allerdings nur provisorisdi — belassen, bis der Erfolg zeigen würde, weldie davon entbehrlidi wären. Auch wurde es keineswegs gutgeheißen, daß von Vogt „eigenmächtig" 28 neue Kordonisten be stellt und einen Wiener Zollamtspraktikanten mit einer Besoldung von 200 fl abberufen habe. Hiezu rechtfertigte sich von Vogt in der Weise, daß ihm keinesfalls eine Eigenmächtigkeit zur Last gelegt werden könne, weil er dies im Wege der niederösterreichischen Gefällenadministra tion in Wien veranlaßt habe, und er nicht daran gezweifelt habe, daß diese der „hohen Hofstelle Anzeige erstatten würde". Ferner befand die Ministerial-Banco-Hof-Deputation, daß es eine „nicht gutzuheißende Eigen mächtigkeit" war, daß Hofkommissär von Vogt die vormaligen bayerischen Beamten im Genüsse ihrer vorigen Besoldung belassen hat, entweder als persönliche Zulage, wenn sie mit niedrigerer Besoldung wieder angestellt, oder als Pension, insofern sie gar nicht wieder angestellt worden sind. Er wird sich künftig solcher Vorgänge zu enthalten haben. Die Zentralstelle setzte mit Zustimmung der Kai serin Maria Theresia fest, daß die gewesenen bayerischen Beamten nur die „Halbscheid" ihrer früheren nachweislich erlaubt bezogenen Amts einkünfte erhalten sollen, dergestalt, daß die Be amten, die mit Besoldungen angestellt wurden oder noch werden, die die Hälfte ihrer früheren nachweislich erlaubt bezogenen Amtseinkünfte betragen oder übersteigen, nichts weiteres zu empfangen haben, im widrigen Fall aber nur zu empfangen haben, im widrigen Fall aber nur so viel, wie zur Ergänzung der Halbscheid ihrer früheren Bezüge erforderlich ist. Die nicht wieder eingestellten Beamten erhielten ebenfalls nur die Hälfte ihrer früheren Bezüge als Pension. Die ehemals bayerischen Beamten ließen sich diese Behandlung nicht ohne weiteres gefallen; ihre Eingaben und Beschwerden beschäftigten noch lange die Zentralstellen in Wien. Zwei Beamten gelang es, die Wiedereinstellung in kurbayerische Dienste zu erwirken. Es waren dies der gewesene Mautner zu Schärding, Maximillian von Herbst heim, der von Hofkommissär von Vogt deshalb nicht wieder eingestellt wurde, weil er bereits 60 Jahre alt und ein Mann „von weniger Wirk samkeit" war, sowie der gewesene Warenbeschauer zu Schärding, Philipp Johann Fahrer, der nach Meinung von Vogt keine Warenkennt nisse besaß und deshalb nicht übernommen wurde. Nach Einrichtung der Zollverwaltung mußte Hofancoo p Textbild 3: Anfang des Vortrags der Ministerial-BancoDeputation an Maria Theresia über die vom Einriditungskommissär Vogt getroffenen Maßnahmen. Sekretär von Vogt im Innviertel den Fleischkreu zer und den Viehaufschlag einführen, wozu ihm der Linzer Oberamtskontrollor Pöck beigegeben wurde, der von der Ministerial-Banco-Hof-Deputation mit Verfügung vom 14. August 1779 den
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