OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 3/4

Josef hatte auch Schärding sich keines glücklichen Zustandes zu erfreuen. Es wurde immer als feindlich gesinnte Stadt behandelt." Interventionen bei Reichskanzler Fürst Metter nich führten zwar zum Hofkanzleireskript vom 27. September 1829, nach dem die Landesregie rung und das k. k. Pfleggericht angewiesen wur den, die finanzielle Lage der Stadt Schärding zu erheben und einen Sanierungsplan vorzulegen. Diese Vorschläge bestanden im wesentlichen nur darin, die Steuerbemessungen durch 20 Jahre um das Doppelte anzuheben und die Umlagen danadi zu bemessen. Diese einseitige, nur für Schärding vorgesehene Steuererhöhung war un tragbar und die ganze Angelegenheit ruhte bis 1832. Nun griff der österreichische Kaiser, zuerst Franz I., dann Franz Joseph, mehrmals ein, wenn auch die Planungen nicht befriedigten. Auf Grund Allerhöchster Entschließung vom 16. No vember 1832 und vom 15. März 1833 sollten jene Schulden, für die im Innviertel eine „Special hypothek" bestellt worden war, sowie für jene, welche für administrative Zwecke des Innvier tels „contrahirt" wurden, vom österreichischen Ärar übernommen werden; alle übrigen Schulden und Forderungen sollten auf diplomatischem Weg bei Bayern geltend gemacht werden. 1887 erwähnte überdies der Abgeordnete Kyrie im Landtag ein Hofkanzleidekret, welches allen den jenigen Gläubigern, welche von der bayrischen Krone ein Guthaben hatten, bei Strafe verbot, dieses Guthaben gegenüber der Krone Bayerns geltend zu machen. Die ältesten Innviertier Schulden waren zwischen 1592 und 1595 von Krrrfürst Wilhelm aufgenommen und lauteten „zu unserem Nutzen und Frommen". Die zweite Serie von Schulden fällt in die Jahre 1620 bis 1649; Begründung; „Zur Deffendierung von Land und Leuten". Bei der dritten Schuldenauf nahme der Jahre 1728 bis 1750 war zur Begrün dung angeführt: „zum gedeihlichen Landesschul den-Tilgungswerke". Lediglich die letzten beiden Schuldenaufnahmen entsprächen dem „admini strativen Zweck". Der auf Grund der kaiserlichen Entschließung „in Bewegung gesetzte Liquidierungsapparat" erfüllte die Hoffnungen der Innviertler Staats gläubiger nur in geringem Maße. Von einer von der oberösterreichischen Landesregierung auf 800.000 fl R. W. geschätzten Schuld wurden nur 18.708 fl 20 kr C. M. nebst Zinsen „auf das k. k. Ärar übernommen". Es kam — und zwar genau dreißig Jahre später — am 9. Februar 1863 zu einer zweiten Aller höchsten Entschließung, die auf der von 1833 basierte, dann aber versuchte, den schwarzen Peter dem oberösterreichischen Landtag zuzu schieben: „. . . Forderungen aber, welche sich als eigentlich Innviertler, von der damaligen Landes regierung aufgenommene oder garantierte Lan desschulden darstellen, (seien) an den competenten Landtag zu verweisen". Der Landtag exi stierte in diesem Jahr 1861 genau drei Jahre und nahm sich von Anbeginn an dieser „Innviertler Schulden" an; zweimal empfing auch Kaiser Franz Joseph in dieser Angelegenheit eine Dele gation des oberösterreichischen Landesausschus ses. Alles in allem dauerte es aber wieder fast 20 Jahre, bis eine neuerliche kaiserliche Entschlie ßung, und zwar vom 13. September 1881, eine völlige Klarstellung der Innviertler und der ober österreichischen Forderungen und ärarischen Ge genforderungen anbefahl. Ursache dürften die Feiern anläßlich der hundertjährigen Zugehörig keit des Innviertels zu Österreich im Jahre 1879 gewesen sein. 1882 fanden nun im Wiener Fi nanzministerium Verhandlungen statt, bei denen recht respektable Forderungen an das k. k. Ärar vorgelegt wurden: 1) Aus gegenseitigen Forderungen ein Guthaben des Landes 2) Invasionskosten-Forderungen des Landes 3) Invasionskosten-Forderungen der Städte und Märkte 4) Invasionskosten-Forderungen der übrigen Contribuenten 5) Etappenforderungen von fünf Städten 6) Spitalsforderungen des Invaliden fonds und der Stadt Steyr 7) Innviertler Schuldforderungen mit einer Kapitalsforderung von beiläufig 87.130 fl C. M. 762.574 fl ö. W. 196.520 fl ö. W. 2,756.132 fl ö. W. 11.969 fl ö. W. 4.599 fl ö. W. 800.000 fl R. W. Der staatliche Ärar stellte Gegenforderungen und behauptete seinerseits, ein Guthaben an das Land in der Höhe von 915.180 fl zu haben. Völ-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2