In einer früheren Untersuchung^ wurde die oben angedeutete Problemstellung für den Bereich der Politischen Bezirke Braunau a. Inn und Rohrbach ausgearbeitet. Die vorliegende Arbeit verwendet die gleiche Analyse- und Darstellungsmethodik, die gleichen Definitionen und eine in allen Ein zelheiten vergleichbare Form der graphischen Veranschaulichung der Untersuchungsergebnisse wie die oben erwähnte Arbeit. Alle für den Poli tischen Bezirk Kirchdorf a. d. Krems vorgestell ten Untersuchungsergebnisse sind daher mit den Ergebnissen für die Bezirke Braunau und Rohr bach vergleichbar. 2. Untersuchungsmethodik Die räumliche Abgrenzung von Siedlungen er weist sich als wesentlich schwieriger, als man zu nächst annehmen möchte. In der Siedlungsfor schung wird zwischen Einzelsiedlungen und Gruppensiedlungen bzw. zwischen Streusiedlung und „geschlossenen Siedlungen" unterschieden. Einzelsiedlungen sind isoliert liegende Behausun gen oder Wohnstätten, die als Betriebseinheit allerdings auch aus mehreren Gebäuden bestehen können. Gruppensiedlungen sind dagegen gleich sam Siedlungen „höherer Ordnung" und beste hen aus mehreren selbständigen Wohnstätten, die einen räumlich zusammengehörigen Komplex oder Gefügekomplex bilden. Die Schwierigkeit besteht nun darin, die „Zusammengehörigkeit" der Einzelwohnstätten, durch die Gruppensied lungen erst konstituiert werden, zu definieren und Meßvorschriften für ihre Bestimmung fest zulegen. Das für derartige Abgrenzungsfragen entschei dende Problem einer Festlegung des Begriffes „Siedlungseinheit" stellt zweifellos eine der „Grundfragen der Siedlungsforschung" dar (H. Windler und E. Winkler, 1950, S. 3) und ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die mo derne Raumplanung zunehmend bestrebt ist, ihre Analysen und Programme nicht allein auf admi nistrative Raumeinheiten, sondern auf Siedlun gen als den eigentlichen Wohn- und Arbeitsstät ten des Menschen zu beziehen. Das Problem der Abgrenzung von Siedlungsein heiten stellt sich konkret gesprochen etwa dann, wenn entschieden werden muß, ob zwei benach barte Wohnstätten als Einzelsiedlungen klassi fiziert werden sollen oder ob sie als kleine Grup pensiedlung zusammengefaßt werden müssen. Ein im Rahmen der vorliegenden Überlegxmgen bedeutsameres Beispiel ist die Frage, ob Einzel wohnstätten oder Gruppen von Einzelwohnstät ten in der Nähe oder am Rande größerer Grup pensiedlungen als Einzelsiedlungen beziehungs weise als selbständige kleinere Gruppensiedlimgen anzusehen sind oder ob sie als Bestandteil der größeren Gruppensiedlung aufgefaßt und dieser Siedlungseinheit höherer Ordnung zu gerechnet werden müssen. Jede Aussage über die Größe einer Siedlung ist davon abhängig, welche Abgrenzungs- bzw. „Zusammengehörigkeitskri terien" man verwendet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die für Grup pensiedlungen geforderte „Zusammengehörig keit" von Einzelwohnstätten zu definieren (W., S. 108—III). Bei einer Beschränkung auf ein fachere und ohne größeren meßtechnischen Auf wand operationalisierbare Verfahren bietet sich als Definitionskriterium für Siedlungseinheiten höherer Ordnung der physiognomisch-bauliche Zusammenhang von Wohnstätten an. Dabei wird der räumliche Abstand zwischen Einzelwohnstät ten als Abgrenzungskriterium angesehen. Sied lungseinheiten höherer Ordnung sind damit nach H. Windler und E. Winkler (1950, S. 3) definiert als Gruppen von Einzelwohnstätten, „deren Ab stände von anderen so gering sind, daß sie als zusammengehörige, geschlossene Ganze erschei nen." Die Fragestellung der vorliegenden Überlegun gen läßt es als sinnvoll erscheinen, die durchzu führenden Einzelanalysen auf Siedlungen zu be schränken, die gegenüber ihrem Umland eine ge wisse Eigenständigkeit und Bedeutung besitzen. Eine solche Eigenständigkeit wurde für Siedlun gen angenommen, die zum Zeitpunkt der Volks zählung von 1961 mindestens 400 Einwohner aufwiesen. Diese Mindestgröße ist selbstver ständlich eine willkürliche Festlegung. Ein Ver gleich mit Ergebnissen von Forschungen zur Theorie der zentralen Orte läßt aber vermuten, daß durch diesen recht niedrigen Schwellenwert wohl alle Siedlungen mit einer gewissen Umland- ® P. Weidihart, 1978. Verweise auf diese Arbeit werden im folgenden durdi (W., S ...) gekennzeichnet.
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