OÖ. Heimatblätter 1979, 33. Jahrgang, Heft 3/4

Sdirifttvun OberSsterreidiisdie Welstümer, V. Teil: Registeiband (= österr. Weistümer, 16. Bd.), hrsg. von der österr. Akad. d. Wiss. und dem Oö. Landesarchiv; Personenund Ortsnamenregister bearb. v. Herta Hageneder u. Irmgard Loidolt unter Mitarbeit von Beamten des Oö. Landesarchivs, Sachregister und Glossar bearb. v. Helmuth Feigl. Wien 1978 (Verlag der österr., Akademie der Wissenschaften), 438 Seiten. Brosch. S 595.—. In den Jahren 1939, 1956, 1958 und 1960 erschienen die vier Bände der Edition der Oberösterreichischen Taidinge. Gegen Ende des Jahres 1978 konnte nunmehr der 5. Teil herausgebracht werden, der die Register enthält, die diese umfangreiche Edition erst erschließen und für viele Belange und Bereiche erst benützbar machen. Mit diesem Band ist die Edition der Oberösterreichischen Weistümer abgeschlossen, und alle fünf Bände können nunmehr auch gemeinsam bezogen werden. Da Form und Art der Register bei den älteren Textaus gaben für andere Bundesländer nicht voll befriedigen konnten, wurden bei diesem Band neue Wege beschritten. Eine Reform besteht bereits darin, daß nicht jeder Band einen eigenen Registeranhang erhielt, denn ein zusammenfassendes Register für alle vier Textbände ist natürlich für viele Belange leichter benützbar und ermöglicht ein rascheres Auffinden der gesuchten Text stellen. Eine weitere Neuerung bestand darin, daß die Zahl der Register auf zwei verringert wurde. Das Re gister der Taidingstexte wurde mit dem Personen- und Ortsnamenregister zusammengelegt, vor allem aber wurden Sachregister und Glossar vereinigt, das heißt, es wurde eigentlich anstelle eines Sachregisters ein sehr ausführliches Glossar geboten. Dies erscheint deshalb berechtigt, weil wir seit den grundlegenden Arbeiten von Otto Brunner wissen, daß sich mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechtsbegriffe nicht mit modernen decken und nicht in die Terminologie des 19. und 20. Jahrhunderts übertragen lassen. Die hier versuchte Art zeigt viel klarer die außerordentliche Vielgestaltig keit des in den Texten über die Bereiche des Zivil- und Strafrechtes, der Verfassung und Verwaltung, der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie über Volkskultur und Brauchtum Gebotenen. Das sehr ausführliche Sachregister und Glossar kann aber auch bei der Interpretation von Urkunden und Akten des süddeutschen Raumes aus der Zeit vom 14. bis zum 18. Jahrhundert, vor allem natürlich bei solchen aus dem bäuerlich-bürgerlich-grundherrlichen Bereich, Hilfe leisten und daher auch für Wissenschaft ler und Forscher interessant sein, die sich nicht mit den Oberösterreichischen Taidingen befassen. Vor allem den Bearbeitern, aber auch dem Verlag kann für die Edition dieses Register- und Glossarbandes nicht genug gedankt werden. Das Bistum Linz im Driften Reich. Hrsg. von Rudolf Zinnhobler (= Linzer Phil.-theol. Reihe, Bd. 11). Linz 1979 (Oö. Landesverlag), 468 Seiten mit 76 Abb., 1 Faltblatt, S 298.—. Mit diesem Sammelband wird ein weiterer, und zwar sehr wesentlicher Beitrag zur Geschichte der Diözese Linz vorgelegt (vgl. Bd. 8 dieser Reihe — Rez. in Oö. Heimatblätter, 32. Jg., 1978, S. 118) im Hinblick auf die Vorbereitung ihres 200jährigen Bestehens im Jahre 1985. Um es gleich vorwegzunehmen: es ist weder ein kirchliches Heldenepos, das es durchaus sein könnte, noch eine Anklageschrift gegen die damaligen Machthaber. Es ist ein kritisches, ein ehrliches Werk, und das ist in einer Zeit, in der Manipulation nicht gerade klein geschrieben wird, von vornherein etwas Besonderes. Es ist aber auch eine Mahnschrift an die Katholiken unserer Zeit, insbesondere an die Jugend; sie kündet von der Hauptaufgabe des Priesters, seel sorglich zu wirken, von der Begeisterung der Jugend für ein großartiges Ideal, von Leid und Opfer, von Bewährung und idealistischem Einsatz. Dieser Sammelband ist aber auch ein wissenschaftlich exakt erarbeitetes Werk, eine hervorragende Dokumen tation zur Zeitgeschichte. Wir können uns in Ober österreich glücklich schätzen, auf diesem Gebiet bereits ausgezeichnete Werke zu besitzen. So ist denn auch der erste Beitrag, von Harry Slapnicka, eine — wie nicht anders zu erwarten — beste Einführung in die Thematik. Es folgen 15 weitere Beiträge, von denen fünf schon früher einmal an anderer Stelle erschienen sind. Das betrifft auch die Abhandlung über das Generalvikariat Hohenfurth von H. Rödhammer, die 1974 in den Oö. Heimatblättern (S. 37—74) erstmals veröffentlicht wurde. Über die Bischöfe der damaligen Zeit — DDr. Johannes Maria Gföllner und Dr. Josephus Cal. Fließer — berich ten drei Arbeiten von R. Zinnhobler und A. Naderer, wobei der Wiederabdruck zweier Predigten von Bischof Fließer klar und deutlich seine Stellung zum Ausdruck bringt. Vom Herausgeber stammt weiters der Beitrag über die Errichtung „geschützter Seelsorgeposten" im Zusammenhang mit der Einberufung von Priestern zum Militärdienst. Die Stifte Oberösterreichs unter dem Hakenkreuz (von K. Rehberger), die Franziskanerklöster zwischen 1938 und 1945 (F. Nothegger), die Schicksale des Kollegium Petrinum in jener Zeit (J. Honeder) wer den genauso behandelt wie persönliche Schicksale, Stell vertretend hiefür werden die Tätigkeit des Dr. Ganten berg in Oberösterreich (R. Zinnhobler), der Martyrerpriester P. Paulus Wörndl (R. Bruderhofer), Pfarrer Gregor Weeser-Krell, ein nationalsozialistisch gesinnter Idealist (F. Loidl), und der Wehrdienstverweigerer Franz Jägerstätter dargestellt, letzterer nach der Abhandlung von V. Conzemius in seinem 1972 erschienenen Buch „Propheten und Vorläufer. Wegbereiter des neuzeit lichen Katholizismus". „Die Liturgische Bewegung in der NS-Zeit" schildert H. Hollerweger, wobei zwangs läufig durch verschiedene strenge Verbote neue Formen gesucht werden mußten. Von persönlichen Erlebnissen geprägt Sind die Beiträge von F. Klostermann („Katho lische Jugend im Untergrund") und E. Widder („Wir sind [waren] Deine Jugend. Die große Zeit der Welser Vorstadtpfarre"). Auch wenn es verschiedene Einzelbeiträge sind, so ergeben sie zusammen ein gut gezeichnetes und relativ geschlossenes Bild über die Situation der Kirche zu jener Zeit, ein Verdienst des Herausgebers. Nicht ver-

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