OÖ. Heimatblätter 1979, 33. Jahrgang, Heft 1/2

Zeit der Aufnahme wegen Straßenarbeiten aus gebaggert war — steht an einer Wegkreuzung und das daneben befindliche Mayrhofergut ist wohl einstmals ein grundherrschaftlicher Verwal tungssitz gewesen (Abb. 6). e) Aus dem ältesten Urbau von Kremsmünster geht hervor, daß das Stift um 1300 Eigentümer des „Gutes Waytern" — heute Kochhubergut in Waidern, Hilbern Nr. 84 — war. Diese Säule steht an der Zufahrt von der Welser Straße. Sie wurde vor mehreren Jahren bei Straßenarbeiten ausgebaggert, entzweigebrochen und auf die Böschung geschmissen. Mit Unterstützung der Landjugendfachgruppe Sierning — Schiedlberg konnte im Herbst 1978 die wohl imposanteste Gattersäule im Landgerichtsbereich wieder zu sammengesetzt und aufgerichtet werden (Abb. 7 und 8). Über den Gatterstein in Wolfgangstein ist nur bekannt, daß er an der Grundgrenze zweier An wesen steht. Das Lodi der Gattersteine ist immer parallel mit dem vorbeiführenden Weg situiert, so daß es nicht zur unmittelbaren Sperre — etwa durdi Einsdiub einer Stange — dienen konnte. Die Größe des Loches ist etwa 6 bis 10 cm. Die schon genannte verschiedene Form läßt darauf schließen, daß damit die Zugehörigkeit zu ver schiedenen Grundherrschaften oder deren Macht befugnisse zum Ausdruck gebracht wurde. Einer der Steine beim Obermayrhofer in Mengersdorf hat allerdings zwei Löcher, wovon das obere rund, das untere rechteckig ist. Die Gattersteine hatten auch einen direkten Zu sammenhang mit der Ausübung der „hohen Gerichtsbarkeit". Wenn nämlich im Bereich einer Grundherrschaft, welche zumeist nur die „niedere Gerichtsbarkeit" hatte, ein Schwerver brecher inhaftiert wurde, so mußte der Malefinziant nach drei Tagen zum zuständigen Land gericht verbracht werden, was oft über mehrere Herrschaftsgrenzen ging. Der Häftling wurde dabei sozusagen von Hand zu Hand weiter gereicht, was nach vorheriger Verständigung geschah. Er wurde bei den Übergabestellen an den Gatterstein gebunden, wozu das vorhandene Loch benützt worden ist. War zur Übernahme niemand erschienen, dann wurde dreimal der Name des Landrichters oder seines Verwalters gerufen. Kam darm immer noch niemand, so wurde der Angebundene sich selbst überlassen. Infolge der makaberen Verwendung wurden solche Steine auch als „Blutsteine" bezeichnet. Es ist wohl ein glücklicher Umstand, daß gerade im Bereich des alten Landgerichtes Hall noch so viele Gattersteine erhalten geblieben sind tmd sich wenigstens noch einige Zusammenhänge haben eruieren lassen. Literaturnachweis: Chronik der Pfarre Pfarrkirchen bei Bad Hall, verfaßt von P. Karl Hochhuber OSB. Qui transtulit — Eine Stammreihe deren von Rohr, ver faßt von H. O. von Rohr, erschienen 1963.. Der Bauer in der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte Österreichs, von Josef Buchinger, österr. Bundesverlag, 1952. Archiv für österr. Geschichte. Herausgegeben von der Hist. Kommission der Kaiserl. Akademie der Wissen schaften, 24. Band, 2. Hälfte, Wien 1907. Heimatkunde von Steyr, verfaßt von A. RoUeder, Verlag Wilhelm Ennsthaler, Steyr. Großes Universal-Lexikon, Corvus Verlag, Berlin 1975. Die Bauernschaft, Unabhängige Korrespondenz für Freunde und Förderer des Bauernstandes, 8. Jahrgang, Nr. 1/77. Bad Haller Kurier, Jg. 136, Nr. 12, 8. Sept. 1977. Der neue Bund, 27. Jg., Folge 2,1978. Kammerzeitschrift „Der Bauer", 31. Jg., Nr. 46, vom 15. 11.1978.

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