1.1. Grundstücksform Die Grenzen der Grundstücke verliefen selten gera de, sondern leicht bogenförmig. Dieser Form fol gend, wurden auch die Äcker in einem leichten Bo gen, der „Ackerkrümpe" angelegt. Bei gerader Feld grenze wurde der Bogen durch Ausspitzen der ersten Furchen erreicht. Der bogenförmige Verlauf der Ackerfurchen sollte einerseits das Aussitzen des Grund- und Niederschlagwassers erleichtern, ande rerseits aber die Bodenabschwemmung mindern. Sehr lange Parzellen wurden in sogenannte „Acker längen" unterteilt, um den Zugtieren beim Wenden immer wieder eine Schnaufpause zu geben. Eine Ackerlänge betrug ca. 110 bis 130 Meter. — Im Zuge der Technisierung werden jetzt die Grenzen vielfach begradigt und möglichst lange Teilstücke angestrebt. 1.2. Benennung der einzelnen Furchen 1. Furche = „Altn" (= Alte) 2. Furche = „Beifuri" (= Beifurche) 3. Furche = „Zamwurf" (= Zusammenwurf) 4. Furche = „Roa" (= Rain) Der Name der ersten Furche kommt davon, daß sie in die alte Tieffurche geworfen wurde. Die Beifurche legte sich an die „Altn" an und mit dem „Zamwurf" wurde die Altn von der anderen Seite her überdeckt. Die vierte Furche wurde das „Roa ausnehmen" ge nannt; dabei wurde der Erdbalken an den Zamwurf angelegt und die Sauberkeit dieser Furche war ent scheidend für eine gute Arbeit. 1.3. Zusammenstellung des Gespannes Das Sattclpferd (Leitpferd) ging am Wagen an der linken Seite und das Handpferd rechts von der Deichsel. Zum Pflügen dagegen wurden die Pferde umgetauscht. Es ging hier das Sattelpferd rechts und das Handpferd links. Der Zügel (Leitseil) des Sattel pferdes ging über die an der Pflugkarre angebrachte „Menagabel" zurück zum Pflüger. Der Handzügel des zweiten Pferdes, welcher vom Gebiß desselben zum Waagschcit des Sattclpferdes ging, mußte ent sprechend umgerüstet werden. Das Umstellen der Pferde beim Pflügen war notwendig, weil nur nach rechts umgewendet wurde, und das Sattelpferd die Spur sicherer hielt. Gleich wie beim Vierfurchenackerpflügen wurden später die Pferde auch an der Mähmaschine umgespannt. 1.4. Maße der Pflugwaage Der Waagbalken (Waagstummel) am Pferdewagen hatte eine Länge von 1.10m von Zughaken zu Zug haken. Die Waagscheite („ Waagl") sind 1 m lang bei einem Abstand von 0.90 m zwischen den Zugringen. Früher wurde auch zum Pflügen eine Waage mit den gleichen Ausmaßen verwendet. Dadurch mußte das Handpferd beim Pflügen der 3. und 4. Furche auf Pflugwaage und Trimmprügel dem Acker gehen. Um die Jahrhundertwende wurde zum Pflügen eine längere Waage entwickelt und hat sich schnell eingeführt. Dabei war der Waagstummel 150 bis 165 cm lang. Die Pflugwaage war leichter ausgeführt als die für den Wagenzug, und die Zug scheite waren durch Ringgelenke mit dem Stummel fest verbunden. Mit der längeren Waage wurde es er möglicht, daß das Handpferd beim Fertigptlügen des Ackers in der jenseitigen Furche gehen konnte. 1.5. TrimmprügeP Damit das Handpferd vom Sattelpferd immer den gleichen und entsprechenden Abstand halten konn te, wurde ein Trimmprügel (Führungsstange) ver wendet, welcher vom Kummet des Sattelpferdes zur Halfter des Handpferdes ging und mit Knebeln befe stigt wurde. Der Trimmprügel ist ein Eschenrund stab mit ca. 4 cm Durchmesser mit 2 Befestigungs knebeln am Kummet und einem Knebel für die HalfDer Trirnmpriigel um Kummet des Sattelpferdes ter bzw. das Gebiß des Handpferdes. Die Länge des Trimmprügels ist gleich der Länge des Waagstum mels, zuzüglich 15 cm, also ca. 1.50 bis 1.65 m. Die Maße der langen Ptlugwaage wie auch des Trimmprügels waren nicht genormt, sondern variier ten nach Gegend und Bedarf von Fall zu Fall, aber in bestimmten Grenzen, und sie waren auch der Schwe re der jeweiligen Ackerpferde angepaßt. 3 Trimmprügel = Steuerholz, z. B. Trümmler = Steuerer auf Salzschiffen. Siehe: Andreas Schmeller: Bayrisches Wörter buch I. S. 664.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2