kerrechtliche Bestimmungen wurden von beiden Seiten ins Treffen geführt, so wurde vom Finanz ministerium erklärt, daß nach den Bestimmungen des Preßburger Friedens die Franzosen sich aus ihren Magazinen zu verproviantieren hätten, daß also für einen Ersatz der französische Staat und nicht der österreichische verantwortlich sei. Ober österreich wieder erklärte, daß nach Abschluß des Preßburger Friedens die französische Armee aufgehört habe, eine für Österreich feindliche Macht zu sein. Die Ende März 1806 in Ober österreich zusammengezogenen Massen der fran zösischen Armee seien also Truppen eines be freundeten Staates gewesen, Lieferungsforderun gen seien keine Kriegskontributionen gewesen. Wenn nun der eine Friedenskontrahent, Frank reich, seine Verpflichtungen nicht erfüllte, müsse dies der zweite, Österreich, tun. Dies umso mehr, als die Wiener Regierung die obderennsischen Stände schutzlos gelassen habe. Zumindest beim Friedensschluß von 1814 hätte Österreich Entschädigung für die Verletzung des Preßbur ger Friedens verlangen müssen. Bezüglich der Innviertier Schulden forderte das Finanzministerium, diese seien „gegen Vergü tung von nicht ganz einem Dritttheile der Ver zinsung durch den Staat als Landesschuld" zu übernehmen. Von Seiten Oberösterreichs wurde dies energisch abgelehnt und dabei weitere Details bekannt gegeben: so habe das „französische Revolutions heer" 1800 von Oberösterreich eine Kontribu tion in Höhe von 8 Millionen französischen Livres gefordert; 1809 habe erst das österrei chische Heer unter Erzherzog Carl ernährt wer den müssen; die am 28. Juli 1809 von Napoleon ausgeschriebene Kriegskontribution habe 38 Mil lionen Francs ausgemacht und den in Oberöster reich anwesenden französischen Marschällen habe man 1809 „für Geschenke, um eine scho nende Behandlung zu erwirken" 5696 fl 40 kr Silber, dann 627.830 fl, nochmals 63.507 fl Sil ber übergeben müssen. Bezüglich der Innviertier Schulden erklärte das Finanzministerium, sie sei eine Domesticalschuld geworden, „zumal ja auch die Gefälle des Inn viertels den Ständen zugeflossen sind". Dem wi dersprach Oberösterreich ganz energisch: „(ab 1816) bezogen die obderennsischen Stände keine Gefälle und Einkünfte, das Innviertel war für Oberösterreich ein passiver Zuwachs .. . Zum allerunterthänigsten Vortrag des Herrn Finanz ministers vom 17. November 1818 wird aus drücklich bemerkt, daß alle Landeseinkünfte in das Camerale einfließen". Übrigens sei es auch merkwürdig, daß man, gewiß mit Unterbrechun gen, seit 1779 über diese Innviertier Schulden verhandle, aber erst 1863 „die theilweise Zuzie hung des Landes in das Auge gefaßt habe". Abschließende Formulierungen im Bericht des Landesausschusses fanden übrigens sofort eine Zustimmung im Innviertel: „Wenn der Innviertler Gläubiger mit seiner Forderung in der alten Heimat nur verschlossene Thüren und keinen Richter findet und sich von da vertrauensvoll und bittend an die Regierung seiner neuen Heimat wen det, so kann diese seine Forderungen nicht mehr allein vom Standpunkt des strengen Rechtes, sie muß das Ge setz der Billigkeit im weitesten Sinne walten lassen, soll nicht das Recht zum schweren Unrechte werden. Der Innviertler hat sich dem österreichischen Staats körper vollständig assimiliert, er ist einer der treuesten und loyalsten österreichischen Staatsbürger geworden und er hat dies oft und am deutlichsten durch die am 13. und 14. Mai 1879 begangene schöne Festfeier der hundertjährigen Vereinigung des Innviertels mit Öster reich gezeigt." Es fehlten in diesem Jahr 1887 allerdings auch nicht bittere Worte, so wenn der Rieder Ab geordnete Kränzl im Landtag erklärte®: „So sind die Städte des Innviertels stets, um mich dieses Ausdruckes zu bedienen, zwisdien zwei Stühlen sitzen geblieben." Immerhin spürt man jetzt, daß das Eis zu schmel zen begann, und daß man sich einer Lösung näherte. Im Bericht des Finanzausschusses des Landtages von 1886 heißt es deshalb auch, „es sei der Er wartung Ausdruck zu geben, daß von Seiten der hohen Regierung den gerechten, auf das Mindest-Maß herabgedrückten Ansprüchen des Landes ob der Enns, sowie der zahlreichen Ge meinden, Privaten, insbesondere des Innviertels, worunter die Ansprüche der Stadt Schärding we gen der hiebei obwaltenden eigenthümlichen Verhältnisse einer besondern Würdigung emp- » Oö. Sten. Prot. 21. 11. 1887, S. 542.
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