müssen." Ein Musiker aus Geiersberg antwortete auf die Frage, ob sie den Innviertier Landler im '/4-Takt tanzen, kurz und bündig: „Wir san koanö Steirer, dö den Landler im ®/4-Takt tan zen." Als ich einen Rieder Beamten über die Spielweise unseres Landlers im Va-Takt fragte, verhielt er sich etwas zurückhaltend. Dann er zählte er, daß er einen Freund habe, der das Lied „Stille Nacht, heilige Nacht" als Innviertier Landler spiele. Da unser weltbekanntes Lied „Stille Nacht, heilige Nacht" auch den gleichen Rhythmus wie der Landler (Vs-Takt) hat, ist es ohneweiteres möglich, daß ein guter Musiker aus dieser Melodie einen Innviertier Landler spie len kann. Für die Notierung des Landlers wurde auch der Alla-breve-Takt in Erwägung gezogen. Diese Takteinheit von 2 halben Noten (vierteilig) stimmt für den Innviertier Landler nicht. Unser Landler hat sich aus den allgemeinen Ländlern mit ihren V4-Takten entwickelt. Der '/4-Takt und der */8-Takt sind wie Bruder xmd Schwester ver wandt, deshalb ist es auch für viele Menschen schwer, die Taktarten in ihrer musikalischen Form zu imterscheiden. Musikstücke im Vs-Takt werden als lebhafter bezeichnet als jene im V4Takt. (Vgl. die Landlerbeispiele im Notenan hang.) Da das Tempo des Innviertier Landlers in zwei gleichmäßig verteilten Hälften besteht, ist das öfters erwähnte Taktschlagen auf das 1. und 3. Viertel falsch. Dies gibt einen Rhythmus, nach dem nicht getanzt werden kann. Den ®/4-Takt kann man für einen zweischlägigen Tanz (zwoaschrittig) schwer in die Hälfte teilen, dagegen ist dies beim geradtaktigen Vs-Takt sehr einfach. Man brachte die Zweischlägigkeit des Innviertier Landlers dadurch zustande, daß man die ersten 3 Achtel und die zweiten 3 Achtel auf je ein punktiertes Viertel verschmolz. In der Beglei tung, egal ob er „zweischlägig" oder „dreischlägig" getanzt wird, werden das 2., 3., 5. und 6. Achtel infolge ihrer Verschmelzung auf ein punk tiertes Viertel, beim Musizieren nicht einzeln angeschlagen, wie es bei anderen Tonstücken üblich ist. Unser Landler macht hier eine große Ausnahme. Die Art der Verschmelzung gibt die Geradtaktigkeit, das sogenannte „Mmm" — „Daa" (die verschmolzenen 3 + 3 Achtel), eben die Zweischlägigkeit. Er hat einen eigenen Rhyth mus, der nicht nur das Notenspielen, sondern auch ein bestimmtes Gefühl verlangt. Dieser Landler zeigt bei der Tanzausführung ein ausge sprochenes männliches Gepräge. Die Tänzerin tritt in ihrer Bedeutung zurück, wenn sie auch bei Tanzfiguren, wie 2mal dreimal drehen, den Dreierschritt (sei es im V4- oder Vs-Takt, je nach Geschwindigkeit) tanzt, wird der „Zweierschlag" des Landlers nicht beeinflußt. Auf die Frage, wo der Innviertier Landler rhyth misch einzureihen sei, konnte mir niemand Aus kunft geben. In einer allgemeinen Musikkunde® ist zu lesen: „In schnellem Zeitmaß gibt man ®/8- und ®/4-Takt auf zwei Schläge, V4- und ®/8-Takt auf eixven Schlag. Für den ®/8- und ®/8-Takt ist aber die Zählzeit immer das punktierte Viertel." (Siehe das punktierte Viertel bei den Landlerbeispielen im Anhang.) Somit hat auch der Innviertier Landler in der all gemeinen Musikkunde unter Abschnitt Dirigie ren seinen Platz gefunden. Im Sinne der Musik kunde kann der Innviertier Landler keinen ®/4Takt haben, weil diese Taktart nur mit einem Schlag (oder drei Schlägen), nie aber mit zwei Schlägen, wie ihn unser Landler verlangt, ge schlagen werden darf. Meine Landlersammlung besteht aus 130 Land lerweisen, die alle im V4-Takt, jedoch ohne Be gleitung geschrieben sind, wie folgt: 13 Landlerweisen in B-Dur, 6 Landlerweisen in F-Dur, 44 Landlerweisen in C-Dur, 23 Landlerweisen in G-Dur und 44 Landlerweisen in D-Dur. Diese Landlerweisen sind alle achttaktig und deshalb auch nicht ergänzungsbedürftig. Weiters verfüge ich noch über 7 im Druck er schienene und 2 handgeschriebene Landler mit Begleitung im ®/4-Takt geschrieben. Fast alle sind mit der Aufschrift „Original Innviertier Landler" betitelt. Sie sind infolge ihrer Takteinheit (®/4Takt) zum Tanzen unseres Landlers nicht geeig net. ' Waldemar Block: Allgemeine Musikkunde, 8. Aufl., Wien 1970, S. 29 u. 35.
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