mit der Einrichtung der Landesreferate und des Volks bildungsamtes wie andererseits mit der Aufstellung der Ortsbildungsräte und der Volksbildungsarbeits gemeinschaften die Arbeitsstellen schafft (von Gärtner unterstrichen), denen dann die übrigen im Regulativ vorgesehenen Organisationenfcerafenii zur Seite treten, und das endlich dadurch, daß dem Landesreferate amtlicher Charakter gegeben wird, die Möglichkeit zu schaffen versucht, wirklich alle Bestrebungen ohne Rücksicht auf Parteibekenntnis zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen. Der Verband verhehlt nicht, daß dies bei der Verschärfung der politischen Gegensätze sehr schwer sein wird . . Gärtner hat also angenommen, wie aus seinem Antrag auf Verbandsauflösung hervorgeht und aus der Hervorhebung der ,,Arbeitsstellen" er sichtlich wird, daß das, worauf es ihm vor allem ankam, die Volksbildungsarbeit selbst, mit Hilfe der durch das Regulativ aufzubauenden Organi sation vor sich gehen werde; daher seine positive Würdigung künftiger staatlicher Tätigkeit, in der das Prinzip der Beratung eine wichtige Rolle zu spielen hätte. Nichtsdestoweniger werden „wichtige Bedenken" vorgebracht, die das Ver hältnis von staatlicher Tätigkeit und freier Volks bildung berühren und die erkennen lassen, daß er sich auch der Problematik künftiger Beziehun gen bewußt war. Sie richten sich vor allem gegen das im I. Abschnitt des Regulativs beanspruchte ,,Recht der Beaufsichtigung des gesamten Volks bildungswesens' '. Der Verband kann dieses Recht nur mit der Beschrän kung anerkennen, daß dadurch nicht der alte Grundsatz berührt wird, daß die Volksbildungsarbeit von Zwang und Reglementiererei frei sein muß. Beaufsichtigung könnte sich zwar erstrecken auf die mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Einrichtungen selbst, auf die ordnungs gemäße Zusammensetzung der verschiedenen Räte und die Amtsführung der amtlichen Stellen, müßte sich aber, was den Inhalt der Bildungsbestrebungen betrifft, darauf beschränken, sie beobachtend zu verfolgen, von schlecht gewählten Maßregeln abzuraten und auf bessere zu verweisen (Hervorhebungen vom Verfasser). Weitere Bedenken richten sich gegen die in Ab schnitt III, Absatz 7, des Regulativs formulierten Aufgaben des Ortsbildungsrates. Aus eigener Er fahrung nimmt der Verband an, daß ihre Aufstel lung schon an und für sich schwer sein werde, da der WiUe zu gemeinsamer Arbeit {und gerade auf dem Gebiet der Bildungsarbeit besteht das größte Mißtrauen der Parteien) ziemlich gering ist. Die Art der Zusammen setzung der Räte schließt ja auch die Gefahr der Majorisierung durch eine Partei und damit das Hineintra gen parteipolitischer Bestrebungen nicht aus. Es wird kritisiert, daß das Regulativ den Wir kungskreis der Ortsbildungsräte nicht genau umschreibt. Die Bestimmung, daß die Ortsbil dungsräte die Volksbildungsarbeit praktisch durchführen, wird für unmöglich erklärt, wenn das etwa heißen soU, daß nun nicht mehr die ein zelnen Vereine Vorträge veranstalten, die Büchereien verwalten usw., sondern der Ortsbildungsrat. Keiner der bestehenden Vereine wird darauf eingehen. Was in dieser Hinsicht anzustreben und vielleicht auch zu er reichen ist, ist nur, daß der Ortsbildungsrat den Boden schafft, auf dem sich die Vereine zu planmäßigem, das Gegeneinander vermeidenden Vorgehen vereini gen .. . Besonders kritisch wird die Formulierung von den Ortsbildungsräten zu schaffende Institutionen beurteilt, vor allem im Hinblick auf die Finanzie rung. Lokale Geldmittel aufzubringen, bestehe wenig Aussicht. Das Regulativ scheine dies - an Wiener Verhältnissen sich orientierend - anzu nehmen. Da aber gerade in den Ländern, und auf dem Lande inten sive Bildungsarbeit nötig ist, werden Staat und Land grö ßere Mittel zur Verfügung stellen müssen, wenn etwas geleistet werden soll. Und schließlich wird dem Ge danken einer Bildungssteuer trotz unserer Lage nahe ge treten werden müssen. Weitere Bemerkungen betreffen den Mangel an finanzieller Vorsorge für die verschiedenen Räte (Kreisbildungsrat, Landesbildungsrat usw.), de ren Arbeit, soll sie wirkungsvoll sein, Kosten verursacht . . . ist es doch fast unmöglich, die Vertreter selbst für die Deckung ihrer Auslagen aufkommen zu lassen . . . eine Feststellung, die trotz ihrer Selbstverständ lichkeit, bis in unsere Tage immer noch eine ge wisse Aktualität besitzt. - Schließlich wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, in Oberösterreich ei nen Landesbildungsrat zu schaffen, da weder Hochschule noch Sekretariat bestehen. Das Unterrichtsamt nimmt Stellung Die fundierten Einwendungen des Verbandes wurden vom Unterrichtsamt schon am 12. Sep tember, also umgehend, beantwortet^®. Nach ei nem Dank an den Arbeitsausschuß des Verbandes dafür, daß er seine rei chen praktischen Erfahrungen in den Dienst der Sache gestellt hat. Konzept ,,An das Deutschösterr. Unterrichtsamtin Wien" vom 21. August 1919, in: N. a. O. Der Unterstaatssekretär für Unterricht Z. 19.038 - Abt. V. B. A. vom 12. September 1919, gezeichnet von Sek tionschef Heinz, in: N.
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