zelwohnstätten, bei größeren Siedlungen eine Di stanz von 300 Metern. Verwaltungsgrenzen bleiben dabei unberücksiditigt. Die Begründung der verwendeten Siedlungsdeflnition und die ge naueren Abgrenzungskriterien wurden an ande rer Stelle bereits ausführlich diskutiert (P. Weichhart, 1978), so daß hier auf eine nähere Erörterung verziditet werden kann. Un tersucht wurden jene 17 größeren Siedlungen des Bezirkes, die im Jahre 1961 mindestens 400 Ein wohner zählten. Diese Siedlungen sind in Ta belle 1 mit ihren im folgenden verwendeten Kennziffern aufgelistet. Zur Abschätzung der Größenordnungen wurden auch die Einwohner zahlen von 1869 und 1971 angegeben. In den Jahren 1973 bis 1975 wurde eine genaue Kartierimg aller hier besprochenen Siedlungen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Arbeiten lieTahelle 1: Die untersuchten Siedlungen und ihre Einwohnerzahlen. Name der Siedlimg 1 Altheim 2 Aspach 3 Braunau a. Inn 4 Friedburg 5 Lengau 6 Mattighofen 7 Mauerkirchen 8 Munderfing 9 Neukirchen a. d. E. 10 Ostermiething 11 Pfaffstätt 12 Riedersbach-Siedlung 13 Schneegattern 14 Uttendorf 15 Weng im Innkreis 16 Wildenau 17 Ach-Duttendorf Ein- Ein wohner wohner 1869* 1971 1.602 445 4.676 542 276 2.142 1.628 688 340 599 419 49 315 1.310 697 359 4.005 604 16.972 731 501 * Einwohnerzahlen von 1869, berechnet für den Gebietsstand vom 12. 5. 1971 Quelle: P. Weidihart, 1978, Abb. 2 gen verschiedene Themakarten im Maßstab 1:10.000 vor, die insgesamt jeweils eine Fläche von ca. 125 km^ abdecken. Unter anderem bein haltete die Kartierung detaillierte Aufnahmen des Naturraumes und der funktionalen Gliede rung der Siedlungen. In den Karten der funk tionalen Gliederung werden für jedes einzelne Gebäude aller Siedlungen die Gebäudefunktio nen kartographisch fixiert. Mit dem durch diese Kartierung vorliegenden Datenmaterial ist es möglich, jedes einzelne Gebäude einer bestimm ten „naturräumlichen Einheit" zuzuordnen. Einige Schwierigkeiten ergaben sich bei der Er fassung der zeitlichen Differenzierung. Entspre chend der hier diskutierten Fragestellung ist nicht das Alter eines Gebäudes von Bedeutung, sondern vielmehr der Zeitpunkt, ab dem eine be stimmte Parzelle durch eine Wohnstätte bezie hungsweise durch ein Gebäude besetzt wird. Eine exakte Erfassung des genauen Zeitpunktes, ab dem eine Parzelle bebaut wurde, ist nur durch eine Auswertung des Grundbuches und der Bau protokolle oder, wenn die Untersuchung weiter in die Vergangenheit zurückreichen soll, durch die Auswertung anderer Archivalien möglich. Ein solches Verfahren schied auf Grund der großen Anzahl zu untersuchender Gebäude und des dar aus resultierenden gewaltigen Arbeitsaufwandes von vornherein aus. Die hier verwendete Me thode der Datengewinnung ist zwar wesentlich ungenauer, ließ sich aber mit gerade noch ver tretbarem Arbeitsaufwand durchführen. Am 23.12.1817 erließ Kaiser Franz I. von Öster reich das sogenannte Grundsteuerpatent und ordnete damit die Durchführung einer österrei chischen Katastralvermessung, des Franziszäischen Katasters, an. Die Vermessungen wurden in den Jahren 1817 bis 1861 durchgeführt. Als Ergebnis lag für jede Katastralgemeinde ein Satz von Mappenblättern vorwiegend im Maßstab 1:2880 vor, die — unter anderem — flächen deckend alle zum Zeitpunkt der Aufnahme be stehenden Gebäude ausweisen. Im Bereich des Bezirkes Braunau fand die Vermessung im Jahre 1829 statt. Eine Auswertung des Franziszäischen Katasters am Oberösterreichischen Landesarchiv erlaubte es, den Bebauungsstand von 1829 für alle hier untersuchten Siedlungen zu erheben und in „Karten des Bebauungsalters" zu übertra-
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