seiner Partnerin nach einem guten Tanzpaar tan zen, um Fehler zu vermeiden. Nicht bei jeder Zeche werden diese Formalitäten so streng ge handhabt. Als Musikinstrumente für den Tanz wurden sei nerzeit die Mundharmonika, die Ziehharmonika und die Zither verwendet, die man in der Litera tur^ gelegentlich als Begleit-, Not-, Hilfs- und Ersatzinstrumente bezeichnet. Für öffentliche Veranstaltungen ist es richtig, wenn man die Geigen als Hauptinstrumente be zeichnet. Aber ohne die Notinstrumente (Mund harmonika, Zither, Ziehharmonika und Gitarre) hätte man fast keine Landler lernen können. Es gab seinerzeit Gemeinden, in der 10 bis 15 Ze chen waren, die in der Regel jede Woche einmal auf „d' Roas" gegangen sind, um dort den Land ler zu tanzen. Diesen Zechen standen höchstens vier Geiger in der Gemeinde zur Verfügung, die niemals für das Lernen des Zechentanzes ausge reicht hätten. Als erstes Instrument würde ich die Mundharmonika, dann die Zither und die Zieh harmonika bezeichnen. Auf Grund ihrer Ver wendung zum Lernen des Zechentanzes soll man diesen Instrumenten ihren Wert nicht aberken nen. Sie verdienen den Namen Not- und Hilfs instrumente nicht. DER INNVIERTLER ZECHENTANZ Es wurde und wird noch viel über den Innviert1er Landler gesprochen, daß aber dieser Zechen tanz aus mehreren Tänzen besteht, wird oft übergangen oder für selbstverständlich gehalten. Dieser Tanz besteht aus: 1. dem eigenen Landler, 2. der Vorgeigermelodie mit dem Triowalzer, 3. dem Boarischen (Polka) und 4. dem G'strichenen (Streichwalzer). Für die unter 1 bis 3 angeführten Tänze sind Noten verfaßt, die im Notenanhang unter Nr. 3, 4 und 5 aufscheinen. Zu 1) In der Regel wird der „Innviertier Land ler" innerhalb des Zechentanzes bei öffentlichen Veranstaltungen nur einmal getanzt. Ein zweites Mal nur dann, wenn die Veranstaltung schlecht besucht ist und die Musiker zum Spielen Zeit haben. Dieser zweite Landler mußte separat be zahlt werden. Wurde auf Verlangen ein zweiter Landler, außer der vorangeführten Art, gespielt, dann wurden die anderen zum Zechentanz gehö renden Tänze (Vorgeigen mit Triowalzer und Boarischen) nicht gespielt. Nach dem Landler des Zechentanzes ist „Halbab", das heißt, die Hälfte des Zechentanzes ist vorbei. Da mußte seinerzeit jeder einzelne Tänzer, der Zechgenosse, den Tanz dem Kassier der Musik auf dem Tanzboden bezahlen, was früher nicht durch den Eintrittspreis geregelt war. Bei einem solchen Landler werden ungefähr 15 bis 20 Wei sen gespielt. Die Anzahl hängt von den Tanz figuren der jeweiligen Zechen ab. Die Tanzausführung des Landlers wurde von Dr. Ernst Hamza® eingehend behandelt. Neben dem allgemeinen „Innviertier Landler" wurde nachträglich noch ermittelt, daß es noch eine zweite Art der Ausführung bzw. des Tanzes gibt. Er wird „Doppellandler" genannt, das heißt, jeder Tänzer tanzt die Landlerfiguren mit zwei Tänzerinnen. Dieser Landler wurde am 28. Mai 1978 von den „Innviertlern z' Linz" beim Zechen treffen anläßlich der Rieder Frühjahrsmesse in Ried i. I. getanzt. Da dieser Landler bereits vergessen zu sein schien, körmte man sagen, er wurde aus seinem Dornröschenschlaf geweckt. Bei der Nachfrage, seit wann dieser Landler ge tanzt wird, erzählte mir einer der besten Landler geiger der Solinger-Kapelle, Anton Pointecker (71 Jahre alt), wohnhaft in Wildenau Nr. 55, Bezirk Ried i. L, daß er sich noch erinnern könne, wie er 1922 zum Musizieren bei öffentlichen Ver anstaltungen begonnen hatte, daß damals schon der sogenannte „Doppellandler" getanzt wurde. Es ist anzunehmen, daß er schon früher getanzt wurde, aber nicht mehr nachweisbar ist. Zu 2) Dieser Tanz begann bzw. beginnt mit dem Vorgeigen auf nur einer Geige, auch wenn noch ein Geiger vorhanden ist. Heute verwendet man schon als Ersatz ein Baßflügelhorn oder ein * Hans Commenda: Die Gebraudisschriften der alten Landlageiger, in: Ztsdir. f. Volkskunde, 48. Jg. (1939), NF Bd. 10, S. 197. — Ders.: Der Landla, in: Heimat gaue, 4. Jg. (1923), S. 160 f. ' Ernst Hamza: Der Innviertier Ländler (mit einem Bei trag von Erwin Schaller), in: Oö. Heimatblätter, 7. Jg. (1953), S. 33 i¥.
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