Pflege der Kameradschaft, einem beschränkten Rü gerecht gegenüber den übrigen, vor allem den weib lichen Dorfgenossen und in der Durchführung be stimmter Jahresbräuche, wie insbesondere der Mas kenaufzüge, über die oben berichtet wurde. Im östlichen Oberösterreich hingegen (mit Ein zelnachweisen im Bezirk Perg im südöstlichen Mühl viertel und in Massierung östlich der Traun) sind die Verbände der „Rüden" (d.i.Gruppe, Rotte) verbrei tet, die sich in ihrer Struktur nachdrücklich von den „Zechen" unterscheiden. In ihre Organisationen kann jeder eintreten, der gut singen und tanzen kann, so daß sich in ihnen neben ledigen auch verhei ratete Männer betätigen. Ihre Aufgabe sehen sie in der Pflege der Geselligkeit und insbesondere des Volksliedes und des berühmten „Ländler"-Tanzes, worin sie als besondere Attraktion an jedem Fa schingdienstag einen eigenen „Rudenkir(ch)tag" in Sierning bei Steyr veranstalten, zu dem die Bevölke rung oft aus weit entfernten Orten herbeiströmt, um die „Tanzmeister" in Aktion zu sehen und die neue sten, die Zeitereignisse persitlierenden „Gstanzln" zu hören. Die losesten Zusammenhänge endlich bilden die (in unseren Karten nicht aufscheinenden) „Passen" im südlichen Teil des Bezirkes Gmunden, zu denen sich Männer verschiedenen Alters und Standes fall weise zur gemeinsamen Durchführung bestimmter Arbeiten (z. B. Holzfällen) oder Bräuche (z. B. Arm brustschießen, „Glöcklerlaufen") vereinigen. Mit gleicher Prägnanz wie das Verbreitungsge biet der Zechen oder Rüden zeichnen sich auch die Geltungsbereiche der verschiedenen Formen des bäuerlichen Erbrechtes ab, worüber die entspre chenden Unterlagen vom Verfasser 1956/58 in allen Gemeinden Oberösterreichs und in seiner Eigen schaft als damaliger Leiter der Zentralstelle des „Österreichischen Volkskundeatlasses" auch in ei ner großen Anzahl von Belegorten in ganz Öster reich gesammelt wurden. Aus diesem Material ergab sich, daß sowohl im äußersten Westen (Vorarlberg, westliches Tirol) als auch im äußersten Osten (östli ches Niederösterreich, Teile des Burgenlandes) seit alters die Realteilung üblich ist, während man in dem weitgespannten Gebiet zwischen diesen beiden Landschaften, ebenfalls seit alters, das Anerben recht in Form der Hofübergabe an den ältesten, bzw. jüngsten Sohn übt. Aus dem zuletzt genannten Be reich interessiert in unserem Zusammenhang die westösterreichische Verbreitung des Ältestenrech tes, die sich vom östlichen Tirol und Salzburg bis über den gesamten Westen Oberösterreichs (mit Häufigkeitszentrum im Innviertel mit den Randge bieten im westlichen Teil des Bezirkes Vöcklabruck) erstreckt. Brauchinseln im nordwestlichen Mühl viertel lassen eine frühere Geltung des Majorates auch in diesem Bereich erkennen. Im gesamten Ge biet östlich des Hausrucks jedoch ist seit eh und je das Jüngstenrecht üblich (s. Karte 3).3o Aus diesen allen Sparten der oberösterreichi schen Volkskultur entnommenen Beispielen und der Verfolgung ihrer Verbreitungsgebiete an Hand der Karten 2 und 3 dürfte hinreichend ersichtlich gewor den sein, wie weitgehend diese miteinander konform sind, so daß es schwer sein dürfte, in diesen Verbrei tungstendenzen nur einen gelegentlichen Zufall zu sehen. Mit wenigen Ausnahmen folgen sie, wie oben bereits angedeutet, nicht der morphologischen Struktur des Landes, sondern gliedern das Areal von Oberösterreich in drei ungefähr gleich große, vertikal verlaufende Gebiete: ein westliches (von der Lan desgrenze gegen Salzburg und Bayern bis zum Haus ruck) und ein östliches (östlich der Traun bis zur Landesgrenze gegen Niederösterreich), durch die nur gelegentliche Teilstrecken der Verbreitungsge biete führen, und in den zwischen diesen beiden Randgebieten gelegenen Zentralraum zwischen Hausruck und Traun, innerhalb dessen sich die Ver breitungsgrenzen geradezu bündeln. Natürlich wird man bei der Beurteilung von sol chen Grenzen u. a. auch in Erwägung zu ziehen ha ben, daß durch Einheiraten und durch Personen, die lange in anderen Gegenden geweilt haben, Bräuche, Meinungen und Geräte in neue Gebiete verbracht wurden und bei einem mehr oder weniger großen Kreis von Einheimischen Gefallen und Nachahmung gefunden haben. Doch entstehen durch derartige Vorgänge in der Regel nur kleine Brauchtumsinseln oder gelegentliche lokale Grenzkorrekturen, kaum aber kompakte Verbreitungskomplexe wie jene, um die es sich hier durchwegs handelt, zumal wenn sich diese so konstant wie in Oberösterreich erweisen. Diese Konstanz wird sogleich ersichtlich, wenn man, was hier freilich nicht im einzelnen ausgeführt wer den kann, beachtet, daß sowohl die um 1860 von P. A. Baumgarten^i und A. Depiny^^ zwischen den bei den Weltkriegen gesammelten und publizierten Be lege in ihrer Lokalisierung regelmäßig in die von uns Verbreitungsangaben nach Karte ..Bäuerliches Erbrecht". At las von OÖ.. Übersichtskarte über die gesamtösterreichischen Verhältnisse in Erläuteningsband III. 1.S5, A. Baumganen (1819- 1882. s. Krackowizer-Berger. Biogr. Lex.d. Landes ob der Enns. 1931, 16 f.). Aus der volksmäßigen Überlieferung der Heimat. 22. 24. 28. Ber.d.oö. Mus. Francisco Carolinum. Linz 1862, 1964. 1869 und r/en.. Das Jahr und sei ne Tage. Neudruck. Heimatgaue Vll (1926). A. Depiny 1883 - 1941 (s. M. Khil, A. Depiny. ein Lebensbild. In: OÖ. Heimatblätter 1. 2 ff.) Herausgeber der ..Heimatgaue" 1-XVlll, 1919 ff., dies.. Die Heimatgaue Dr. Adalbert Depinys. Oberösterreichische Heimatblätter. 3.S. Jg. 1981. H. 1/2. 99 ff.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2