OÖ. Heimatblätter 1982, 36. Jahrgang, Heft 1/2

Ungefähr derselbe Betrag wurde ihm „den lezten Dezember 793" (1793) ausbezahlt. Der mehrfach aufschlußreiche Text dieser Jahresrechnung lautet: Endes Unterzeichneter bekennet, daß ihme von dem Wohl Edlen Hherrn Mathias Garber best angeordneten Markt-Richter vor gehaltene Aemter und Messen bezah let worden ... als Erstlich die Ausgeworffene ... 10 fl — Xr Für daß Rosenkranzläuten an Samstagen ... 3 tl —Xr Für daß Amt am lezten Tage des Jahres ... - 20 Xr Für daß Amt am Fest des Hl. Sebastian) ... — 20 Xr Für Amt und Lytanej am Oesterlich Beichttag ... - 30 Xr Für das Amt am Fest Markus in Waldkirchen ... - 20 Xr Für ds. Amt am Fest des Hn. Florianj ... - 20 Xr Für ds. Amt am Kreutzmitwoch in Leonfelden ... - 20 Xr Für ds. Amt am Fest des Hn. Jakobi ... - 20 Xr Für ds. Amt und Lytanej am Fest M: Geburt ... - 30 Xr Für die gehaltenen Wetter Messen, im Sorher hindurch deren 22: ä: 10 Xr macht .... 3 fl 40 Xr 19 fl 40 Xr Id est: 19 fl 40 Xr Actum Oberneukirchen den lezten Dezember 793 Johann Grueber, Schulmeister m. Zu Jahresende 1794 quittierte Gruber den Emp fang von 2 Klafter Holz ä 2 fl u. 15 Xr „zur Beheizung des Lehrzirher".^^ Außerdem findet man im selben Schuberband eine „Specification Uiber die herge schaffenen Materialien zur Vergrösserung des Wohnzirher in der Schule Oberneukirchen (1794): 5 Bohnlahn (Bodenläden), 1 Reßbaum (Rüstbaum), 4 Pfosten, 850 Ziegel und 5 Metzen Kalch - id est 18 fl 2 Xr."22 Aus der „Repartition Uiber das nothwendige Brennholz zum Lehrzimer alhier für das 1795te Jahr"23 läßt sich ersehen, daß damals insgesamt 28 Marktkinder aus 21 Familien dieses Lehrzimmer, al so den Unterricht Grubers, aufsuchten und daß für jedes dieser Kinder 10 Kreuzer, zusammen daher 4 fl 40 Xr, zu entrichten waren. Listen auswärtiger Kin der liegen 1795 nicht vor. Ein an die Vogtei Stift Wilhering adressiertes Schriftstück^'' beweist, daß im Jahre 1796 ein Schul bau errichtet wurde, der etwa 705 Gulden kostete, wovon die Pfarrgemeinde Oberneukirchen 145 fl 52 Xr zu zahlen hatte. Wann die Bauarbeiten durch geführt wurden, scheint - abgesehen von der Jahres zahl - nirgends genauer auf. Fundamentreste, die bei Hausbauarbeiten ge funden wurden^s sowie ein Schreiben des Wilheringer Hofrichters an das Marktgericht Oberneukirchen26 lassen erkennen, daß jenes 1796 erbaute Schulhaus ein gutes Stück weiter östlich (näher bei der Pfarrkirche, ungefähr einen Meter von der West wand des Altbauteiles von Haus Nr. 62) gewesen sein muß, als der Standort der heutigen Volksschule (Oberneukirchen Nr. 61) ist. Was Gruber bei einem Begräbnis einnehmen konnte, verrät z. B. das von ihm am 19. 1. 1801 ge schriebene Verzeichnüß Uiber das. was mir für den Conduct der Ka tharina Reisingerin. bezahlet worden ist. als für Mitgang und Meßnersgebühr ... 1 fl dto. Miserere, Motetten oder grimigen Tod ... 3 fl für 3 Seelen Aemter mit besetzter Musik ä 45 Xr. . . 2 tl 15 Xr für Aufrichtung der Totenbahr und Singung des Lybra ... I fl 15 Xr dennen Ministranten für 3 Aemter . . . ä 2 Xr . . , 6 Xr dem Calcanten ... 3 Xr Läutergeld. Weihbrunnkessel träger. Schill und Rauchfaß, wie auch den Kreuzträger bezahlet ... 9 Xr Zusarhen ... 7 fl 4S Xr 1802, 1805 und in verschiedenen folgenden Jah ren bekam Gruber „för die Schuller-Kinder" 4 Klaf ter Brennholz ä 3 fl bzw. ä 2 fl 15 Xr.^^ im Juli 1804 20 LA. MA. O. Sch 13. Pol. 417. 2' LA. MA. O. Sch 14. Pol. 26. 22 LA. MA. O. Sch 14. Pol. 32. 23 LA. MA. O. Sch 45. Pol. 33. 2" LA. MA. O. Sch 45. Pol. IH. 23 Mitteilung des 1977 verstorbenen damaligen Besitzers des Hauses Oberneukirchen Nr.62 (= ..Simaderhaus unter der Kir che"). Komm.-R. Johann Haider. 20 LA. MA. O, Sch 45. Pol. 2 Kl. Dieses Schreiben lautet wie folgt: ..Löbliches Marktgericht! Nach einer soeben erhaltenen Anzei ge muß die unterfertigte Vogtey vernchtnen. daß der dortige Bürger H. Dyonis Pirlinger die an das Schullgebäude stossende Eckmauer abzubrechen beginnet, wodurch selbst das Schullge bäude leiden muß. Da demnach dieser Vorgang ohne vorläufi ger Berathung - wie es ohne Nachteil des .Schullgcbäudes geschechen könne — nicht vor sich gehen darf. weil, die Sache zu gleich ein öfentliches Gebäude betriff, und wozu so viele Bei tragspflichtige eben ein Wort zu reden haben, so ersuchet man. dem H. Fürlinger einsweil diesen Vorgang einzustellen, bis dießfahls die gemeinsame Rücksprache gcnohmen werden kann, wozu man das löbl.Koat. Waxcnbcrg im Namen der Vog tey beizuwohnen zugleich ersuchen wird. — Von der Vogtey Wilhering am 2tn April 1821. Iglscder m.p. Hofrichter." 27 LA. MA. O. Sch 27. Pol. 155, Sch 14, Pol.334 ff.

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