Die Einrichtung der österreichischen Zollverwaltung im Innviertel 1779 VonKarl Wimmer Mit 4 Textbildern und 1 Abbildung Der am 13. Mai 1779 zu Teschen geschlossene Frieden brachte Österreich den zwischen Donau, Inn und Salzach gelegenen Teil Bayerns. Kaiserin Maria Theresia gab unmittelbar darauf der Böh misch-Österreichischen Hofkanzlei den Befehl, in diesem Gebiet die Einführung sämtlicher Abga ben und Gefälle, die im Lande Österreich ob der Enns bestehen, zu veranlassen. Da der neue An teil unter der Bezeichnung „Innviertel" mit dem Lande Österreich ob der Enns vereinigt werde, sei er „in allem und jedem" mit diesem vollkom men gleichzustellen, somit auch auf dem Gebiet der Abgaben. Daraufhin fand bereits am 25. Mai 1779 eine als „Zusammentretung" bezeichnete Besprechung statt, bei der „in Überlegung gezogen wurde", wie am besten und schleunigsten dieser „Aller höchsten Willensmeinung" entsprochen werden könne. Über diese Besprechung wurde ein Protokoll aufgenom men, von dem sich eine Abschrift im Finanz- und Hof kammerarchiv in Wien befindet. Übrigens wurden alle Unterlagen für diese Abhandlung Akten entnommen, die in diesem Archiv verwahrt werden. Bei der Besprechung waren anwesend: der Obrist-Kanzler der Böhmisch-Österreichi schen Hofkanzlei, Graf von Blümegen, der Hofkammer- und Ministerial-BancoDeputations-Präsident Graf von Kollowrat, der Kanzler der Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei, Graf von Reischach, der Präsident der Rechenkammer, Graf von Thurenhalter, der Vizekanzler der Böhmisch-Österreichi schen Hofkanzlei, Graf von Claiy, ferner sechs Hofräte und zwei Hofsekretäre, schließlich ein Hofkonzipist als Protokoll führer. Die Kommission befaßte sich zuerst mit der Grundsteuer, damals „Kontribution" bezeichnet, deren Verwaltung der Vereinigten Hofkammer und deren Unterinstanzen anvertraut war. Es wurde einhellig festgestellt, daß auf diese das „erste Augenmerk" gerichtet werden müsse. Dann wurden alle übrigen in Lande Österreich ob der Enns bestehenden Abgaben sowohl die, welche der Hofkammer als auch jene, die der Ministerial-Banco-Deputation und deren Unter behörden unterstanden, behandelt. Dazu gehör ten das Post-, Stempel-, Tabak- und Lotto-Ge fälle, die Getränkesteuer, damals „Taz" genannt, die Zölle, die Aufschläge auf Vieh, Fleisch und Getreide, das Tabakgefälle und das Salzgefälle. Schließlich setzte man sich mit dem Münzwesen auseinander. Hier gab es Unterschiede: es ent sprachen nämlich 10 Gulden in bayerischer Wäh rung 8 Gulden 20 Kreuzer in Wiener Währung. Die Zusammengetretenen hielten es für rätlich, im Falle die derzeitige steuerliche Belasttmg in Bayern geringer sein sollte als in Österreich ob der Enns, mit der anbefohlenen durchgängigen Gleichhaltung und folglichen Erhöhung der Ab gaben zuzuwarten, damit den neuen Untertanen die neue Herrschaft angenehm sei und nicht gleich im Anfang verhaßt gemacht werde. Diese Abhandlung befaßt sich nxu: mit dem Zoll, der als Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrzoll eingehoben wurde. Die Versammelten einigten sich, daß zur Einhebung des Zolls auf Waren, die aus fremden Ländern auf den Poststraßen eingeführt werden, Ämter und Unterkünfte für die Beamten not wendig seien. Auch müßten kleinere Ämter für den täglichen Bedarf eingerichtet werden. Da die bisherigen Grenzämter gegen Bayern auf gelöst werden sollten, glaubte man, daß keine oder doch nicht viele neue Beamte benötigt wür den. Auch war man der Meintmg, daß die im nunmehrigen Innviertel tätig gewesenen bayeri schen Zollbeamten vom Kurfürsten zu Pfalz an die neue Grenze versetzt werden. Wenn aber einige zurückbleiben wollten, könnten diese, falls man neuer Beamter bedürfte und sie sich fähig erweisen sollten, übernommen werden. In Wirk lichkeit wollte aber, wie später aufgezeigt werden wird, eine größere Anzahl bayerischer Beamter als erwartet, in die kaiserlichen Dienste übertre ten. Der Zollkordon, eine Einrichtung, die zur Bewa chung der Grenze bestimmt war und an der Grenze gegen Bayern 1763 aufgestellt wurde, hätte nicht nur an den Inn vorzurücken, sondern es müsse auch ein neuer Kordon gegen das salz burgische Land und gegen Passau aufgestellt werden. Der Zollkordon war aus Militär-Halbinvaliden zusammengesetzt, die noch gut zu Fuß sein mußten und kein „blödes Gesicht" haben, das heißt, nicht kurzsichtig sein durften.
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