Spurweite, desto teurer die Bahn" stand man von öffentlicher Seite her den Schmalspurbahnen eher reserviert gegenüber (1876 hatte die österrei chische Regierung einen Gesetzentwiurf für vier schmalspurige Linien mit 194 km Gesamtlänge eingebracht, was vom Reichsrat rundweg ab gelehnt worden war). Die Schmalspur konnte sich erst nach der Besetzung Bosniens durchset zen. Für den Heeresnachschub mußte eine so genannte Schleppbahn von Brod nach Zenica (etwa 190 km) gebaut werden. Die „Baufirma Hügel & Sager... verwendete dazu von ihren Baustellen Gleise und Fahrpark mit einer Spur weite von 760 mm"®. Beim letzten Abschnitt die ser Bahn (von Zenica nach Sarajewo) leisteten sich die Verantwortlichen noch einen gehörigen Schildbürgerstreich, der aber zeigt, daß die Schmalspur durchaus als Provisorium angesehen wurde. Der Unterbau wurde für Normalspur, der Oberbau für Schmalspur errichtet, was einen für Schmalspur unsinnigen Kurvenradius von 250 m ergab^. Josef Ritter von Wenusch also, ein Eisenbahn fachmann ersten Ranges, leistete die Vorarbeiten für unsere Bahn und erwarb auch am 25. August 1886 die Vorkonzession, allerdings unter Wah rung des Eigentumsrechtes der Stadt Steyr bzw. einer künftigen Aktiengesellschaft. Die Form einer Aktiengesellschaft für den Betrieb der Steyrtalbahn erschien als die günstigste, da allein für den Bauabschnitt Steyr—Grünburg 750.000 Gulden (fl.) aufzubringen waren. Zu diesem Zwecke leistete ein Aktionsausschuß die grund legende Arbeit, was soviel bedeutet, daß inner halb zweier Wochen Aktien im Werte von 550.000 fl. subskribiert wurden. Daran hatten sich die Stadt Steyr, die Waffenfabrik „und de ren verdienstvoller Leiter, Herr Generaldirektor Josef Werndl"® und zahlreiche Persönlichkeiten aus Steyr und Umgebung beteiligt. Werndl er lebte allerdings die Vollendung der Bahn nicht mehr; er starb am 29. April 1889. Nach diesen Tätigkeiten machte der Aktions ausschuß (oder erste Interessentenausschuß) einem (zweiten) Interessentenausschuß Platz, der sich aus gewählten Vertretern der Subskribienten (erste Generalversammlung am 14. Novem ber 1887) zusammensetzte. Diesem zweiten Aus schuß vor der Gründung einer Aktiengesellschaft oblag nun die Aufgabe, die restlichen 200.000 fl. aufzubringen. Mit einer langen und ausführli chen Petition wandte man sich an den „Hohen Landtag des Erzherzogthmns ob der Erms" um einen Beitrag von 50.000 fl. als Subvention aus öffentlichen Mitteln. Manches „Zuckerl", das heute angesichts der derzeitigen Verkehrslage dem Leser ein Lächeln entlockt, wird dem „Ho hen Landtag" geboten, so der Umstand, „daß die Erhaltungskosten der Landesstraßen im Steyrtale beträchtlich vermindert, die gesammte Steuerkraft im Steyrtale hingegen namhaft ge stärkt und auch schließlich die vom Land ange kauften Actien der Steyrtalbahn (von den 50.000 fl. wollte man 25.000 in bar und die glei che Summe in Form von durch das Land an gekauften Aktien haben; Anm.) ihre entspre chende Verzinsung finden werden, was wol an zunehmen ist, wenn man sich vor Augen hält, daß bei ungefähr gleichen Anlagekosten im Steyrthale (je 4 km bahnseitwärts gerechnet) per Bahnkilometer 44 Gewerbe (gegen 25 im Kremsthale), 3195 Steuergulden (gegen 2966 im Kremsthale) und 691 Einwohner (gegen 457 im Kremsthale) entfallen®." Damit liegt das Konkurrenzdenken (das sicher lich nicht einmal unberechtigt war) gegenüber dem (vergleichbaren — aber durch eine Bahn er schlossenen) Kremstal klar auf der Hand. Dem Ersuchen wiurde auch entsprochen; sogar als Ak tionär scheint das Land auf — mit ganzen fünf einhalb Prozent (bei einem Aktienkapital von 1,923.000 fl. waren das 105.765 fl.). Ingenieur Josef Ritter von Wenusch erhielt am 18. Februar 1888 die Allerhöchste Konzession'® « Krobot-Slezak-Sternhart, Schmalspurig durdi Öster reich. Wien 1975, S. 18. ' Vgl. Wenusch, S. 12. ® Reicht, a. a. O., S. 7. ' Tausche, a. a. O-, S. 12. '"Auszug aus der Konzessionsurkunde: „Nachdem der Ingenieur Josef Ritter von Wenusch in Steyr die Bitte um Ertheilung der Concession zum Baue und Betriebe einer Localbahn von Steyr /: Garsten :/ nach UnterGrünburg mit eventueller Fortsetzung bis Klaus ge stellt hat, so finden w i r u n s bewogen, in Erwägung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens dem genann ten Concessionär die Concession auf Grund des Eisenbahnconcessionsgesetzes von 14. September 1854, R.G.Bl. No. 238, sowie des Gesetzes vom 17. Juni 1887 R.G.Gl. No. 81 wie folgt zu erteilen ..."
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