OÖ. Heimatblätter 1980, 34. Jahrgang, Heft 1/2

daß drei Tag lauter Stichfleisch gessn harnt, für an viertn hets vielleicht a nu gelangt. Awa Paula sagt, des tua ih hiaz in Blunzen ei und dann is die Gschicht vorbei." Meist trägt der Verfasser oder die Verfasserin das Gedicht im Wirtshaus oder bei den Nachbarn selbst vor, wozu schicklicherweise erst einige Male aufgefordert werden muß. Stets folgt dem Vortrag ein sehr kurzer und sehr kräftiger Beifall. Der geeignete Zeitpunkt liegt etwa zwei bis drei Runden Bier oder Wein nach dem Essen, wenn die Stimmung den ersten Höhepunkt erreicht hat. Der Umgang mit dem Schlachtapparat, auch Schußapparat oder Bolzenschußgerät genannt, ist nicht ganz ungefährlich. Wie es geht, wenn man das Ding verkehrt herum hält, schildert das folgende Gedicht, ebenfalls von Rosa Hölzl: ,,Vor zwoa drei Jahrn is gwen, ih woas nu ganz genau, da hat der Feiwehrhauptma mit seiner Frau San Saustecha angricht spat af d' Nacht, nuja, und wia ma 's da a so macht, da Schußaprat liegt sehe bereit und hiaz gehnt sie 's a zu zweit. 1 ziag en Schußaprat glei iwa und dan schtiatz ma uns scho driwa. Paula kimmt mit da Sau scho daher, noja, mehr brauchst ja nimmamehr. Af oamal tuat's an richtign Tschin und da Eduard is drin in Mistgrabn glegn. Er wint sie und tuat an grausling Zugga, schau her, ih ha in Bau' a mortsdrum Lugga. Weil tuat ohna en Schußaprat vakehrt glei nehma, kinat a leicht uma Blindarm kema Oda ums Gschbian a weng weida int, na ih sag's net, weil dös wa a Sind." Stehlbräuche Stehlbräuche sind in Österreich fester Bestandteil des bäuerlichen Lebens. Eine Vierfachkarte im österreichischen Volkskundeatlas^ ist nur dem Thema „Das Stehlen" gewidmet. In diesen Kar ten werden in Verbindung mit bestimmten Fe sten, örten und Ereignissen allein 16 verschie dene Stehlgegenstände aufgezählt, wobei das weitverbreitete Stehlen der Braut am Hochzeits tag und das Stehlen des Maibaumes hier nicht enthalten ist. Im Jahre 1964 verfaßte der Metz germeister und Gastwirt Hans Fink, Brixen, eine Zusammenstellung^ Tiroler ,,Stehlrechte" mit genauen Angaben, unter welchen besonderen Umständen der Diebstahl als volkstümliches Recht zu betrachten sei, also straffrei bleibt. Soll ten aber der falsche Ort oder die falsche Zeit für einen Diebstahl gewählt oder gar die übliche Menge überschritten und Geschäfte mit dem ge stohlenen Gut gemacht werden, wird das Recht des Volksbrauches verwirkt und der Dieb hat unnachsichtlich mit der gerichtlichen Bestrafung zu rechnen. Fink zählt sechundzwanzig Begriffe auf, deren Diebstahl bei Beachtung des herkömmlichen Brauchs in bestimmten Landesteilen üblich ist. Zusammen mit den Angaben im österreichi schen Volkskundeatlas ergibt sich nachstehende Liste: Aufdreschbesen zum Druschende Backofenfetzen zum Putzen Bindezeug und Klammern beim Ffolzführen Birnen zur Grummetzeit Blumensetzlinge durch die Bäuerin Braut bei der Hochzeit Brautbett bei der Hochzeit Brautnachthemd bei der Hochzeit Bräutigam bei der Hochzeit Brot in den Rauhnächten oder im Fasching Brotlaib, erster beim Backen Eier in der Osterzeit Firstbaum beim Dachstuhlbau Fleisch in den Rauhnächten oder im Fasching Fleischspeisen im Topf im Fasching Gleichenbäumchen (Richtbaum) Holz für verschiedene Jahresfeuer, Funken oder Blochziehen Hühner beim Brautgüterführen oder für herbstliche Mahlzei ten der Burschenschaften Hut beim Flachsbrecheln Kirschen Kletzenbrot in der Weihnachtszeit Krapfen am 1. Fastensonntag u. a. BCrauthafen am Fastnachtsdienstag Kummet bei Nacht Lamm nach dem Johannisfeuer Martinsgans zu Martini Michlbaum beim Kirchtag Muspfanne im Freien beim Abkühlen Nelkensträußlein der Senner und Sennerin Palmbesen, ungeweiht am Palmsonntagmorgen Rüben vom Feld, höchstens drei Stück Schweinskopf beim Schlachten Schweinsleber beim Schlachten Schweinsrüere beim Schlachten ^ Wolfram, Richard: Karte ,,Burschenschaftsbrauchtum - Das Stehlen"; österr. Volkskundeatlas, 3. Lfg. (1968), Bl. 45, Teilkarte a) Stehlbrauchtum beim winterlichen Schweineschlachten; vgl. Anm. 4. ' Fink, Hans: Tiroler ,,Stehlrechte"; ,,Der Sehlem", 38. Jg. (1964), 5. u. 6. Heft, S 168-172.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2