wobei die Strafen auf versdiiedene Art den Strafbaren durdi Mitleydige . . . erleichtert oder wohl gar zur Gelegenheit neuer Gärung genohmen wird, besonders wenn Geistliche, Magistratualen und vorzügliche Bür ger dabei als Mitinteressenten sind." Bischof Gall kam dem Auftrag der Regierung selbstverständlich nach^^. Es liegt allerdings nur ein Bericht über die Einvernahme des Pfarrers von St. Florian vor: Er wurde für drei Tage zur Korrektur zu den Karmeliten geschickt, wo er einige Fragen ausarbeiten mußte. Dem Dechant von Schärding und dem Kaplan, über den man klagte, daß er den Dechant aufwiegle, stellte er das beste Zeugnis aus. Die weltlichen Übertreter der Ordntmg wurden vor eine Kommission geladen, bei der Landrat Eybel den Vorsitz führte, Domdechant Johann Baptist Sutter als Beisitzer der Geistlichen Kom mission fungierte, femer der Fiskaladjunkt Josef Franz Kollonitsch, der Konzipist Josef Schwarz und der Aktuar Johann Kreuzer anwesend waren. Über die Verhöre liegen neun ausführliche Proto kolle vor. Es wurden jeweils zwei Schärdinger Bürger vorgeladen, die Verhöre fanden aber an verschiedenen Tagen statt, was für sie neben den Reisekosten eine weitere finanzielle Belastung bedeutete. Als erste wurden Obermayr und Drum vorgeladen. Der Glasermeister Anton Obermayr, der am 28. August verhört wurde, hatte das Amt des Armenvaters inne und war einer von den sechs Ausschußmärmern in Schärding. Aus seinen Aus sagen wird ersichtlich, wie schlecht das Verhält nis zwischen dem Dechant und den Schärdingern war. Obwohl eine große Notsituation war und andere in der Umgebung Prozessionen erlaubt hatten, hätten sie sich nicht getraut, den Dechant darum zu ersuchen, weil er nie eine Ausnahme von der Gottesdienstordnung gestattete. „Die ganze Bürgschaft ist damit verstanden gewesen, und weil der Pfarrer wider die Bürgerschaft auf gebracht ist, so hätten sie wieder Grobheiten zu gewarten gehabt, wenn sie zu ihm gegangen wären." Obermayr gab zu, daß er das Kreuz des Armeninstituts bei der Prozession vorantragen ließ und die Armen zum Mitgehen aufgefordert habe. Er habe das ganze nicht für so strafbar gehalten und nicht geglaubt, daß es solche Folgen haben werde. Er wolle sein Lebtag nicht mehr mit einer solchen Prozession gehen und bitte, bald wieder heimgehen zu dürfen. Josef Anton Drum war von Beruf Zinngießer, nebenbei Gotteshausverwalter in St. Florian und Mitglied des Ausschusses in Schärding. Bei sei nem Verhör am 30. August bestätigte er, daß er bei den Prozessionen mitgegangen sei, dies nicht für so weit gefehlt gehalten habe, und wenn der Dechant nur das mindeste dagegen gesagt hätte, wäre er nicht mitgegangen. Er würde sich nie mals mehr an einer Prozession beteiligen, die nicht in der Stadtpfarrkirche als erlaubt verkün det würde. Auch er beteuerte, daß es niemand gewagt hätte, zmn Dechant zu gehen, weil dieser schon früher, als man ihn um das Beten eines Vaterunser ersucht habe, den Leuten „sehr hitzig vmd grob begegnete". Auf die Frage, warxun er sich nicht beim Bürgermeister erkundigt hätte, sagte Drum: „Dahin hätte er sich nicht getrauet, weil der Bürgermeister zum Dechant Bruder ist und ein Bruder dem andern nicht widersprechen wird." Die beiden als erste Geladenen wandten sich in ihrer Not an den Bischof, der sich beim Regie rungspräsidenten für sie einsetzte'®. Weil der Bischof die zwei Bürger so zerknirsdht und be reitwillig zur Annahme einer Belehrung fand, bat er ihn, den Bürgern die Heimreise zu gestatten. Am 3. September stand Ferdinand Huber, Leb zelter und Magistratual, vor der Untersuchungs kommission. Als Anlaß für die Abhaltung der Prozessionen gab er an, daß „wegen des aus gewachsenen Getreides die höchste Noth vor handen war und die Bauerschaft selbst darum bath". Auf die Frage, ob denn für eine Prozes sion eine Not vorhanden sein müsse, antwortete er: „Wenn man Gott anruft, glaubt man auch, daß man es erhalten wird." Als Beweggrund für seine Beteiligung gab er an, er sei mitgegangen, um sich nicht mit der Bürgerschaft zu verfeinden, und er habe geglaubt, „daß dieser Monarch die vorigen Gebräuche wieder erlauben werde". Schließlich bereute auch er vor der Kommission sein Vergehen: „Er wollte lieber, er hätte sich Schreiben des Bischofs an die Regierung vom 9. 9. 1790. " Schreiben an Rottenhann vom 31. 8. 1790.
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