Der Pfarrer Stubeck übersandte daraufhin den Inhalt der Kanzelrede „Gute und vortreffliche Bewohner des Landes ob der Enns", in der er die Franzosen und ihre Hand lungen nachdrücklich verurteilt, der Krieg gegen Frankreich als „Religionskrieg" be zeichnet und dem System der österreichischen Monarchie das Wort geredet wurde, und die Liste der gewünschten Namen, die in drei Vierteln eingeteilt, folgende Personen ent hielt: Mühlviertel: Bruno Spalt, Johann Praun, Maximilian Resch, Karl Aichmayr, Ignaz Schmidhuber, Franz Paul Winkler, Georg Pfisterer und Franz Steininger; Traunviertel: Ignaz Ebner, Gottfried Scheiber, Sigmund Haager, Georg Hochschwardner, Urban Schönbrunner, David Wenger, Joseph Stupöck, Alois Windischbauer, Wolfgang Leithner und Jakob Kozisi; Hausruck-Viertel: Mathias Azesberger, Joseph Reiter, Joseph Wismayr, Joseph Reichmauer, Anton Haidinger, Gottlieb Hermanseder, Ignaz Schiffer müller, Franz Paul Hörner und Wolfgang Lang, und vom Innviertel: Michael Kager bauer, Johann Hochholzer, Joseph Zellinger, Augustin Steyrleithner, Johann Michael Wysicken, Jakob Walleder, Franz Karl Baumgartner, Leopold Borgawitz, Johann Bap tist Huber, Joseph Fuchs und Ignaz Himmelreich. Darunter befanden sich insgesamt vier Geistliche: Spalt war Pfarrer zu Schwarzenberg, Ebner Pfarrer zu Ansfelden, Azesber ger zu Wels und Kagerbauer zu Esternberg. Wie diese Beispiele zeigen, gab es auch in Oberösterreich Anhänger und Sympa thisanten der Französischen Revolution, die jedoch namentlich zum Teil unbekannt ge blieben sind. Die wenigen revolutionären Demokraten und deren Wirken beweisen, daß trotz starker Abwehrmaßnahmen der Polizeibehörden die Ideen der Französischen Re volution in das Land ob der Enns eingeströmt waren. Während ein Großteil der deut schen Jakobiner emigrierte oder unter Napoleon nicht mehr in Erscheinung trat, wurden die Jakobiner in der Habsburgermonarchie in Hochverratsprozessen abgeurteilt. Kaiser Franz II. war zunächst bestrebt, die Jakobiner den ordentlichen Gerichten zu entziehen, sie von einem Sondergerichtshof aburteilen und ihre Rädelsführer hinrichten zu lassen. Die Juristen, besonders Martini, weigerten sich jedoch unter Berufung auf die Abschaf fung der Todesstrafe für Zivilpersonen unter Kaiser Joseph II. dieser Vorgangsweise, die einer Rechtsbeugung gleichgekommen wäre, zuzustimmen. Der Naturrechtslehrer Mar tini argumentierte auf der Grundlage des bestehenden Rechts und betonte, daß nur be gangene Taten und nicht Gesinnungen bestraft werden dürften und eine Rechtsbeugung auch in einer außergewöhnlichen Situation nicht zugelassen werden könne.Aufgrund dieser prinzipiellen Haltung und einer ausführlichen Stellungnahme Martinis hob der Kaiser den ursprünglichen Befehl auf und ordnete an, daß die Angeklagten vor ein or dentliches Gericht gestellt werden. Der Prozeß und die Untersuchungshaft dauerten bis zum Urteilsspruch, der im Juli 1795 erfolgte, insgesamt ein Jahr. Das Wiener Kriminalgericht hielt die Anklage der Untersuchungshofkommission aufrecht und bestätigte die Urteilssprüche des Appella tionsgerichts und der Obersten Justizstelle in den Hauptpunkten: Vorbereitung zu einem Aufstand, Entsendung des Modells einer Kriegsmaschine nach Frankreich, Teilnahme 73 Ebda. (gedr. Kanzelrede und Namensliste). 74 Vgl. dazu Reinalter: Aufgeklärter Absolutismus und Revolution. S.417 ff.,bes.419ff.-Ders.: Der Jakobi nismus in Mitteleuropa. Eine Einführung (= Urban 326). Stuttgart—Berlin-Köln-Mainz 1981. S. 104 ff.
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