sich eine Anzahl von Künstlern und Kunstfreunden versam melte . . . um einen Antrag zur Gründung eines selbstständigen Kunstvereines oder einer Filiale des Wiener Kunstvereines in Oberösterreich anzuhören (Verf. gesp.) und darüber vorläufig (Verf. gesp.) zu berathen . . . die Statuten der Statthalterei zur Genehmigung vorzulegen (Verf. gesp.), und hierauf (Verf. gesp.) eine allgemeine Versammlung abzuhalten, um definitiv (Verf. gesp.) ei nen Leitungskörper (Verf. gesp.) zur Wahl zu brin gen .. . (Vgl.: Dokumentaranhang 3.3. - und Vereinspa tent V. 17. III. 1849).-Aus diesen Formulierungen geht eindeutig hervor, daß der 15. März 1851 nicht der Gründungstag gewesen sein kann, denn die wichtigste Voraussetzung für einen Ver ein ist neben den Statuten die V e r e i n s 1 e i - t u n g . Wie die Archivalien aufzeigen, ist der Gründungsablauf folgerichtig abgeführt worden: am 2. April wurden die Statuten eingereicht und nach der vorgeschriebenen Zeit von 14 Tagen, in der kein Einwand gegen sie erfolgte, gab es am 16. April eine vorbereitende Beratung und am 17. April die konstituierende Sitzung und damit die Gründung des oberösterr. Kunstvereins. - Alle davon abweichende Darstellungen entspre chen nicht den historischen Tatsachen. Vgl.: Linzer Zeitung Nr. 133.11.Juni 1851.S.552: Bekanntmachung, betreffend die Kunstausstellung in Linz. Die öffentliche Ausstellung von Werken der bildenden Kunst durch den oberösterreichischen Kunstverein für das Jahr 18.S1 wird im Monate Juli eröffnet, und. mit Ende October geschlossen. Jene Künstler, welche diese Ausstellung zu beschicken geden ken. werden ersucht, ihre Sendung (ausländische auf Losung declarirt) bis LS.Juli 18.S1 an das unterzeichnete Comite gelan gen zu machen; zugleich wolle damit der Name und Wohnort des Künstlers, die Bezeichnung des Gegenstandes der Darstel lung. dann ob das Kunstwerk verkäuflich ist oder nicht, und im bejahenden Falle der Preis desselben dem Comite bekannt ge geben werden, welches auch die Rücksendung der nicht ver kauften Kunstwerke, so wie die Abfuhr des eingelösten Betra ges für die verkauften besorgen wird. Die Frachtspesen für Sendungen jener Künstler, die zur Be schickung der oberösterreichischen Kunstausstellung von dem Vereins-Comite besonders eingeladen wurden, werden aus der Vereinscasse bestritten. Vom Comite des oberösterreichischen Kunst-Vereins. Linz, am 6. Juni 1851. (1 - 916) Wie scharf Adalbert Stifter aus seiner langjährigen Erfahrung mit dem Wiener (älteren) Kunstverein heraus die Situation in Linz sah, geht aus seinem ersten Bericht über den oberösterr. Kunstverein (Augsburger Allgemeine Zeitung Nr. 215 v. 3. 8. 1851) hervor, wenn er u. a. schreibt: . . . Der Schreiber dieser Zeilen gesteht offen, daß für ihn der Gedanke eines obderennsischen Kunstvereins (als ein solcher specifisch oberösterreichischer wurde er ihm anfangs bezeich net) viel Komisches (Verf. gesp.) hat. und er. von der Überzeugung durchdrungen, daß in der Kunst nur durch aus reichende Geldmittel etwas Tüchtiges gefördert werden könne. ein Gegner des Vereins (Verf. gesp.) war, insofern derselbe durch Vereinzelung der Kräfte der Kunst eher Scha den als Nutzen bringen könnte . . . (SW. XIV, 2. Aufl. Reichenberg 1933, S. 5) - Auch: Brief an Türck vom 3.8.1851: „. . . Ich war Anfangs ein Gegner des Vereins, weil ich ihn für zu winzig (Verf. gesp.) hielt, bin aber bekehrt, da er sich mit Passau, Regensburg etc. . . verbin den wird." (SW. XVIII, Br. 2. Bd. Nr. 207, S. 83/ 5-7) - Noch im Jahre 1852, dem Jahre, von dem ab Stifters Besprechungen^ ' Zur Berechtigung des dilettierenden Malers Stifter als Kunst kritiker - dessen Besprechungen Ubell „wilde Ranken eines an und für sich höchst liebenswürdigen Enthusiasmus" nennt - sich zu äußern: vgl.: Hermann Ubell: Adalbert Stifter als Kunstkritiker. In: Die Heimat. Unterhaltungs-Beilage der Münchner Neuesten Nachrichten. 4. Jg. Nr. 31 v. 23. September 1931. S. 122. - Und bes. Knut E. Pfeiffer: Kunsttheorie und Kunstkritik im Neunzehnten Jahrhundert. Das Beispiel Adal bert Stifter. (Diss.) Bochum 1977. - in der Linzer Zeitung (bis ein Jahr vor seinem Tod 1867) erschienen, äußerte er noch einmal seine Gegnerschaft: „. . . da der Schreiber dieser Zeilen dem Kunstausschusse nicht angehört, ja da er bis her ein Gegner mancher Maßregel desselben war, und auch in Zukunft seine Meinung sagen wird, daß sie zur Verbesserung (Verf. gesp.) des Ganzen führe . . ." (In: Linzer Zeitung Nr. 154 V. 30. Juni 1852. S. 613.) Brief an Joseph Türck v. 8.11.1851 (SW. XVIIl. Br-2. Bd. Nr. 210, S. 92/17). Vgl.: Inserat in der Wiener Zeitung Nr. 182. I.August 1850. S.2321-und vorbereitender Auf satz im Abendblatt der Wiener Zeitung Nr. 167. 17. Juli 1850. S. 666: Der neue Kunstverein. Otto Jungmair: O.Ö. Kunstleben 1851 - 1931. Linz 1931. S. 16 - Wenn Jungmair dort anführt, daß „damals ein noch herrschendes Versamm lungsverbot" bestand, so unterliegt er einem Irr tum, denn bereits mit dem kaiserlichen Patent vom 17. III. 1849 (ergänzend zum Patente vom 9. III. 1949, § 7) war das Recht der „freien Verei nigung und Versammlung" nicht nur für „nicht politische" sondern auch für „politische" Vereine, sofern sie öffentlich abgehalten wurden und die Mitglieder „unbewaffnet" erschienen, gegeben. Vgl.: Roessler-Pisko: F. G. Waldmüller, Wien o.J. (1907), S. 57: Aus Waldmüllers Broschüre: An deutungen zur Belebung der vaterländischen bil denden Kunst (1857): . . . Um nach allen Seiten hin die Anregung zu gehen, zur Bele bung des Kunstsinnes thätig zu werden, hatte ich im Jahre 1849 die Idee aufgefaßt, einen Künstlerverein zu gründen.
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