verweist auch auf die Stellungnahme vom Jahre 1908 an das Kultusministerium, erklärt aber ab schließend; ,,Im übrigen wird bemerkt, daß nach Ansicht des Vorstandes die Voraussetzungen für die Bewilligung einer selbständigen Kultusge meinde in Salzburg vorhanden sind und daß auf Grund der bisherigen Erfahrungen angenommen werden kann, daß die im Kronland Salzburg wohnhaften Israeliten in Zukunft in der Lage sein werden, für die Bedürfnisse des Cultus aus eige nen Mitteln zu sorgen"^®. Die Verselbständigung der israelitischen Kultus gemeinde Salzburg zieht sich aber hin und wird erst 1911 realisiert. Die nur aus drei Paragraphen bestehende Ver ordnung, gezeichnet von Ministerpräsident Graf Stürgch, sieht vor,,,die Zuweisung der Israeliten des Herzogtums Salzburg zur israelitischen Cultusgemeinde Linz im Erzherzogtum Österreich ob der Enns außer Kraft" zu setzen. Paragraph 2 verfügt: ,,Für das Gebiet des Herzogtums Salz burg wird eine neue israelitische Cultusgemeinde errichtet, welche ihrem Sitze entsprechenden Namen zu führen hat." Schließlich wird die Wirksamkeit dieser Verordnung mit 1. Juli 1911 fixiert. Etwas später erscheint diese Verordnung auch in Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns^®. Unmittelbar darauf ersucht die israelitische Kul tusgemeinde Linz um Genehmigung der einge reichten Statutenänderung, bei Streichung des Anhanges über Salzbmg^''.,,Nachdem durch die Abtrennung der Salzburger Glaubensgenossen die erbetene Statutenänderung nunmehr in die alleinige Kompetenz des hohen k. k. Statthalters fällt, wird um ehebaldige Erledigung gebeten." Die Statthalterei in Linz zögert noch und scheint Sorgen wegen eventueller finanzieller Ausein andersetzungen zwischen den Kultusgemeinden Linz und Salzburg zu haben. In einer Stellungnahme der Linzer Kultusge meinde wird 1912 erklärt^®, daß es schon vor der Zuweisung der Salzburger Israeliten in Salzburg eine eigene Betvereinigung gegeben habe. Von Linz wurden weder Anschaffungen für Salzburg gemacht noch verlangt. Schließlich billigt die Statthalterei Linz die nunmehr 90 Paragraphen umfassende Satzung der Linzer Kultusgemein de, die auch sofort gedruckt wird^^. Das ist die Situation bis zum Ende der Monarchie. Die nächsten, 1920 erschienenen Statuten der nunmehrigen ,,Jüdischen Kultusgemeinde in Linz" ändern nicht viel. Als Bereich verblieben die politischen Bezirke Linz, Urfahr, Braunau, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Ried, Rohrbach, Wels, Schärding, Eferding, Vöcklabruck - aber nicht Steyr und Kirchdorf. Die bei den israelitischen Kultusgemeinden Oberöster reichs, Linz und Steyr, bleiben auch in der Ersten Republik bestehen, bis sie dann durch das ,,Dritte Reich" liquidiert werden. OÖLA, Schreiben der israelitischen Kultusgemeinde Linz vom 10. Oktober 1909. OÖLA, Verordnung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, ZI. 6266vom23. Februar 1911; L. G.u.V. Bl.f. d. E. Österreich ob der Enns vom Jahre 1911, Stück X, Nr. 12 und 13; L. G. u. V. Bl. f. d. Herzogtum Salzburg, Jg. 1911, Stück X, Nr. 10, 11. OÖLA, Schreiben der Vorstehung der israelitischen Kul tusgemeinde Linz, Z. 103 vom 29. Mai 1911. OÖLA, Schreiben der Vorstehung der israelitischen Kul tusgemeinde Linz, Z. 56 vom 29. Jänner 1912 an die k. k. Statthalterei. OÖLA, gedruckte ,,Statuten der israelitischen Kultusge meinde Linz", Linz 1912.
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