OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 3/4

Bezüglidi der Salzburg und Steiermark gewähr ten Kosten wurde ausdrücklich erklärt, daß die mit Salzburg ausgehandelten 100.000 fl aus schließlich für die Verpflegung österreichischer Truppen in den Jahren 1800—1806 bezahlt wur den. Die mit der Steiermark ausgehandelten 300.000 fl seien eine teilweise Begleichung der seinerzeit in der Steiermark aufgenommenen Zwangsanleihe in Höhe von 9 Millionen B. Z. Es verblieben also die „sogenannten Innviertier Schuldenforderungen an Bayern", für die der Ärar einen Pauschalbetrag von 260.000 fl „mit Ausschluß jeder eventuellen Erhöhung" ge währte, also rund die Hälfte des errechneten Betrages. Von vornherein hatte das Finanzministerium ka tegorisch erklärt, daß Oberösterreich jede Erör terung der Invasionskosten aufgeben müsse, wenn ein Kompromiß bei den Innviertier Schul den ermöglicht werden solle. Der Staat könne einem Land nicht bewilligen, was es dem ande ren verweigere, und Oberösterreich etwas geben, Böhmen und Mähren aber nicht. Ausdrücklich heißt es im Bericht des Finanzausschusses bezüg lich der Innviertier Schulden, dem Land wurde ein Staatsbeitrag mit der Hälfte der erhobenen Forderungen zugesichert, jedoch müsse das Land die Befriedigung der Innviertier Gläubiger selbst in die Hand nehmen. Die Verpflichtungen des Staates seien „weder privat-rechtlicher, noch öf fentlich-rechtlicher Natur, sie ist nur eine streng moralische Verpflichtung". „Das Land über nimmt somit gegen die Innviertier Gläubiger weder eine privat-, noch öffentlich-rechtliche Ver pflichtung, sondern nur eine moralische Ver pflichtung, und hiedurch ist der Weg vorgezeich net, den das Land zu gehen hat, der Weg der Billigkeif^K In der nachfolgenden zweiten Session der VIII. Landtagsperiode im Frühjahr 1892 wurden nicht nur das Abkommen des k. k. Finanzmi nisteriums „im Namen der k. k. Staatsverwal tung" mit dem Landesausschuß veröffentlicht^®, der „Bericht des Landesausschusses"^® infor mierte auch über die abschließenden Maßnah men; Das k. k. Cultusministerium hat bezüglich der Herabsetzung kirchlicher Forderungen auf die Hälfte keine Schwierigkeiten gemacht, was immerhin 104 Forderungen betraf. Die Verzicht erklärungen von 10 Iimviertler Gemeinden la gen bereits vor. Die Billigung des Kaisers für dieses Abkommen erfolgte am 29. November 1891, die „verfassrmgsmäßige Behandlimg" durch den Reichsrat am 30. Jänner 1892 in sei ner 107. Sitzung, die des Herrenhauses am 19. Februar 1892. Der oberösterreichische Land tag, der den Entwurf schon am 28. November 1890 gebilligt hatte, genehmigte nunmehr das Abkommen einstimmig in seiner Sitzung vom 12. April 1892. In dieser Legislaturperiode legte der Landesausschuß schließlich noch den „Be richt betreffend Modalitäten der Durchführung der Endfertigung der Innviertier Schuldenforde rungen" vor^®. Was nun folgte, waren nur noch Nachklänge. Ziemlich genau ein Jahr später, in der Landtags sitzung vom 28. April 1893, billigte das Land tagsplenum die Anträge der Innviertier Abgeord neten Kyrie, Prechtl, Kränzl rmd Genossen, wo nach der Landesausschuß ersucht wird, „die Li quidierung und Endfertigung der Innviertier Schuldenforderungen thunlichst zu beschleunigen und der baldmöglichsten Vollendung zuzufüh ren". Gleichzeitig wurde der Landesausschuß er mächtigt, „zunächst alle jene Schuldenforderun gen, welche mit rechtsgiltigen Originalbelegen ausgestattet sind, nach vorausgegangener Prü fung derselben, mit der Hälfte des liquidierten Capitalbetrages zu entfertigen"^^. Im folgenden Jahr 1894 wurde schließlich ein stimmig und ohne Debatte der „Bericht des Finanzausschusses über den Bericht des Landes ausschusses in Angelegenheit der ,Liquidierung der sogenannten Innviertier Schuldforderungen an Bayern'" angenommen. Die LiquidierungsKommission, bestehend aus LandeshauptmannStellvertreter Karl von Billau, dem Landesaus schußmitglied Julius Strnad, dem Domscholasten Anton Pinzger, dem Reichsrats- und Landtags abgeordneten Eduard Kyrie, dem Landesrat im Beilage Nr. 148 zum sten. Landtags-Sitzungs-Protokolle 1891/92. Beilage Nr. 149 zum sten. Landtags-Sitzungs-Protokolle 1891/92. " Oö. Sten. Prot. 28. 4. 1892, S. 21.

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