OÖ. Heimatblätter 1979, 33. Jahrgang, Heft 3/4

bedeutung erfaßt werden. Als Siedlungseinheiten wurden dabei Komplexe von Wohnstätten an gesehen, die in einem engen baulich-physiognomischen Zusammenhang stehen. Ein enger baulich-physiognomischer Zusammenhang wurde dann postuliert, wenn die Horizontaldistanz zwi schen Einzelwohnstätten nidit mehr als etwa 200 m Luftlinie beträgt. Zwei oder mehrere Gruppen eng benachbarter Wohnstätten, deren Ränder höchstens 200 m voneinander entfernt sind, werden demnach zu einer Siedlungseinheit höherer Ordnung zusammengefaßt. Dieser Ab standswert, der ebenfalls eine willkürliche Fest setzung darstellt, wurde für Siedlungen verwen det, die — nach der Zusammenfassung — eine Bevölkerung von 400 bis 1500 Einwohnern be sitzen. Für Siedlungen mit höheren Bevölke rungszahlen wurde die Maximaldistanz zwischen Einzelwohnstätten, für die eine baulich-physiognomische Zusammengehörigkeit gerade noch angenommen wurde, auf 300 m angehoben. Als zusätzliches Zusammengehörigkeitskriterium wurde das Vorliegen einer direkten Straßen- oder Wegverbindung zwischen den betreffenden Wohnstätten oder Wohnstättenkomplexen ver langt. Die Zusammenfassimg zu Siedlungseinheiten hö herer Ordnung erfolgte ohne Rücksicht auf Ver waltungsgrenzen. Es wurden daher auch solche Siedlungen als Einheit erfaßt, die an verschiede nen Gemeinden Anteil haben. Alle Siedlungen des Untersuchungsgebietes, welche die angeführ ten Definitionskriterien erfüllen, werden im fol genden als „Geschlossene Siedlungen" bezeich net. Die Ermittlung und Abgrenzung der Geschlos senen Siedlungen des Untersuchungsgebietes wurde im Rahmen von Kartierungen im Jahr 1977 durchgeführt, die durch Auswertungen von Luftbildern, Katasterplänen und der topographi schen Karte 1 : 50.000 ergänzt wurden. Dieses Aufnahmeverfahren bedingt, daß der geforderte baulich-physiognomische Zusammenhang nur für den Bebauungsstand dieses Jahres gesichert ist, nicht aber für vorhergehende Zeitpunkte. Alle bei den folgenden Interpretationen angeführten Aussagen und Zahlenangaben über Geschlossene Siedlungen beziehen sich daher immer auf jene Fläche, die durch den Bebauungsstand von 1977 definiert ist. Gelegentlich ergaben sich auch bei diesem einfachen Erhebungsverfahren Schwierig keiten bei der Abgrenzung und Zuordnung von Siedlungsteilen, die im Einzelfall durch eine mög lichst plausible subjektive Entscheidung zu lösen versucht wurden. So müßten zum Beispiel die Geschlossenen Siedlungen Kirchdorf und Michel dorf, die entlang der Bundesstraße 138 baulich zusammengewachsen sind, entsprechend den an geführten Zusammenhangskriterien streng genommen zu einer einheitlichen Siedlung zu sammengefaßt werden. Da im Vergleich zum ge samten Siedlungskörper aber eine nur sehr schmale, bandförmige Verbindung besteht, wur den beide Orte doch als getrennte Siedlungsein heiten betrachtet. Ähnliche Zuordnungsschwierigkeiten und die bei allem Bemühen um eine möglichst nachvollzieh bare Erhebungsmethodik gegebene Notwendig keit, Näherungs- und Schätzverfahren anzuwen den, charakterisieren auch jeden Versuch, die Be völkerungsentwicklung Geschlossener Siedlun gen zu rekonstruieren. Die Möglichkeiten und Probleme einer siedlungsdifferenzierten Darstel lung der Bevölkerungsentwicklung in Österreich wurden von E. Arnberger (1960) ausführlich dis kutiert. Grundlage einer Berechnung der Bevölkerungs stände von Siedlungen sind die seit der Volks zählung vom 31. Dezember 1869 veröffentlichten „Ortsrepertorien", „Gemeindelexika" und „Ortsverzeichnisse", in denen Volkszählungs ergebnisse aufgeschlüsselt nach Ortschaften und seit 1880 auch nach Ortschaftsbestandteilen aus gewiesen werden. Derartige Ortsverzeichnisse wurden für die Zählungen von 1869,1880, 1890, 1900, 1910, 1923, 1951, 1961 und 1971 publi ziert. Neben den Namen der ausgewiesenen Sied lungseinheiten wird in den Ortsverzeichnissen die Zahl der Häuser und Einwohner sowie der topographische Charakter der betreffenden Siedlungseinheit angeführt. Auswertungspro bleme ergeben sich vor allem durch die Definition der Ortschaften und Ortschaftsbestandteile, die den Erhebungen zugrundeliegt, durch Änderun gen der Verwaltungsgrenzen im Laufe des über 100jährigen Untersuchungszeitraumes, durch die

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