OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 3/4

drei Stunden in den Bock spannen lassen. Da mals habe er aber geglaubt, es sey nicht verbothen zu bethen." Johann Benno Lederer, Gotteshausverwalter der Stadtpfarrkirche, Gerbermeister imd Magistratuale, ließ sich bei seinem Verhör am 4. Septem ber keineswegs einschüchtern. Auf die Frage, ob er die Prozessionen nicht hätte verhindern kön nen, antwortete er mit dem Sprichwort: „Einen Stein, welchen man nicht heben könne, müsse man liegen lassen." Um seine Beweggründe für die Beteiligung befragt, sagte er: „Er habe in sei nen Ohren gehört, daß Schuster und andere Leute, welche bei ihm Waaren nehmen, gesagt, wenn er nicht mit der Prozession gienge, so würden sie ihm keinen Kreuzer Geld mehr zu lösen geben. Dieses und weil er glaubte, daß Bethen keine Sünde sey, hab ihn bewogen, mit zugehen." Auch Lederer, der als Gotteshausver walter mehr als andere mit dem Dechant Kontakt pflegen mußte, stellte diesem kein gutes Zeug nis aus. Als er ihn mit zwei anderen Bürgern ersucht habe, nach der Fastenpredigt drei Vater unser zu beten, „habe er selber wie ein Rasen der mit den Füßen zu stampfen im Zimmer auf und abzulaufen angefangen und ihnen ihre Bitte mit allem Ungestüm abgeschlagen, so zwar, daß sie alle Augenblicke befürchten mußten, er würde sie zur Thür hinaus prügeln". Eine münd liche und eine schriftliche Entschuldigung hätten nichts genutzt. Daraufhin habe der Kaplan Alesius Bischofreiter, „welcher (sich) ohnehin sehr wenig einem Geistlichen ähnlich zeiget", in drei Predigten gegen sie gesprochen. Über dessen Le benswandel wisse er nichts besonderes, „sondern nur sein äußerer Aufzug sei keinem Geistlichen ähnlich, weil er keine Tonsur und keine geistliche Kleidung trägt". Ein Taglöhner, von dem er ge grüßt werden wollte, habe ihm zur Antwort ge geben, man halte ihn für einen Schneider und nicht für einen Geistlichen. Wegen der hohen Unkosten der Reise nach Linz mache er sich we nig Sorgen, beteuerte Lederer, da ihm der Expeditor versichert habe, er werde in dieser An gelegenheit nach Wien berichten. Joseph Wieshofer, der die Verwaltung der Stadt kammer und des Spitals innehatte und am 10. September verhört wurde, lehnte trotz schärfster Befragung jedes Mitwissen und jede aktive Beteiligrmg an den Prozessionen ab und verlangte den Ersatz der Unkosten. Er beteuerte auch, niemals zu einer Prozession zu gehen, die nicht als erlaubt öffentlich von der Pfarre ver kündet und von der geistlichen und weltlichen Obrigkeit bewilligt worden sei. Für einen ge genteiligen Tatbestand verlangte er Beweise. Am selben Tag hatte sich auch Joseph Leopold Wag ner, Chorregent und Lehrer der zweiten Klasse und damit Angestellter des Magistrats und des Dechants zu verantworten. Er hielt sich zunächst an den Rat, den ihm der Syndikus erteilt hatte, die Verantwortung für das Fernbleiben der Kin der von der Schule auf die Eltern abzuschieben, weil diese die Kinder nicht zur Schule geschickt hätten. Am Tag des Bittganges nach St. Florian, einem Donnerstag, sei keine Schule gewesen, am Freitag seien die Kinder von den Eltern nicht zur Schule geschickt worden und am Samstag sei kein Unterricht entfallen. Auf eine eindringliche Befragung aber mußte er eingestehen, er habe beim Syndikus angefragt und dieser habe be fohlen, daß die Kinder bei den Bittgängen mit gehen müßten. Aus Angst hätte er vorher falsche Angaben gemacht. Er selbst sei als Chorregent mitgegangen und für seinen Dienst bei den drei Ämtern auch bezahlt worden. Er wurde schließ lich von der Kommission aufgefordert, die Rech nung für die Unkosten der Reise vorzulegen. Der Stadtkantor und Schullehrer der ersten Klasse Johann Kaspar Prellinger, der am 15. Sep tember zu erscheinen hatte, bekannte, noch nie den Unterricht eigenmächtig unterlassen zu ha ben. Im Zusammenhang mit den Bittgängen sei es seine Aufgabe gewesen, bei den Ämtern zu musizieren. Man könne nicht zugleich auf zwei Seiten sein, und es sei ihm nie verboten worden, wenn Unterricht sei, bei einem Chordienst mit zuwirken. Er habe nicht gewußt, wer die Pro zessionen angeordnet habe und sei der Einladung des Chorregenten gefolgt. Von einer Anfrage beim Schulaufseher habe er keine Kenntnis. Die einflußreichste Persönlichkeit unter den An geklagten wurde als letzte am 15. September ver hört: Ferdinand Josef Zärner. Als Stadtsyndikus oblag ihm die Verwaltung und manche richter liche Funktion, als Schulaufseher trug er für die-

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