Schaft Kürnstein, Gemeinde Rechberg, beim Bauernhof „Reiter", wurde ebenfalls auf Anre gung von Dr. Gustav Brachmann, und zwar nicht, wie Dipl.-Ing. E. Pietz angibt, 1942®, son dern 1944 gedreht. Die beiden Streifen sind kurze 16-mm-Schwarzweißfilme mit etlichen Mängeln, immerhin zeigen sie die Arbeitsvor gänge beim Pechölbrennen. Dr. G. Brachmarm verwahrte die beiden Filme. 1948 bot er diese der Landesbildstelle ziun Kauf an, die aber ab lehnte. Dann waren die Filme verschollen, bis ich sie in einem Schrank der Bezirksbildstelle Perg vor einigen Jahren fand. Ich führte die Filme am 11. Jänner 1977 bei der Landesbild stelle Oberösterreich Herrn Wiss. Oberrat Dok tor Josef Reitinger vor, der sie anschließend für das Filmarchiv des Oö. Landesmuseums über nahm. Dipl.-Ing. Ernst Pietz weiß in seinem abschlie ßenden Bericht im Bezirk Perg drei standort bekannte Pechölsteine®. Nach meinen Erhebungen in den letzten Jahren konnte dieser Stand um vier weitere Pechölsteine vermehrt werden: Allerheiligen i. M. 1 2 Rechberg 2 3 St. Thomas a. B. — 2 Summe 3 7 Über die noch nicht behandelten Pechölsteine wird später berichtet werden. Rudolf Zach « Oö. Hbl„ Jg. 25 (1971), H. 1/2, S. 19, Stein-ZählNr. 19 (13). ° Ebenda, S. 16. Schnupftabakvisitation 1775 Johann Georg Kirchmayr, Pfarrer von Rainbach (1769 —1791), war, wie viele seiner Zeitgenos sen, ein leidenschaftlicher Schnupfer. Ob er dabei von den damals bereits gängigen Sorten, wie Spanischer Schnupftabak, d'Holland, de Pa ris, Marokko, Brasil, oder ob er etwa trockenen oder gebeizten oder feuchten Schnupftabak aus Ungarn bevorzugt hat, verschweigt uns die Ge schichte. Bekannt aber ist auf Grund schriftlicher Akteh daß er im Jahre 1775 von einem unbe kannten Denunzianten wegen „eingepaschten Tabak"® angezeigt wurde. So kam denn am 29. März 1775 der Amtsober aufseher Ferdenand zu Freistadt in vorschrifts mäßiger Begleitung des damaligen Ortsrichters von Rainbach, Mathias Fleischanderl, in den Pfarrhof, um diesen höchstamtlich wegen „gepaschten Tabak" zu visitieren. Im Klartext war das nichts anderes als eine Hausdurch suchung. Pfarrer Kirchmayr ließ die beiden Amtspersonen, wie es in der Anklageschrift heißt, „in copia rotunde" (rundwegs zur Gänze) abblitzen, ja, er verweigerte dem Visitator das Betreten des Pfarr hofes, wie dies der Ortsrichter von Rainbach schriftlich auch bezeugt und beurkundet. Die hohe k. k. Behörde fühlte sich nun in der Person des Herrn Ober amtsauf sehers grob ver letzt. Der Pfarrer sollte dies auch bald zu spüren bekommen, er sollte diese Verletzung der Obrig keit mit einer Patentalstrafe von 50 Gulden sühnen. Aber der keineswegs verängstigte, durchaus rechtskimdige Pfarrer wußte sich zu helfen. In seiner Rechtfertigung beruft er sich auf eine allerhöchste kaiserliche Verordncmg, die „erst vorlängst" seine Eminenz, der Bischof von Passau, hat verlauten lassen: In Pfarrhöfen dürfe keine Visitation ohne Beisein eines Geist lichen vom Dechanthof stattfinden. Daß jedoch seit kürzester Zeit, seit dem 3. Fe bruar 1775, eine neue Verordnung bestand, kraft ' Pfarrardiiv Rainbach 1. M. ^ Kluge, Etymologisches Wörterbuch: paschen = heim lich über die Zollgrenze schaffen, schmuggeln, schwär-
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