sein Herrn Baron Engls Bibliothec Zimmerl ein vnd anders gesechen, vnd darumben wissen schafft trage: Indeme mir aber nit rüehmblich sein würde, daß ich alß gewester Bedienter alda zu Seyssenburg, Sein Herrn Baron Engls gemeimbnuß, so ich durante meo officio Erfahren, durch attestation propalieren vnd offenbahr machen solte. Alß werden Eure Wohl Ehrw: mich nit Verdenckhen khönnen, daß ich zu Erhaltung Meines Credits mit außfolglassung der Begehrten Atte station, welche sonst der Lieben Warheit Zu Steyr nit Verwaigern khunte, diser Beigebrachten Vrsach halber dermahlen zirrück halte. Es wehre dan, daß meine Hochlöbl: Instanz obregheit mir ex officio solches gnedig auftragen thette, auf welchen fahl mich auch Ihre Gnaden Herr Baron Engl nicht Verdenckhen khunten"^®. Nach dem Eintreffen dieser abschlägigen Antwort sandte sodann Leichling sein Entschuldigungsschreiben an den Bischof von Passau^''. Es ist nach den Vor schlägen P. Marians abgefaßt. Die Stelle ,,Dahero dan vnd weilen nit allein wegen der kezerischen büecher mein wahrhafftes angeben auß neben ligender attestation C vnd antwortschreiben D hoffentlich zu gnüegen erscheint" zeigt, daß P. Leopold zur Erhärtung seiner Anzeige das Attest des Eggenberger Kaplans und die Antwort Eitlpergers beilegte. Der Pfarrer fügte sodann noch hinzu, er könne alles ,,sub sacerdotali fide" bezeugen, und bat, den Verdacht einer unwah ren Denuntation aufzugeben und ihm weiterlün die bischöfliche Gnade zuteil werden zu lassen. Die Frucht dieses Briefes war dann ein von Weih bischof Maximus unterfertigtes bischöfliches De kret vom 3. Februar 1687^®. Der Bischof von Selymbria benachrichtigte darin den Pfarrherrn, sein Schreiben sei bei der heutigen Ratssitzung verlesen worden. Weiters führte er aus: ,,Wie wür nun derentwegen kheine Vngnadt auf dich werffen, nach Vnß von solcher denuntiation wei ter gedanckhen schöpfen, sondern die sach ob sich Bewendten lassen." Damit hatte sich Passau, obgleich scheinbar jetzt von der Wahrheit der Anzeige überzeugt, elegant aus der Schlinge ge zogen, um sich weitere Lfnannehmlichkeiten zu ersparen. War nun die Angelegenheit zwar an der bischöf lichen Kurie beigelegt, so versuchte jetzt Baron Engl sein Glück noch in Linz. So richtete er ein Schreiben an den Landeshauptmann, den Gra fen Franz Joseph vom Lamberg^'. Darin bezich tigte er seinen Pfarrer, ihn ,,wüder bessers wüssen vnd gewüssen" beim Ordinarius ange schwärzt zu haben. Nun sei es ihm, Engl, aber möglich, durch ,,beygelegte attestationes" seine Unschuld zu beweisen. Das unter A beigeschlos sene Dokument absolviere ihn gänzlich, das in der Anlage B beigefügte Schriftstück zeige, daß dem Ankläger ein wohlverdienter und empfind licher Verweis erteilt worden sei. Damit man nun nicht etwa in Linz denke, seine Unschuld sei nicht zur Genüge erwiesen worden, stelle er zur Rettung seiner Ehre folgende Bitten. Man möge erstens „dise Meine beschehene Erinderung prothocoUando ad notam nemben", zweitens die erwähnten Beilagen ,,pro futura rei memoria" in der Kanzlei aufbewahren und drittens LeichHng „dessen auf anmeldung erindem zu lassen". Eine an dem Schreiben unter dem 14. Aprü 1687 angebrachte Notiz beweist, daß dem Ansuchen Engls in Linz auch entsprochen wurde. Überdies wurde der Pfarrer von Pettenbach unter dem gleichen Datum von der Protokollierung ver ständigt®". Durch diese Mitteilung fühlte sich nun P. Leopold seinerseits in seiner Ehre ver letzt, was er nicht auf sich sitzen lassen konnte. Er wandte sich vorerst wieder an Hofrichter Eitlperger mit der Bitte, ,,diße beyligende copi in diser form von wort zu wort aigenhendig geschribener vnd gefertigter mir abermahl zuekommen zu las sen, deren mich pro defensione honoris gehöri gen orts gebrauchen künte"®®. Bei der erwähnten Kopie handelte es sich wohl um das uns schon bekannte Schreiben Eitlpergers. Der Hofrichter zu Spital scheint diesmal den Bitten des Pfarrers nachgekommen zu sein. Denn Leichling konnte Eitlperger an Leichling, Spital a. P. 24. Jänner 1687, ebda. Leichling an Bischof Sebastian von Pötting, Pettenbach 3. Februar 1687, Konzept, ebda. Weihbischof Maximus an Leichling, Passau 3. Februar 1687, pras. 6. März 1687, Original und Kopie, ebda. Engl anLamberg, präs. 14. April 1687, ebda. Franz Joseph Reichsgraf von Lamberg war 1686-1712Landeshauptmann in ösferreich ob der Enns. {Siebmacher, Wappenbuch, 167.) Lamberg an Leichling, Linz 14. April 1687, präs. 22. Mai 1687, StAKr, Q 3 P. Leichling an Eitlperger, Pettenbach 1. Juni 1687, Kopie, ebda.
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