Pockstein, die Verlautbarung der österreichisdien Zollbestimmungen veranlaßt. Auch habe er Überlegungen angestellt, welche Zollämter im Irmviertel beizubehalten, welche neu zu errichten und wie sie zu besetzen seien, und wo überall Kordonspostierungen aufgestellt werden müß ten. Ab 6. Juli habe er dann die Grenze von Braunau bis Engelhartszell bereist, sei dann über Peuerbach, Riedau, Ried, Straßwalchen, Wildshut nach Braunau zurückgekehrt, wo er am 17. Juli an kam. Somit sei er zwölf Tage auf der Reise gewesen. Er habe alle österreichischen Zollämter besucht, um die Beamten kennenzulernen, um sie nach ihren Fähigkeiten anstellen zu können. Auch habe er die bayerischen Mautämter besichtigt und erhoben, wie die früher bayerischen Maut ämter beschaffen seien und welche Besoldung die Beamten genossen hätten. Er sei in allen Orten gewesen, wo ein Zollamt zu errichten wäre, Sauldorf allein ausgenommen. Auch habe er die mei sten Orte in Augenschein genommen, in denen eine Kordonspostierung zu errichten wäre. Fer ner sei er bemüht gewesen, für die Beamten der neu anzulegenden Zollhäuser und für die Kordonisten Wohnungen zu mieten. Dabei hätten sich anfangs viele Hindernisse ergeben, weil die Dör fer bis eine Stunde weit von der Grenze nur aus drei bis fünf Häusern bestehen. Mit Beiziehung der Amtsleute seien aber endlich die benötigten Wohnungen dergestalt ausfindig gemacht wor den, daß die Postierungen nicht allzuweit von einander zu stehen kommen. Für jeden Kordonisten zu Fuß sei der Zins für eine Stube mit Ofen auf jährlich vier Gulden Wiener Währung, für den Berittenen samt Pferdestall auf acht Gulden bedungen worden. Mit diesem Zins hätten sich die Untertanen selbst begnügt. Dem höchsten Ärar kämen da durch gegenüber den österreichischen und böhmi schen Ländereien für jeden Kordonisten zu Fuß vier Gulden und für jeden Berittenen acht Gul den zugute. Herr von Vogt hat somit die Mieten gegenüber den in Österreich sonst üblichen An sätzen genau um die Hälfte herabgedrücht und dadurch die neuen Untertanen wesentlich schlechter gestellt. Hofkommissär von Vogt führt weiter aus, daß er nach der Rückkehr von der Reise sogleich eine Aufstellung über die zu errichtenden Zollämter und die zu jedem einzelnen zu versetzenden Be amten verfaßt habe. Auch habe er festgelegt, in welchen Orten eine Kordonspostierung auf gestellt werden solle. Uberhaupt habe er alles vorbereitet und eingeleitet, damit im Innviertel die österreichische Zollverfassung mit 1. August 1779 ihren Anfang nehmen könne. In einer Beilage hat von Vogt alle neuen Zoll ämter, die Namen und Dienstesverwendung der Beamten, ihre Bezüge sowie die Kordonspostie rungen ausgewiesen. Die Leiter aller Zollämter führten den Titel Einnehmer. Bei allen Ämtern gab es auch einen oder zwei Aufseher. Dagegen gab es Gegenhändler, Amtsschreiber und Waren beschauer nur bei den großem Ämtern. Die Kor donsposten an der Grenze bestanden aus einem Korporal und vier Mann, die Posten im Inneren des Landes aus einem Korporal rmd zwei Mann. Die Stationen der Berittenen bestanden aus je zwei Reitern (siehe Textbild 2). Kommerzialeinbruchsämter, das waren soläie, bei denen alle erlaubten Güter ein-, durch- oder ausgeführt werden durften, wurden in Straßwal chen, Ach, Braunau und Schärding errichtet. Dem zuletzt genannten Amt wurde eine Legstätte an gegliedert und in Ried eine eigene Legstätte er richtet. In den übrigen österreichischen und böh mischen Ländern gab es Legstätten nur im Inne ren des Landes, im Lande ob der Enns vorher nur in Linz und Steyr. Legstätten waren berechtigt, alle an sie angewiesenen erlaubten Güter zu ver zollen. In Schärding wurde deshalb eine Leg stätte errichtet, weil aus dem Passauischen viele Güter nach Österreich oder in das Salzburgische gebracht wurden, unmittelbar an der Grenze zu Passau aber kein Kommerzialeinbruchsamt vor gesehen wurde. Zollämter, bei denen nur für den täglichen Ge brauch benötigte Waren ein- oder ausgeführt werden durften, wurden in Sauldorf, Furking, Wildshut, Ettenau, Frauenstein, Katzenberg, Obernberg, Wernstein, Maria Hilf oder Gattern, Kubing und Pyrawang aufgestellt. Das Zollamt Sauldorf wurde bereits am 10. August 1779 nach Perwang vorverlegt, weil Hofsekretär von Vogt inzwischen in Erfahrung gebracht hatte, daß entgegen einer ihm ursprüng-
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