250 Jahre nach dem „Landtag" von Raffelstet ten liegt, deutlich das politische Gewicht dieses Gebietes erkennen. Otto v. Freising bekräftigt dies noch durch den Hinweis auf den Bestand der „Drei Grafschaften" von „alters her"^®. Es be durfte unter diesen Umständen offenbar nicht erst der genauen Beschreibung der Grenzen. Die sogar doppelte Erwähnung des Eigennamens „Drei Grafschaften" durch Otto v. Freising wird auch zu bedeuten haben, daß es sich um ein Ge bilde gehandelt hat, das entwicklungsmäßig zu sammengewachsen war und nicht etwa nur durch eine Addition entstand. Von Natur aus oder aus Anfängen heraus, die sich nicht anders vollzie hen konnten, gab es eine Entwicklung zu den „Drei Grafschaften", weil das Gebiet natürliche Grenzen besaß. Eine solche Entwicklung ist durchaus denkbar, wenn man das Gebiet im Nor den der Donau als Ganzes betrachtet, etwa von der Erlau bis zum Haselgraben. In der Zeit des Entstehens der Geschichtswerke Ottos V. Freising war nicht nur die frühmittel alterliche Gaueinteilung längst überholt, es hatte sich bis dahin auch bereits eine gewisse Vielfalt an Gauen herausgebildet. Bei dem Staatsakt Kai ser Friedrichs I. in Regensburg wurde der Ostteil Bayerns als solcher insgesamt benannt und zu gleich das Gebiet der „Drei Grafschaften" hier von separiert. Bei diesem Sachverhalt erscheint es sinnvoll, andere Gebietsteile, wie z. B. die des Traungaues südlich der Donau, vom Gebiet der „Drei Grafschaften" abzurücken, denn sonst wäre die exakte Aussage in getrennter Form und wohl nicht in dieser Art erfolgt^®. Die „Drei Grafschaften" müssen ein geschlossenes Ganzes gewesen sein, von dem auch aus staatspolitischen Gründen bei der Bildung des neuen Herzogtums Österreich ausdrücklich ausgegangen wurde. Sie waren offensichtlich in das Gebiet zwischen Donau tmd Nord(Böhmer)wald eingebettet. Die frühen Schenkungsurkunden des Bistums Passau und die „Drei Grafschaften" Den Siedlungsstand der Landschaft an der Donau zwischen Passau tmd Linz im frühen Mittelalter geben vorzüglich die Traditions- bzw. Schen kungsurkunden des Bistums Passau, wie auch des 748 gegründeten Klosters Mondsee und anderer Bistümer und Klöster zu erkennen. In den Bezir ken des Rottach- und Traungaues, in denen ins besondere Schenkungen an das Bistum Passau und auch das Kloster Mondsee vorgenommen wurden, werden die Orte des Grundbesitzes, die Namen der Schenkenden und bei Schenkungen an das Bistum Passau auch noch die Zeugen des Schenkungsaktes genannt. Solche Urkimden lie gen aus der Zeit des 7. bis 10. Jahrhunderts, und natürlich auch über das 10. Jahrhimdert hinaus, vor. In den Namen der Schenkenden und Zeugen haben wir vielfach die Bewohner des Landes vor uns, in den Ortsnamen die Dörfer und Weiler des Landes. Im Rahmen der Fortentwicklung tre ten auch zugezogene Personen als Schenkende auf, wird Besitz auch aus entfernteren Gebieten übertragen und getauscht. In dem Dokument der Raffelstettener Zollord nung gibt es nun zwar keine Schenkenden und keine Zeugen, es werden jedoch ebenso eine ganze Anzahl von Namen genannt, die von min destens ebenso großer Bedeutung sind. Ein gan zes Namensregister von Teilnehmern aus den „Drei Grafschaften" ist aufgeführt, die alle hoch freier bzw. adeliger Herkunft waren. Hierdurch wird einerseits dokumentiert, wie durchsetzt die „Drei Grafschaften" mit Standespersonen waren, und so ein Licht auf den Landesausbau geworfen, und andererseits ein Hilfsmittel an die Hand ge geben, die führenden Sippen der „Drei Graf schaften" festzustellen. Einer der wichtigsten Namen der Teilnehmer an der Landesversammlung in Raffelstetten ist der des „vicarius" Durinc. Mit dieser Bezeichnung wird er wohl als Vertreter seines Grafen zu ver stehen sein und als solcher an der Versammlung teilgenommen haben. Die Bedeutung dieser Per sönlichkeit wird durch die Nennung in einem weiteren Dokument deutlich gemacht. So tritt in einer der ältesten Urkunden der Passauer Tradi- „. . . cum comitatibus adeam ex antiquo pertinentibus . . . . mit den angeschlossenen Grafschaften, die seit altersher bestehen . . ,ebenda. P. Willibrord weist auch darauf hin, daß der Traungau 1156 nicht mit zum Herzogtum Österreich dazugeschlagen wurde. F. Willibrord Neumüller, 1200 Jahre Kremsmünster, Linz 1977, S. 15.
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