bairischen Urkunden noch des 9. Jahrhunderts na mentlich erwähnt werden, während anderswo das Institut der Chorbischöfe völlig unbekannt ward^ Passau wurde erst im S.Jahrhundert Bischofssitz, als Vivilo von Lauriacum wegen der Nähe seiner Bi schofsstadt zum Gebiet der Awaren hierher übersie delte.^® Die endgültige Bestätigung des neuen Bi stums, das in der Folgezeit immer noch weit insösterreichische Gebiet hineinragte, erfolgte bald danach (739) durch Bonifatius. In der Vita wird einmal ein Bischof von Rätien II, „(Secundarum)^® Raetiarum episcopus", mit Namen Valentinas erwähnt, der kurz vor der Zeit des heili gen Severin gelebt hat (wohl zwischen 440 und 460). Wir wissen nicht, ob Valentinas der Frovinzbischof von Raetia II oder lediglich ein Chorbischof war. Zu letzterer Ansicht könnte man kommen, zieht man die Tatsache in Betracht, daß er in den meisten Handschriften, welche die Vita überliefern, zugleich „abbas" genannt wird.®" ein Hospiz (vgl. c. 1, 3). Überall im Land hat Severin Klöster errichtet, die jedoch nach der Sitte Illyriens nur von wenigen Mönchen bewohnt waren. über die bauliche Gestalt dieser Kirchen - sie werden (c.22, 3) „Heiligtümer Christi (Christi sacraria) genannt - wird später zu reden sein. Hier ist nur darauf hinzuweisen, daß damals nicht alle Gottes häuser aus Stein errichtet waren. So erfahren wir in der Vita, daß die Einwohner von Quintanis eine höl zerne Kirche außerhalb der Stadt unmittelbar an der Donau errichtet hatten (c. 15, 2).®® Es wurde Wert darauf gelegt, für die Weihe eines Gotteshauses Reliquien zu bekommen. Solche wer den in der Vita „martyrum sanctuaria" genannt.®® Es dürfte sich dabei in den meisten Fällen um Tücher (brandeae) gehandelt haben, die eine gewisse Zeit auf dem Grab eines bestimmten Märtyrers gelegen /. 4. Das kirchliche Leben in Norikum und Rätien Nach diesen für unser Thema nicht unwichtigen Bemerkungen, kommen wir nun zur eigentlichen Frage: Was sagt das „Commemoratorium", die Gedenkschrift des Eugippius, in der vom Wirken Seve rins in den oberen Donauprovinzen berichtet wird, über die liturgischen Verhältnisse damals in diesen Gebieten aus?®^ Dabei ist wohl zu unterscheiden zwischen liturgi schen Termini, die der Verfasser benützt, der später Abt des Klosters Lucullanum bei Neapel war, und die aus der Liturgie Kampaniens stammen, und den Fakten, die Eugippius als Schüler des Heiligen und teilweise als Augenzeuge beschreibt, wie die noch zu nennende Meßfeier am Abend. Aus der Gedenkschrift geht hervor, daß es in al len Städten und Kastellen Norikums Priester (presbyteri) und Diakone (diacones) sowie weitere Kleri ker gegeben hat.®® ünter den letzteren werden er wähnt Subdiakone und Türhüter.®® Einmal ist auch von einer „gottgeweihten Jungfrau" (virgo sacrata) die Rede.®'' Zu den (niederen) Klerikern gehörte auch der Kirchensänger (cantor ecclesiae).®® Sein Amt ent spricht in etwa dem des Lektors. Ein Cantor war für den liturgischen Vollzug unbedingt erforderlich. Wie heute noch in den orientalischen Riten, hatte er die Aufgabe, die nicht-evangelischen Lesungen, sowie die Psalmen und andere Gesänge vorzutragen. In größeren Kirchen gab es mehrere „cantores"; der Vorsänger hieß „primicerius cantorum".®® Jeder Ort hatte seine „ecclesia" bzw.basilica" (c. 13,1). Bei einigen Kirchen befand sich, wie in Asturis Vgl. ¥.Janner, Geschichte der Bischöfe von Regensburg I (Re gensburg 1883) 101 f., wo auf die Synode von Regensburg d.J. 768 verwiesen wird, die sich mit der Funktion der Chorbischöfe befaßt hat. Vgl. K.Schrödl, Passavia sacra. Geschichte des Bistums Passau (Passau 1879) 43. Zu ergänzen nach c. 15, 1: „secundarum municipium Raetia rum". Noll, Eugippius (Anm. 1) 29 bzw. 106 liest statt „abbatis sui sancti Valentini, Raetiarum quondam episcopi" mit nur weni gen Handschriften „abbati suo . . in diesem Fall wäre Severin als Abt gemeint und nicht Valentin. Doch wird Severin von Eu gippius nie „abbas" genannt. Weiterhin ist die von Noll vorge schlagene Lesung wenig begründet, da keine einzige Hand schrift „suo" liest und der Wegfall des Schluß-„s" von „abba tis" in einigen Codices durch das folgende „s" in „sui" bedingt sein kann. Vor mir hat sich mit dieser Frage befaßt A. J. Pfiffig, Christli ches Leben im norischen Österreich zur Zeit des hl. Severin, in: Unsere Heimat (Wien) 31 (1960) 99 ff. Vgl. c. 1, 2; 11, 3 („presbyteros et diacones"). Vgl.c. 16, 6: „Marci subdiaconi et Materni ianitoris"; weiterhin c. 1,3; 10,6; 16,3. Vgl. c. 16, 2; „virgo sacrata". Vgl. c. 24, 1: „Moderatum nomine cantorem ecclesiae". Vgl.c.46, 5; „primicerius cantorum sanctae Ecclesiae Neapolitanae". Vgl. c. 19, 1; „. . . ubi beatus Severinus cellulam paucis monachis solito more fundaverat"; hinsichtlich Illyricum \gl. Hiero nymus, Ep. ad Eustoch. 34 (BKV II 106). In der EmmeramsVita (c.5) sowie in einigen frühen Regensburger Urkunden fin det sich der im Orient übliche Ausdruck „coenobium" für Klo ster; vg\.Gamber, Ecclesia Reginensis 21, Anm.55,sowie Anm. 91 und 131. Die Spuren einer solchen Holzkirche wurden in Staubing (bei Weltenburg) bei Ausgrabungen festgestellt; vgl.K.Gamber, Li turgie und Kirchenbau. Studien zur Geschichte der Meßfeier und des Gotteshauses in der Frühzeit (= Studia patristica et 11turgica 6, Regensburg 1976) 105. Weil sie mit dem „Sanctuarium" des Märtyrers in Berührung gekommen waren.
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