OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 3/4

Sdion die reichen Landshuter Herzoge, vor allem Ludwig der Reiche, legten um die Mitte des 15. Jahrhunderts durch Forstordnungen ein gro ßes Gewicht auf die Pflege dieser Wälder. Diese waren für die herzogliche Kassa neben den Er trägen der Salinen in Reichenhall und der Silber bergwerke in Schwaz und Rattenberg eine be deutsame Einnahmsquelle. Das Forstamtsbuch des Forstmeisters von Burg hausen, das im Jahre 1435 angelegt wurde, zählt vor allem die bedeutenden Neubruchszehnte im Lachwalde um Neukirchen und Burgkirchen, im Oberen Weilhart um Tarsdorf, Geretsberg und Gilgenberg, im Schachen (Kobernaußerwald) um Weng und Moosdorf auf. Wir erfahren da durch vieles über verhältnismäßig späte Rodun gen im Bereiche der herzoglichen Wälder. Diese müssen mithin im späten Mittelalter noch eine viel größere Ausdehnung wie heute gehabt ha ben. Noch früher gab es, wie aus Ortsnamen ersichtlich ist, breite Zusammenhänge zwischen Weilhart und Lach, zwischen diesen beiden For sten und dem Adenberge sowie dem Siedelberge. Nur das Mattigtal dürfte sich als schmale Wie senzone zwischen die Wälder im Westen (Sie delberg, Lachforst, Adenberg, Weilhart) und im Osten (Kobernaußerwald, Henhart, Schachen) eingeschaltet haben. Aus den Forstordnungen von 1435 und von 1468 für den Henhart (Ko bernaußerwald) erfahren wir vieles über die Nutznießung des Waldes, die sich vor allem auf die zahlreichen „Urbarer" des Waldes er streckte. So hören wir schon im Jahre 1435 von argen Verwüstungen des Kobernaußerwaldes. In der Folge durfte Bauholz weder von Bauern noch von den zum Holzbezug berechtigten Stif ten von Ranshofen, Mattighofen, Mattsee und Michelbeuern gefällt werden ohne Auszeigung der Stämme seitens der Forstmeister und der bestimmten „Huetleute". Den Holzhandwerkern, den Drechslern, den Spindel- und Löffelmachern wurde das Schlagen von Ahornbäumen ohne ausdrückliche herzogliche Erlaubnis verboten und im Falle dieser Freigabe mußten hohe Preise für Ahornstämme bezahlt werden. Auch die Neu anlage von „Ecken" und „Auffängen" am Wal desrand cmterstand einer strengen herzoglichen Genehmigung. In einer Reihe von Waldnebennutzungsberechtigungen aus dem 15. Jahrhun dert hören wir von dem Rechte der Bauern von Ranshofen, kleines Gebüsch im Lachholze 14 Tage von Michaeli an abzuholzen. Für all das mußte bezahlt werden. Dagegen stand kosten loser Schweineeintrieb in die herzoglichen Forste jedem „Urbarer" des Herzogs, ferner für jedes Mutterschwein allen Untertanen zu. Aus dieser ganz beschränkten Auslese wird allerlei ersicht lich: 1. daß der Wald im Mittelalter eine viel größere Ausdehnung besaß und daß er zugleich für den Herzog eine bedeutende Einnahmsquelle war. 2. daß die Zusammensetzung des Waldes eine völlig andere war. So hören wir nichts von Kiefern, dagegen viel von Laubbäumen (Eichen, Buchen, Ahorne). 3. daß am Walde ein großer Raubbau betrieben wurde. Die großen Wälder unseres Kreises waren ur sprünglich Königsgut. Der WeiUiart kam schon im 11. Jahrhundert an die Weifen und wurde so herzogliches Gut. Der Henhart wurde weit gehend dem Hochstifte Bamberg geschenkt und erst im Jahre 1439 von den Kuchlern an die bayrischen Herzoge verkauft. Im Kobernaußer walde war die Waldpflege eine bessere — aber auch die Bodenverhältnisse bedeutend günstiger. So hat sich dort der Laubwald, insbesondere die Buche, in größerem Umfange erhalten. Der Weil hart zeigt hingegen eine erschredcende Ab nahme der Laubhölzer. So errechnete man im Jahre 1882 80 Prozent Kiefer, 15 Prozent Fichte, 5 Prozent Buche und im Jahre 1932 kaum mehr ein Prozent Buche, dagegen 25 Prozent Fichte und bei 75 Prozent Kiefer. Dabei klagte jede Forstbeschau der letzten Jahrzehnte über schwerste Schädigung der Böden. Der Weilhart war bis zum Jahre 1870 Staats forst. Erst im Jahre 1855 begann man mit der Ablösung der Servitute von 1430 Eingeforsteten. Die Belastung, die angeblich bis zum Jahre 1589 ziurückreichen soll, betrug damals einen Kubik meter Holz und zwei Fuhren Bodenstreu. So hatte, zumal im unteren Weilhart, das Bauern land dem Waldlande schwerste Schäden zuge fügt. Die überreiche Besetzung des Bodens mit

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