OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 3/4

gen. Wesentlich problematischer gestaltete siäi die Erhebung des nächsten Bebauungsstandes, der entsprechend der allgemeinen Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung des Untersuchungsgebie tes auf einen Zeitpunkt zwischen der Jahrhun dertwende und dem Ersten Weltkrieg bezogen sein sollte. Auch hier bot sich die Möglichkeit einer Auswertung des Grundkatasters an. Als Folge des Evidenzhaltungsgesetzes vom 23. 5. 1883, des Beginns der Katastral-Neuvermessung (1887) und vor allem als Folge des technologischen Impulses, der sich aus der Ein führung der direkten photomechanischen Kopie rung der Mappenblätter mit anschließender Gra vur auf Aluminiumplatten (1907) ergab (vgl. K. Ulbrich, 1968, S. 190—192), wurden im Bereich des Bezirkes Braunau um 1910 zahl reiche Katastralgemeinden zur Gänze oder zum Teil neu auf genommen. Die neu aufgelegten Blät ter wurden mit dem Bebauungsstand des jewei ligen Aufnahme]ahres reproduziert. Dankens werterweise konnten diese Unterlagen am Katastralmappenarchiv des Bundesamtes für Eichund VermessungsWesen ausgewertet werden. Ta belle 2 zeigt, welche Bebauungsstände für die einzelnen Siedlungen dabei ermittelt werden konnten. Aus der Tabelle kann abgelesen wer den, daß die derart erfaßten Bebauungsstände leider eine sehr große zeitliche Streuung aufwei sen und ein einheitliches Bezugsjahr nicht ein mal innerhalb der einzelnen Siedlungen gewähr leistet ist. Da keine anderen Möglichkeiten zur Gewinnung der gewünschten Daten gegeben wa ren, muß die nur bedingte Vergleichbarkeit der Werte in Kauf genommen werden. In den Jahren 1952 bis 1954 wurden im Rahmen der sogenannten Waldstandsaufnahme vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Luftbildbefliegungen durchgeführt, die einen großen Teil des Bundesgebietes abdecken. Für den Politischen Bezirk Braunau liegen von dieser Befliegung Luftbilder aus dem Jahre 1953 vor, die dem Verfasser freimdlicherweise von der Bezirks-Forstinspektion Braunau zur Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Eine weitere flä chendeckende Befliegung des Untersuchungs gebietes fand im Zuge der Revision der österrei chischen Karte 1:50.000 im Jahre 1969 statt. Die dabei entstandenen Luftbilder dienten als Daten grundlage eines weiteren Bebauungsstandes. Als Abschluß der oben erwähnten Kartierungen wur den im Jahre 1975 Korrekturbegehungen durch geführt, die schließlich das Datenmaterial für den jüngsten der hier besprochenen Bebauungsstände lieferten. Die nunmehr zur Verfügung stehenden Informa tionen mußten auf zweierlei Weise weiterverar beitet werden. Eine kartographische Auswertung erbrachte für jede Siedlung eine „Karte des Be bauungsalters". Leider können die Karten aus Raumgründen an dieser Stelle nicht veröffent licht werden. In den Karten werden alle Flächen ausgewiesen, die in den Perioden zwischen den verfügbaren Bebauungsständen von der bauli chen Entwicklung und Ausweitung der Siedlun gen erfaßt wurden. Gleichzeitig vermitteln die Karten ein vereinfachtes Bild der naturräumli chen Gegebenheiten. Die Karten demonstrieren anschaulich das räumliche und zeitliche Wachs tum der Siedlungen und erlauben im Vergleich mit den dargestellten Naturraumqualitäten auch Aussagen über die periodentypische Naturraum bewertung. Die Karten des Bebauungsalters sind also zweifellos geeignet, Anhaltspunkte für die Beurteilung der Basishypothesen zu liefern. Eine hinreichend exakte Überprüfung der Hypothesen ist aber nur mit Hilfe verschiedener Verfahren der Prüfstatistik möglich. Es war daher notwen dig, die in den Karten dargestellten Aussagen zu quantifizieren. Da die Datengrundlagen ein Ansprechen jedes einzelnen Gebäudes erlauben, war es möglich, die Anzahl der Gebäude pro Periode und Natur raum durch Auszählen zu ermitteln. Dabei ergab sich das Problem, daß Bauten unterschiedlicher Größe nicht direkt miteinander verglichen wer den können. Es mußte also eine einigermaßen plausible und arbeitstechnisch durchführbare Me thode gefunden werden, die Gebäude wenigstens in etwa zu normieren. In einem einfachen Schätz verfahren wurde ein Gebäude von der ungefäh ren Größe eines Einfamilienhauses als „Gebäu degrundeinheit" angesehen. Alle größeren Bau ten wurden je nach ihrer Grundfläche und ihrer Geschoßzahl als Vielfache der Gebäudegrundein heit geschätzt. Damit konnte die Gebäudegröße

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