeder erhielt ein besseres Brot, zwei Gerichte, einen Be cher Bier und einen Pfennig.'»^ Propst Raf fold starb am V.März 1146.'*'' 2. Manegold (Manigold, Meingold) 1146 - 1157 Bereits im Jahre 1143, also noch zu Lebzeiten des Propstes Raffold, wird Ma negold als Propst genannt.'*® Am 3. No vember 1144 wird er ebenfalls als Propst urkundlich erwähnt.*® Es ist anzunehmen, daß Raffold aus Krankheits- oder Alters gründen ihn zu seinem Koadjutor (Stell vertreter) bestimmt und ihm Vollmach ten erteilt hatte. Auf Bitten der Chor herren und von Herzog Heinrich XI. von Bayern nahm Papst Eugen III. das Stift Ranshofen in seinen besonderen Schutz und bestätigte dessen Besitzungen. Dar unter scheinen die Kirche zum hl. Michael (zu Ranshofen) mit den Pfarrechten und den Zehenten, die Filialen Neukirchen a. d. Enknach, Handenberg und Geroltsberg (Geretsberg) mit allem Zugehör auf. Von dem, was die Chorherren selbst kul tivierten, oder von ihrer Viehzucht, dürfe niemand Zehent nehmen. Außerdem würde freies Begräbnis für jene, welche dort begraben zu werden wünschten, ge währt.*^ In dieser päpstlichen Bulle sind auch die Pfarrgrenzen der damals sehr großen Pfarre Ranshofen angeführt, die von der Ettenau bis zum Hof Munderfing und entlang der Mattig bis zur Kronleiten verliefen. Nicht aufgeführt ist die Kapelle St. Stephan nächst dem Innfluß.*® Diese war wohl gewehrt, hatte aber vermutlich weder Meßlizenz noch Benefizium. In der gleichen Urkunde wird den Kanonikern das Recht zugestanden, unter Ausschluß aller fremden Gewalt einen Propst frei wählen zu dürfen.*® Um 1150 schlössen Propst Manegold und Abt Adalbert von Kremsmünster mit Übereinstimmung al ler Mitglieder beider Stifte einen Ver gleich bezüglich der Seelsorge zu OberRohr ab. Die Ranshofner besaßen nämlich 40 Konrad Meindl: Geschichte der Stadt Braunau am Ilm. Braunau 1882. S. 127. 41 Anton RoUeder: Heimatkunde von Steyr. Steyr 1894. S. 261. - Pritz: S. 342. 42 Urk. Buch OÖ. II. S. 198. - Monumenta boica. Bd. III. pag.315. 43 Pritz: S.343. 44 G. E. Frieß: Das Necrologium des BenediktinerNonnstiftes der hl. Erentrudis auf dem Nonn berge zu Salzburg. Wien 1887. S. 200. 45 Lexikon f.Theol.U.Kirche. Sp. 991. 46 Lindner: Monasticon. S. 245. Nr. 2635. — An dreas Meiller: Regesten zurOeschichte derSalzburger Erzbischöfe Conrad L, Eberhard L, Conrad II., Adalbert, Conrad III.u.Eberhard 11. Wien 1866. S. 49. Nr. 260. 47 Pritz: S. 346. 48 Eitzlmayr: S. 62. 49 Churbayr.Geistl.Calender 1755. II.Teil. S. 128.

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