OÖ. Heimatblätter 1980, 34. Jahrgang, Heft 1/2

bedeutete - darin, daß Lachberger seit 12 Jahren und Hödl seit 16 Jahren die Beichte nie an den für sie bestimmten Tagen ablegten, sondern jeder zeit in die Osterfeiertage verschoben haben und der erstere das ihm auferlegte „Wachssträssl" nicht zahlen wollte. Die Bürger von Hall nahmen sich der Exkommunizierten an, überliefen den Abt und Prior mit Klagen, daher dem Pfarrer viel Verdruß erwuchs^. Als notwendiger Bestandteil des Sakramentes der Buße wird ein solches geheimes Bekenntnis aller schweren Sünden, sei es in Gedanken, Wor ten und Werken begangen, gefordert. Das Be kenntnis der geringeren Vergehen wird aber nur für heilsam, nicht für notwendig erklärt. Durch eine wissentlich verschwiegene schwere Sünde wird der Beichtakt nichtig und das Sakrament entweiht. Nur ein geweihter Priester, welcher die kirchliche Jurisdiction hat, kann die Beichte abnehmen und die Absolution erteilen. Strengste Verschwie genheit ist ihm zur Pflicht gemadit, siehe Johan nes Nepomuk (weil er das Beichtgeheimnis nicht preisgab, wurde er von der Prager Brücke in die Moldau geworfen). Nach altem Brauch sollten die Gläubigen, vor allem aber Geistliche, Mönche und Nonnen öfters zur Beichte gehen. Besonders soll bei einer bevorstehenden Todesgefahr ge beichtet werden. Der Ort der Beichte ist der Regel nach der Beichtstuhl in der Kirche. Die Beichte er folgt kostenlos; freiwillige Gaben, Osterpfennig, Ostergroschen sind indes zulässig. Der Oster pfennig wurde auch von der evangelischen Kir che beibehalten. Wenn auch die Ohrenbeichte dort abgeschafft wurde, mußte jeder evangeli sche Christ, der die ordentliche Absolution vor dem Empfang des Abendmahles erhielt, seinen Obulus bringen. Der Osterpfennig oder Oster groschen war ja, außer den Einkünften aus den Benefizien des Gotteshauses und den Geldern für Seelenmessen usw., die wesentlichste Ein nahme der Priester vergangener Zeiten. Die Ab gaben hiefür wurden immer größer und ver pflichtender und dadurch auch mit ein Grund der Reformation. Erst im 18. Jahrhundert wurde der Ostergroschen abgeschafft, und die Priester wurden von der Ob rigkeit bezahlt. Es war dies eine der vielen Ver besserungen, die nach dem Jahr 1780 unter Kaiser Joseph II. eingeführt wurden. Von da an wurde man aus der Kirche nicht ausgeschlossen, auch wenn man nicht jedes Jahr gebeichtet hatte und auch das christliche Begräbnis wurde nicht vor enthalten. Hatte ein Priester in der Kirche einen Mesner, so war dieser auf die Opfergaben der Gläubigen an gewiesen, denn der Pfarrer konnte ihm keinen Lohn zahlen. Eine dieser Einnahmen des Mes ners war die Registrierung der Beichten im Beichtregister, das jeder Pfarrer aufstellte. Um dem Mesner die Arbeit zu erleichtern, waren an manchen Beichtzetteln perforierte Kupons ange hängt, die abgerissen wurden (siehe Abb. 8). Der Mesner bekam für die Kontrolle je Zettel 2 bis 3 Heller. Am Bauemhof wurde besonders darauf geachtet, daß das ganze Hausgesinde, selbstverständlich auch der Bauer und die Bäuerin, der Osterbeichte nachkamen. In der Fastenzeit wurde und wird heute noch für die Frauen, die Männer, die Ju gend und die Kinder eine Beichtlehre abgehalten (vgl. Textbild 4); anschließend war dann die F< iS Beichte. Bei dieser bekam man nach Beendigung den österlichen Beichtzettel. Diesen mußten Knechte und Mägde dann dem Bauern oder der Bäuerin vorzeigen; schwindeln konnte man nicht, weil auf jedem Beichtzettel die Jahreszahl steht. Am nächsten Tag konnte man nach der Stallarbeit zur Kommunion gehen und hatte ei nen Feiertag; nur zur Stallarbeit mußte man wie der zu Hause sein. Dies galt für alle außer dem Hausknecht, der keine Stallarbeit verrichten mußte. Ging einmal ein Knecht statt zur Beicht lehre und Beichte ins Gasthaus und konnte keiIch danke Frau Dr. Dipl.-Ing. Schmölzer für den Bericht über Bad Hall. - Vgl. P. Leonhard Achleutner, Regesten.

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