den einzelnen Versen den jeweiligen Kehrvers, wahrscheinlich das „Alleluja", zu singen."" Der Vortrag der einzelnen Psalmen war in den Gemeinden Aufgabe des Kirchensängers (cantor ecclesiae), während die anwesenden Gläubigen nur das jeweilige Responsum zu singen hatten. So erklärt sich die Bemerkung c. 12, 3: „Nachdem sich alle in der Kirche versammelt hatten, sang ein jeder wie ge wohnt (in ordine suo)", d.h. wohl: der Cantor, der al lein den Text der Psalmen und Hymnen kannte, sang vor und die Anwesenden respondierten mit einem gleich bleibenden Vers."® 2. 5. Die Vigilien Eigentliche Nachtgottesdienste, also Vigilien, waren in den einzelnen Gemeinden wohl selten und nur in den Klöstern an bestimmten Tagen üblich. Se verin hat jedoch diese monastische Sitte in Zeiten der Not auch in den Gemeinden einzuführen ver sucht, sehr zum Unwillen einiger Kleriker. So sagt in c. 22, 3 ein Priester zu ihm: „Geh, du Heiliger, ich bitte dich, geh nur schleunig, auf daß wir nach dei nem Abschied mit dem Fasten und den Nachtwa chen (vigiliis) auf ein Weilchen Schluß machen kön nen." Gewöhnlich dürften die „vigiliae" auf die Oster nacht und vielleicht auf die Nächte vor großen Fe sten beschränkt gewesen sein; vor allem aber waren sie bei den feierlichen Exequien üblich, wie sie für ei nen verstorbenen Bischof oder Priester gehalten wurden. So erfahren wir in c. 16 von einem solchen Nacht gottesdienst für den Priester Silvanas des Kastells Quintanis, zu dem die Priester und Diakone der Um gebung erschienen waren. Der Verstorbene war in der Kirche aufgebahrt, während die Anwesenden die ganze Nacht mit Psalmengesang zugebracht, also ähnlich wie in den östlichen Riten, eine „Pannichi da" (navvuxCc;) gehalten hatten."® Vigilien wurden auch am Jahrestag (dies depositionis) von Bischöfen und Priestern gehalten, wobei eine Meßfeier damit verbunden war. Es ist in der Vita ausdrücklich von „celebranda sollemnia" bzw. „annua sollemnitas" die Rede (c.41, 1), wobei unter „Sollemnitas", wie oben gezeigt, die Feier der Eu charistie gemeint ist. 2.6. Weitere Nachrichten über die Liturgie Von den kirchlichen Festtagen wird zufällig nur Epiphanie (Epiphaniorum dies) erwähnt (c. 41, 1). Sowohl die Verbindung mit „dies" als auch die Plu ralform „Epiphaniorum" (statt „Epiphania" bzw. „Theophania") ist auffällig. Da diese Bezeichnung aber in der kampanischen Epistelliste des Victor-Co dex wiederkehrt, wird ersichtlich, daß Eugippius hier einen Ausdruck gebraucht, wie er in Lucullanum, dem kampanischen Kloster, wo er später als Abt leb te, üblich war."^ In c. 44, 1 findet sich ein kurzer Hinweis auf die kirchlichen Geräte (altaris ministeria). Erwähnt wird ein silberner Kelch, der in der Basilika des Klosters Favianis zusammen mit den übrigen Altargeräten auch nach der Opferfeier auf dem Altar verblieb (imposita . . . sacrisaltaribus)."® Er wurde auf Befehl des Ferderuchus, des Bruders des Rugierkönigs Feva, zusammen mit anderem Altargerät geraubt. Der Altarraum war, wie wir aus c. 16, 2 erfahren, mit Schranken (ecclesiae saepta) umgeben. An die sen waren anscheinend Vorhänge angebracht, denn nur in solchen konnte sich die in der Vita erwähnte „virgo sacrata" verstecken, um dem zu erwartenden Erweckungswunder beizuwohnen. Zu erwähnen ist noch, daß Severin wichtige Handlungen stets mit den Worten des Psalmes 112, 1: „Der Name des Herrn sei gebenedeit" einlei tete (vgl.c 23, 1; 28, 2; 29, 4). In c.28, 3 wird berich tet, der Heilige habe sein Gebet mit dem Kreuzzei chen zu vollenden gepflegt (signo crucis expresso). Er bringt das Kreuzzeichen auch am Fundament der Holzkirche von Quintanis an. An anderer Stelle er fahren wir, daß man bei inbrünstigem Gebet (nach Sitte der Orientalen) kniete."® Damit sind die Angaben über das gottesdienstli che Leben, wie wir sie in der Severins-Vita vorfin den, zusammengestellt. "" Vgl. Chromatius: „responsio ista Alleluia" bzw.„singuli respondimus" (Corpus Christianorum IX A 151 bzw. 152). Vgl. Fr. Leitner, Der gottesdienstliche Volksgesang im jüdi schen und christlichen Altertum (Freiburg 1906) 213: „Wie das Volk an der Psalmodie mit einem hypophonisch eingeschalte ten Vers teilnahm, so am Flymnengesange mit einem Refrain. Eine solche Mitwirkung des Volkes lag um so näher, als dieser Nachgesang schon in den für Einzel- und Chorgesang bestimm ten altgriechischen Dichtungen vorgebildet war, indem der Chor nach dem Vortrage des Vorsängers mit einem Epiphtegma einfiel"; vgl. auch a. a. O. 213 - 220. Vgl. c. 16, 1: „. . . noctem psallentes duxissent ex more pervigilem". " Vgl. K. Gamber, Die kampanische Lektionsordnung, in: Sacris erudiri Xlll (1962) 325 ff., vor allem 328. Dies war noch im 8. Jh.in der Georgs-Kirche zu Regensburg der Fall, wo (nach d.J.740) eine Bettlerin vom Johannes-Altar ei nen silbernen Kelch gestohlen hat; \g\. Arnoldus, De miraculis b. Emmerami, zitiert bei M. Piendl, Quellen und Forschungen zur Geschichte des ehem. Reichsstiftes St. Emmeram in Re gensburg (= Thum und Taxis-Studien 1, Kallmünz 1961) 13 f. Vgl. c. 16, 4: „in oratione curvatus oravit" oder c. 11, 3: „flexis genibus precaretur".
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