OÖ. Heimatblätter 1979, 33. Jahrgang, Heft 1/2

Bisweilen ist nur von einem „Stein an der Land straße" als Übergabeort die Rede, dann ganz einfach vom stainen creiz oder vom deupstein (Dieb). Daß Bildstöcke mit Vorliebe an Wegkreuzungen stehen, ist an sich schon als Orientierungshilfe wertvoll. Wir finden daher im Josefinischen Lageplan, der militärischen Aufgaben diente, viele solche Wegzeichen vermerkt, in der Franziszäischen Aufnahme jedoch gar keine. Weil aber gerade bei Kreuzungen wegen der mög lichen Erscheinung böser Geister allerlei zu be fürchten war, war dort auch zur Abwehr ein Wegkreuz recht nützlich. Es hat den Anschein, daß die große Häufigkeit des Vorkommens Roter Kreuze nüt dem Ver breitungsbereich der bayrischen Mundart zusam menhängt. Dies könnte mit der Verschiedenheit von Rechtsbräuchen zusammenhängen. Bei den meisten Sagen bezüglich eines Roten Sternes ist anztmehmen, daß sich eine der Sage zugrunde liegende Begebenheit nur zufällig an den Ort eines schon vorhandenen Roten Steines knüpft. Einige Sagen lassen einen Zusammenhang zwi schen einem Blutverbrechen und einem Roten Stein als einem Eriimenmgsmal erkennen, wo für der „Rote Steig" zwischen Höhenberg imd Ober-Wielands mit den drei Roten Kreuzen zum Gedenken an den Doppelmord mit folgendem Selbstmord, so geschehen im Jahr 1945, ein Musterbeispiel ist. Der Kremser Pfarrer und verdiente Heimatfor scher Dr. Anton Kerschbaumer führt 1899 in seinem Buch „Wahrzeichen Niederösterreichs" keine Roten Kreuze, nur die Galgenkreuze, an. So schnell kann also die Erinnerimg schwinden. Man braucht sich also nicht zu wundem, wenn im Jahre 1970 in einer Dissertation aus dem Institut Kranzmayr der Universität Wien^® der Flurname „beim Roten Kreuz", Gemeinde Priel, in folgender Weise erklärt wird: Lage in der Nähe eines Bildstockes, der aus Holz gebaut und mit rötlicher Schutzfarbe bestrichen ist. Doch an einer späteren Stelle wird erwähnt, daß Ver brecher von Rechberg beim „weißen Kreuz" dem Stadtrichter übergeben wurden. Merkwürdig ist die Überlieferung zum RoteKreuz-Stöckl bei Aspach in Oberösterreich^'. Dieses Stöchl ist praktisch die Ummauerung eines aufrechtstehenden Steinblocks, zu dem an geblich früher die Frauen gingen, wenn sie Kin derfreuden wünschten. Wie sie dabei vorgegan gen sind, koimte nicht in Erfahrung gebracht werden. Man wird aber dabei an die Menhire (men = Stein, hir = lang) der Jungsteinzeit erirmert, an die von diesen Steinen ausgehenden wohltätigen Kräfte, weshalb Karl der Große — nach Skudnigg* — deren Zerstörung anordnete. Zum Hemmastein im Dom zu Gurk begeben sich Frauen, die kinderlos geblieben sind oder junge Ehefrauen, um den Leib an einer bestimmten Stelle des Menhirs zu reiben, worauf sich der gewünschte Erfolg einstellt. Wenn heutzutage im Boden neben einem Weg kreuz menschliche Knochen und sonstige Klei nigkeiten gefunden werden, braucht man nicht an eine Gerichtsstätte denken. In dem bereits angeführten Banntaiding zu Klein-Engersdorf heißt es im Punkt 70: So ain leichnamb im dorf oder auf dem velt gefunden wurt, soll der Dorf richter sölliches alsbald bemeltem lantgericht an künden lassen; und da dieses sölliches rüt glau ben wolt, so sol es inner drei tagen komen den leichnamb zu beschauen; thät es das nicht, so soll der richter den todten cörper bei der nächsten marterserd begraben lassen . . . Zum Sinn der roten Farbe schreibt Skudnigg 1967 folgendes: „Die Bezeichnung ,Rotes Kreuz' könnte auf den roten Sandstein hinweisen, der am Ulrichsberg gebrochen wird." Aus der verdienstvollen Arbeit von Pia Maria PlechP sei hier wiedergegeben: „Ferdinand II. ordnete mit Datum 16. September 1650 an, man solle an den Straßen und Wegscheiden die Stainern oder andere Creutz und Bett Marter Säu len . .. wieder aufrichten lassen ... und inner zway Monathen und nüt lesslichen Buchstaben machen lassen: Lob Preiss und Danck dem Frie dens Gott der uns hat gführt auss der Kriegs Noth . . ." Genau diese Inschrift finden wir heute zum BeiElisabeth Kugler: Die Flurnamen des Gebietes um Krems an der Donau; Phil. Diss. Universität Wien 1970. Nach frdl. Mitteilung von Univ.-Prof. Dr. Emst Burgstaller vom 19. 10. 1977.

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