spiel auf der Betsäule des Auersperg-Platzes in Linz und in Krems auf dem Platz vor der Tabak fabrik. Die im Österreich-Atlas veröffentlichte Karte mit den alten Landgerichtsgrenzen gibt die Möglich keit, auf Ablichtungen die Roten und anderen Kreuze einzutragen, doch muß dabei auf die Nachtragstexte mit dem Hinweis auf historische Änderungen dieser Grenzen geachtet werden. Zum Rechtsbrauch der Malefikantenübergabe an der Landgerichtsgrenze darf die Vermutung aus gesprochen werden, daß durch das Umfangen mit dem Gürtel auf die Sicherheit der Verwah rung hingewiesen wird. Anscheinend war das Nichterscheinen des Landrichters sehr häufig, weil dem Landrichter durch die Prozedur des Verfahrens und die monatelange Verköstigung des Verbrechers große Auslagen entstanden. So wäre der Volksname Rufkreuz kaum entstanden, wenn dort nicht öfters der (vergebliche und nur symbolische) Ruf zu hören gewesen wäre. Eben so symbolisch das Anbinden mit einem Stroh halm. Zusammenfassend kann man mutmaßen: Aus dem Rechtsbrauch, die Übergabe von Übeltätern an das Landgericht an der Landgerichtsgrenze vorzunehmen, bot sich ein bereits vorhandenes Wegkreuz als genau zu bezeichnende örtlich keit an. Dies ließ im Volksmund den Namen Rotes Kreuz aufkommen, der sich beliebig von roaten, reiten und ähnlichem ableiten läßt imd auf das Rechtliche hinweist, wie auch auf die Farbe des Blutes, weil das Landgericht die soge nannten Blutverbrechen zu behandeln hatte. In den niederösterreichischen Weistümern werden in solchem Zusammenhang häufig solche Rote Kreuze genarmt, doch auch Weiße Kreuze, Malefizkreuze, auch Marchsteine u. a. Der Name Ro tes Kreuz war daher keine verbindliche Benen nung im Rechtswesen.
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